Absturz am WE

"Bernd Laengerich" schrieb ...

irgendwie muss das ja zustande gekommen sein. Auch wenn es überheblich klingen sollte: Nichts deutete darauf hin, dass ich was falsch machte. Mein Kumpel denkt inzwischen auch in andere Richtungen. Wir fliegen in Saarmund. Das wird wohl dem ein oder anderen etwas sagen. Der Platz liegt nahe der Autobahn und in die Richtung flog ich zum Landeanflug. Etwa 250 m vom Platz entfernt, wollte ich die letzte Kurve zur Landung ansetzen und da kippte das Modell einfach weg und ließ sich nicht mehr abfangen. Klar haben wir auch daran gedacht, daß die Strömung abgerissen sein konnte. Nur war das Modell nicht langsam geflogen und der Wind war auch nicht nennenswert heftig. Alles war "normal". Und wenn z. B. der Wind stark gewesen wär, hätte ich den in die Landung mit einbezogen.

Der Kumpel meinte nun, es könnte ein Trucker gewesen sein, der mit seiner aufgepowerten Funke eine Störung verursachte. Inzwischen hab ich seinen Empfängerakku (Conrad, 1100 mAh, NiCd) gestern mal mit 2 A belastet, wo zwar alles hart an der Grenze war und bei 3 A zusammenbrach, aber insgesamt nach frischer Ladung, eigentlich funktionierte.

Sehr sonderbar, das.

Grüßchen Günther

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Günther Grund
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... Anfragen per mail hoeher zu priorisieren als solche per Brief. Wolfgang

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Wolfgang Kouker

Lehrer-Schueler-Betrieb innerhalb des Vereins ist extra eingeschlossen. Kann man alles beim DMFV nachlesen.

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Peter Stegemann

... Dein Modell ist nicht versichert, egal, ob Du oder Dein Schueler den Knueppel biegt. Sollte Dein Schueler Schaden anrichten (nicht am Modell sondern an Eigentum/Besitz anderer), so faend ich es sinnvoll(!), wenn Deine(!) Haftpflicht dafuer einsteht. Du warst ja selber nur einen Schalter weit entfernt.

Haengt Dein Schueler nicht an der Strippe, haftet er selber.

Aber immer nur - siehe Martin - fuer mit dem Modell (nicht am Modell) verursachte Schaeden. Fuer letztere muesst Ihr Euch sonst wie pruegeln.

Gruss, Wolfgang, jetzt wech ;-)

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Wolfgang Kouker

Hallo Wolfgang,

Wolfgang Kouker schrieb:

Das hast Du jetzt woher? Zumindest der dmfv beschränkt den Lehrer/Schüler Betrieb nicht auf technische Lösungen. WIRIB, IBKA.

Gruß Martin

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Martin Schoenbeck

Ich habe schon innerhalb einer Stunde eine Antwort vom alten Justitiar bekommen. Aber das kann auch Zufall sein.

Bernd

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Bernd Laengerich

Bei eMail kann man sich relativ sicher sein, daß die Zustellung innerhalb kurzer Zeit passiert, besonders wenn man selber beim MX des Empfängers einliefert, bei snail-mail kommen unwägbare Postlaufzeiten hinzu.

Bernd

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Bernd Laengerich

Hallo Bernd "Bernd Laengerich" schrieb

zahlen.

Was heisst denn hier tun muessen. Nichts muss er, im Extremfall hat sein Kumpel halt Pech gehabt. Wenn du eine Sache zur Nutzung an einen anderen Ueberlaest, gehst du damit ganz bewußt das Risiko ein, das Diese evtl. Zerstoert wird. Es sei denn du vereinbarst vor Uebergabe schriftlich etwas anderes, oder du kannst Mutwilligkeit nachweisen.

Gruss Friedhelm

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Friedhelm Hinrichs

Hallo Friedhelm,

"Friedhelm Hinrichs" schrieb ...

Ich bin sicher, Bernd meint das nicht so. Wenn ich sagte, ich hätte damit kein Problem etwas zu zahlen, dann kommts wohl darauf hinaus, dass ich zahlen muss. Habs mir ja selbst ausgesucht. Ansonsten muss niemand müssen. Es sei denn, er muss mal. ;0)

Na ja, im Kern wird das stimmen, nur hätt ich dann einen Kumpel weniger. Anders wärs, wenn er freiwillig darauf verzichten würde Geld in Empfang zu nehmen. Vielleicht komm ich auch anders aus der Sache raus: Bis zum Ende aller Tage Pilsetten mitbringen. Das läppert sich.

Ich glaub nicht, dass sich jedes Mal beide Piloten darüber Gedanken machen. Man verdrängt das unbewusst.

Wenn etwas der Mutwilligkeit nahe kommt, dann Übermut. Das macht in beiden Fällen niemand. Wenn überhaupt, muss ne mündliche Vereinbarung reichen. Und wenn der Geschädigte im Ernstfall vor Gericht zieht, ist 1. sowieso die Freundschaft beendet und 2. wird da wohl wenig bei rauskommen.

Gruß Günther

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Günther Grund

Hallo Günther "Günther Grund" schrieb

Schuld oder nicht Schuld oder nicht ist die eine Sache. Aber wenn euch beiden etwas an euer Freundschaft liegt . dann sollte das sicher kein Problem darstellen sich zu einigen. Sagen wie mal halbe /halbe. Denn so wirklich gross ist der Schaden ja nicht. Gedanken macht man sicher nicht immer darueber , aber mit dem Wert des Modells steigt auch das ungute Gefuehl im Magen.

