Re: Unbemanntes Kleinluftschiff - Flugsicherung

Die 5 kg kenne ich nur als Obergrenze f=C3=BCr Flugmodelle die man

> ohne Versicherung im =C3=B6ffentlichen Raum fliegen darf - wiegt das > Ding mehr, mu=C3=9F es versichert werden und darf IIRC nur auf dem > Gel=C3=A4nde von Modellflugclubs fliegen.

Also 5kg --- z=C3=A4hlt das Traggas da eigentlich auch dazu? Naiverweise w=C3=BCrde ich mal "ja" vermuten --- w=C3=A4re schon ein extrem gro=C3=9Fen Ger=C3=A4t: Ca. 6m^3 m=C3=BCsste die Gaszelle haben.=

Mit Helium wird das Ganze auch schweineteuer. Wobei ich Zweifel > habe, da=C3=9F man das Ding tats=C3=A4chlich mit Wasserstoff bef=C3=BC= llen > darf - rein aus brandschutztechnischen Gr=C3=BCnden. Wenn dir 3 cbm > Wasserstoff (bzw. Knallgas) um die Ohren fliegen, ist das aus > n=C3=A4chster N=C3=A4he nicht besonders lustig. Da d=C3=BCrfte auch k= eine > Versicherung zahlen, wenn das Ding ungl=C3=BCcklich auf einem Dach > landet und das Haus fackelt ab.

Reiner Wasserstoff in einem Ballon ist, sollte er sich entz=C3=BCnden, eigentlich recht langweilig. Brennt einfach ab, zwar sehr schnell, aber knallen tut das nicht. Siehe auch die Bilder vom Hindenburg-Ungl=C3=BCck. Und ein Haus z=C3=BCndet man damit auch nicht = an, au=C3=9Fer das Ger=C3=A4t verungl=C3=BCckt in der N=C3=A4he von anderem= leicht brennbaren Material, oder hat das Pech, dass in ebendiesem Haus gerade in diesem Moment ein Leck der Gasversorgung vorliegt.

Damit's so richtig kracht muss die Mischung st=C3=B6chiometrisch sein. Im Klartext H2O 2H2 + O2, und _diese_ Mischung von zwei Volumenanteilen H2 und einem Volumenanteil O2 nennt man Knallgas. Man k=C3=B6nnte auch dar=C3=BCber nachdenken dem reinen Wasserstoff 10% Helium beizumischen, dann wird die Chose noch tr=C3=A4ger, da bei Kontakt mit normaler Luft nur noch effektiv etwas =C3=BCber 10%, aber weniger als 15% Volumenanteil O2 f=C3=BCr eine Reaktion vorhanden w=C3=A4ren. Das ist schon sehr wenig.

=C3=9Cber Sicherheit nachzudenken ist nat=C3=BCrlich wichtig. Prim=C3=A4= r sehe ich aber den =C3=BCberf=C3=BCllten Luftraum =C3=BCber D als das Hauptpr= oblem. Abfackelnde Wasserstoff-Ballons halte ich f=C3=BCr ziemlich unwahrscheinlich.

Vielleicht fragst Du mal "nebenan" in de.rec.modelle.misc, da > waren Modell-Luftschiffe schon =C3=B6fters mal ein Thema (und immer > wurde dar=C3=BCber gejammert, wie teuer das Helium ist). Da lesen > viele Leute mit die Flugzeug-Modellbau machen und Dir sicher > ein paar Details zu Flugh=C3=B6hen & Co. verraten k=C3=B6nnen.

Ah, gute Idee. Ich mach mal 'nen X-Post und setzte F'up dorthin.

Wolfgang Draxinger

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Wolfgang Draxinger
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Servus Wolfgang! ;-)

Wolfgang Draxinger schrieb:

Ui, da kommt ja ne Menge Unkorrektes rüber ;-)

Die 5kg Abfluggewicht haben erst mal nichts mit der Versicherung zu tun, sondern mit der Aufstiegsgenehmigung. Alles unter 5kg darf ohne solche auf Bauers Wiese fliegen, so der Bauer dem zustimmt, dass Du ihm sein Gras zertrampelst.

Versichert sein muss alles, was du fligeen lässt und mehr als 30m über Grund erreichen kann - also auch einen scharf geworfenen Papierflieger.

Ganz schlau machen kannst du dich bei den Gesetzen dafür, z. Bsp. in der LuftVO. Die findest Du z. Bsp. unter

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Besonders interessant sind da §15 und §16, natürlich nur nebst all den anderen §§ darin, die du dir auch durchliest.