Gruss Friedhelm

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Friedhelm Hinrichs

Hallo Friedhelm,

Friedhelm Hinrichs schrieb:

Das schließt Du jetzt aus welchen Paragraphen / Urteilen? Seit wann haftet man nicht für Schäden, die man anrichtet? Ausnahmen wie das Arbeitsrecht, Gefälligkeitstätigkeiten etc. mal weggelassen?

Gruß Martin

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Martin Schoenbeck

Hallo Martin "Martin Schoenbeck" schrieb

Aus eigener Erfahrung :-( Wenn ich mir von dir deinen Rasenmaeher leihe und mir dann der Motor verreckt werde ich den wohl kaum bezahlen müssen. Das kannst du Klagen so viel du willst. Es sei den du weisst mir nach das ich daran Schuld bin.

Gruss Friedhelm

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Friedhelm Hinrichs

Hallo Friedhelm,

Friedhelm Hinrichs schrieb:

Das war kein Rasenmäher. Wenn Du das Auto Deines Nachbarn vor den Baum setzt, wirst Du um Schadenersatz wohl nur herumkommen, wenn Du ihm nachweist, daß die Lenkung blockiert hat o.ä.

Natürlich muß derjenige, der etwas haben will, seine Ansprüche beweisen. Daß der Flieger heile von Günther übernommen wurde und defekt zurückkam, ist aber wohl unstreitig. Während bei einem Rasenmäher, dessen Motor verreckt, allein die Lebenserfahrung dagegen spricht, daß das nur durch Dein Mähen entstanden ist.

Im übrigen mußt Du obendrein noch unterscheiden, wie die rechtliche Situation ist, und was davon wiederum beweisbar ist. Die Tatsache, daß sich ein Anspruch nicht beweisen läßt, heißt nämlich nicht, daß er nicht existiert. Und wenn man sich unter Freunden darauf beriefe, wäre das eine echte Sauerei. _Das_ traue ich Günther nicht zu.

Gruß Martin

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Martin Schoenbeck

Hallo Martin,

"Martin Schoenbeck" schrieb ...

Klarer Fall.

Ja, stimmt auch. Das blöde beim Modellfliegen ist aber, dass du eben manchmal keinen Einfluss auf die Geschehnisse hast und insofern, aus meiner Sicht, nicht am Schadensfall schuld bist. Ich trug die Verantwortung für das Modell, aber schuld am Absturz war ich nicht. Oder einfacher gesagt: Der Generaldirektor trägt zwar die Verantwortung für seine Mitarbeiter, aber wäre nicht schuld, wenn seine Putze das Gebäude versehentlich abfackelt.

_Das_ habe ich jetzt nicht verstanden. :0(

Grüßchen Günther

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Günther Grund

Hallo Günther,

Günther Grund schrieb:

Ich traue Dir nicht zu, daß Du einem Freund / Bekannten Schadenersatz verweigerst, wenn Du wüßtest, daß Du den Schaden verursacht hast, er das aber nicht beweisen könnte.

Gruß Martin

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Martin Schoenbeck

Hallo Nick,

"Nick Müller" schrieb ...

Ja, wenn Rüdiger dazu nichts mehr sagen möchte, werd ich nie erfahren, ob ich mein Ventil umsonst geöffnet habe. ;0)

Grandios. :0)) Immer Vollgas und hochkant an der Waldkante vorbei. Kommen schon Zuschauer aus dem Umland um das zu sehen.

Genauuuu

Stümpt

Nicht so richtig. Wir wären beide froh, wenn es die Versicherung übernommen hätte. Aber das machtse jetzt nicht:

"Hallo Herr Grund,

das eingesetzte Modell selber ist nicht versichert. Dies gilt auch für den Fall, dass ein anderer Pilot Ihnen das Modell zur Verfügung stellt und dieses Modell dann beschädigt wird. Das übersendete Formular können Sie für den eventuellen nächsten Schadenfall verwenden. Bitte streichen Sie hier die Schadennummer in der oberen rechten Ecke. Vielen Dank.

Gruß DMFV"

Das weicht etwas von meinen Prinzipien ab. Auch wenn ich meine, nichts für den Schaden zu können, kann ich nicht sagen, mein Kumpel wäre selbst dran schuld, weil er mich hat fliegen lassen. Das wäre aus meiner Sicht unkollegial. Insofern würd ich ihm einen Teil seines Schadens ersetzen. Bis jetzt hat er auch noch nichts weiter dazu gesagt.

Ich schon. Wenn er mir erzählt, wie blöd er war, als er sich an der Ampel unnötigerweise rechts an stehenden Autos vorbeidrängelte, aber ihn urplötzlich ein Rechtsabbieger umschubste und dabei beide Schutzbleche von meinem Simson-Roller verbeult wurden, dann hab ich kein Verständnis dafür. War Eigenverschulden.

Du bist ja ein netter Mensch. Fast jedes WE werde ich aufs Korn genommen, muss mich schnell ducken oder zur Seite springen. Uii, reg ich mich da auf ...

Grüßchen Günther

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Günther Grund

Hallo Martin,

"Martin Schoenbeck" schrieb ...

da hast du recht.

Grüßchen Günther

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Günther Grund

So ist das beim DMFV. Aber die Haftpflicht gilt auch dort nicht fuer das Modell, sondern fuer den Schueler. Wenn dein Schueler schaden ohne Einsatz des Modells anrichtet, ist das also auch abgedeckt.

Eine Strippe ist beim DMFV nicht noetig.

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Peter Stegemann

Vieleicht war der besser als der Sommer...

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Peter Stegemann

Das ehrt dich. :-)

Meinte ich nicht so. Während eines $Rennen bei dem mir $Mitfahrer etwas an meinem Mopped kaputtmacht. Oder umgekehrt. Damals.

Gruß, Nick

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Nick Müller

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