Falls Du vorhast, an dein Luftschiff eine Cam zu hängen, ist es derzeit dann von Bundesland zu Bundesland evtl. kein Modellflugzeug mehr, sondern ein allgemeiner Flugkörper, der dann unabhängig vom Gewicht immer eine Aufstiegserlaubnis braucht, so du es nicht auf einem zugelassenen Gelände betreibst. Juris- tischer Unsinn zwar, aber mittlerweile heißes Thema zum Beispiel bei den kommerziellen Quadrokopter-Cam-Piloten.

hth,

Rüdiger

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Ruediger Zoll

Hallo Wolfgang,

Muß ja, denn ein Luftschiff wiegt physikalisch ja höchstens ein paar hundert Restgramm. Und ein Flugzeug beim Fliegen 'wiegt' zwischen minus bis genauso plus . Beim schlichten Rumstehen auf dem Boden wiederum dürfte das Versicherungsrisiko auch nur wenig über Null sein ;-)

Heiß wird's trotzdem.

Ich hätte jetzt das Gleiche geschrieben, denn da sieht man schön die sich in der Hitze spaghettiähnlich verbiegenden Träger.

Aber was war jetzt eigentlich Deine Frage?

servus, Patrick

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Patrick Kuban

Hallo Rydi,

Diese 30m werden oft kolportiert, stehen nur nirgendwo. /Wo/ die Grenze nun genau ist, weiß keiner so wirklich, aber sie findet auch bei den Dingern von Jehova statt, die im Oktober bei Real/Penny/ gekauft, an Weihnachten an den Enkel verschenkt und das erste Mal wegen vorherigen Schneesturms Mitte Januar geflogen werden. Bis dnn ist die Li-Zelle kaputt, und das Ding schafft kaum mal drei Meter Höhe. Trotzdem ist es versicherungspflichtig und höchstens noch bei Altverträgen zufällig aus der Hausratsversicherung rauszustreichen vergessen worden.

Ich denke, Luftbilder sind seit einigen Jahren grundsätzlich frei, so nicht gerade von militärischem Gelände gemacht? Wie kommt man dnn zu Luftbildern, außer vom manntragenden Flugzeug aus, bei dem die Wendemarkenbilder beim Dreiecksflug schon immer frei waren? OK, die Bilder vom Jungfraujoch, über das sich die Pilatus Porter mit voller Motorkraft drüberwürgen muß, sind davon betroffen. Wenn man mal davon absieht, daß dort nicht Deutschland ist, fast nicht mal mehr Europa ;-)

Tut der Kommerz da was zur Sache? Hat sich unser Innenmister nicht schon längst für eine generelle Freigabe solcher Bilder eingesetzt, oder dürfen das nur ehemalige Stasimitarbeiter, die jetzt die Qualität des BND anheben?

servus, Patrick

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Patrick Kuban

Also das _Gewicht_ d=C3=BCrfte ziemlich wurscht sein, sollte eine Kollision stattfinden. Entscheidend ist die _Masse_. Die Frage ist nun: Z=C3=A4hlt die Gesamtmasse, oder nur der feste/fl=C3=BCssige Anteil. =20

Schon, aber Gefahr f=C3=BCr Personen am Boden durch die Wasserstoffverbrennung an sich besteht eher nicht. Herabfallende Tr=C3=BCmmer w=C3=A4ren das Problem.

Die urspr=C3=BCngliche Frage in d.r.luftfahrt war, was es so alles an juristischem Gepl=C3=A4nkel im Zusammenhang mit solchem Flugger=C3=A4t gibt.

Wolfgang Draxinger

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Wolfgang Draxinger

Aber hallo, sie stehen im LuftVG, §1 (2): "Luftfahrzeuge sind ...

  1. Flugmodelle ...
  2. sonstige für die Benutzung des Luftraums bestimmte Geräte, sofern sie in Höhen von mehr als dreißig Metern über Grund oder Wasser betrieben werden können."

Quelle:

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Da ohnehin, denn es sind Flugmodelle, und die sind bereits ohne die dreissig Meter in Punkt 9 als Luftfahrzeug abgefertigt.

Bernd

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Bernd Laengerich

Servus Patrick! ;-)

Patrick Kuban schrieb:

Die Bilder sind i. d. R. genehmigungsfrei, jedoch nicht unbedingt das Luftfahrzeug, das sie macht.

Es geht anscheinend darum, einem Wildwuchs von kommerziell genutzen Drohnen entgegen zu wirken. Da werden dann auch so wundersame Definitionen wie z. Bsp. ein Quadrokopter sei kein Modellflugzeug, weil es kein entsprechendes Original hätte, von den Luftämtern heraus gekramt. Und weils kein Modellflugzeug sei, ist es dann ein aufstiegsgenehmigungsbehaftetes LFzg. Schon Da Vinci hatte einen Quadrokopter skizziert und sowas ist n den 50er, 60er Jahren von den Yankees mehr oder minder flugfähig gemacht worden.....

Wegen der unterschiedlichen Auffassung der div. regionalen Luftämter ist's daher besser, immer vorher anzufragen, ob denn eine Aufstiegs- genehmigung von Nöten ist oder nicht.

hth,

Rüdiger

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Ruediger Zoll

Hallo Wolfgang,

Na ehm.

So mal rein nichtjuristisch gesagt glaube ich kaum, daß bei einer

24.96kg "wiegenden" Minimoa der umspannte Luftanteil in Rumpf und Flächen abgezogen wird, das wird ja auch nicht mit der in den Holzteilen in der Morgenkühle aufgenommene Luftfeuchte getan

AOL.

Gottseidank gibt's die Abkürzung IANAL ;-) Und wenn Du diese Frage an den Justiziar Sonnenschein vom DMFV stellst, dann hast eben /doch/ einen Anwalt am Rohr, dazu einen diesbezüglich besonders geschulten.

servus, Patrick

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Patrick Kuban

§ 16a (1) Bei Inanspruchnahme des kontrollierten Luftraums ist von der zuständigen Flugverkehrskontrollstelle eine Flugverkehrskontrollfreigabe einzuholen für...

Wo kann man eigentlich herausfinden, was jetzt kontrollierter Luftraum und was "normaler" Luftraum ist? Gibt es Karten irgendwo im WWW?

Ciao... Markus

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Markus Marquardt

Hallo Bernd,

Hm .. ich hatte mich einfach mal auf die Aussage des RA Sonnenschein verlassen, der das in einem der letzten DMFV-Hefte schrieb. Nun muß ich leider ran und das Heft mit Seite und so raussuchen. Mist, hab' ja auch sonst nix zu tun ... ;-)

Ja, das weißt /Du/ und /ich/ und sicher die meisten hier inklusive der Lurker, aber ob der Opa vom Enkel das auch weiß ..? Auf der Packung steht's jedenfalls nicht, obwohl ich vor längerer Zeit schon mal den Vertreter dazu befragt hatte und er was von "in der zukünftigen Serienfertigung berücksichtigen" und "bis dahin mit Aufklebern behelfen" erzählte.

servus, Patrick

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Patrick Kuban

Hallo Rüdi,

Aha. Schäubler braucht also kein Geld, daher sind seine diesbezüglichen Anstrengungen zwar sehr teuer (wie fast alles, was "der Staat" bzw. "das Militär" anfasst), aber eben nicht kommerziell. Einen wirtschaftlichen Gewinn /kann/ man bei den Kosten vermutlich auch nicht erzielen, mein FA hätte mir bei vergleichbarem Handeln vermutlich schon längst eine "fehlende Gewinnerzielungsabsicht" unterstellt.

Und wo - bitte - finde ich das Original zum Amigo oder zum Telehamster?

Und wenn nicht da, dann von Jupp Wimmer ;-)

Und ich dachte immer (weil ich's beim staatlichen Flugschein mal so gelernt hatte), daß Luftrecht Bundesrecht sei. Aber hier gilt wohl auch, daß man das hinbiegen kann, wie's einem gerade so passt.

servus, Patrick

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Patrick Kuban

Morgen Markus,

Markus Marquardt schrieb:

reichlich Ergebnisse liefern Suchmaschinen, oder die Ausgabe 3/2003 des Magazins "Luftsport" S. 27/28. Das ist m.E. sehr anschaulich.

Grüße Thomas

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Thomas Brandt

Servus Markus! ;-)

Markus Marquardt schrieb:

Früher[tm], zu meinen Zigeunerzeiten, hatte ich dafür immer meinen Fliegertaschenkalender vom DAeC im Handschuhfach liegen. War ganz praktisch, weil da angeblich ganz D kartographiert war, samt Luft- räumen und Anflugkarten.

Teilweise - ich hab schon welche gesehen. Am besten fährst Du jedoch mit einer ICAO-Karte, die Du beim DAeC erwerben kannst.

hth,

Rüdiger

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Ruediger Zoll

Ah! Jetzt wo ich den Fachbegriff kenne, werde ich mal einen Arbeitskollegen fragen - er ist Hobbyflieger (1:1 Scale :-).

Danke... Markus

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Markus Marquardt

Servus Markus! ;-)

Markus Marquardt schrieb:

Noch besser, denn der hat sicherlich ICAOs billig abzugeben.

cu/2,

Rüdiger

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Ruediger Zoll

Hallo Markus,

Ja, die vom letzten Jahr sind gut genug für unsereins. Ihm allerdings nicht.

Bis dahin:

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servus, Patrick

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Patrick Kuban

Servus Paddy! ;-)

Patrick Kuban schrieb:

Der Link sollte unbedingt in die FAQ aufgenommen werden.

cu/2,

Rüdiger

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Ruediger Zoll

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