Lüftung in der Dusche: legal?

Hallo,

in der Ausbildung war dies ein Thema, daher weiss ich dass es da Regeln gibt. Da ich anschliessend ein Studum nachgeschoben habe, wo dies kein Thema mehr war und bei der aktuellen Arbeit damit auch nichts zu tun habe, wollte ich hier mal nachhören.

Und zwar habe ich es mehrfach erlebt, dass bei Hotels im Bereich der Dusche eine Lüftung installiert ist. Zuletzt in Gammertingen (schwäbsche Alb) in einem nicht ganz billigen Zimmer. Das Badezimmer hatte eine Badewannendusche und auf der rechten Seite eine geflieste Fläche zwischen Badewanne und Wand. In der Decke über dieser Fläche war der Badezimmerventillator angebracht. Mangels Abdeckung ist es jedoch nicht möglich, beim Duschen diesen Bereich trocken zu halten - bei meiner Duschtechnik hat auch manchmal die Decke dran zu glauben.

Ist soetwas legal? Ich habe leider kein Bild gemacht.

Danke im Voraus.

Gruss, Thorsten

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Thorsten Klein
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Thorsten Klein schrieb:

[Lüfter in der Decke über der Dusche]

Ja, Zone 1 endet i.d.R. bei 2,25m.

Gruß Dieter

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Dieter Wiedmann

Am 08.06.2011 23:32, schrieb Dieter Wiedmann:

auch direkt im Bereich der Dusche? Muss ich mir das nächste Mal wohl einen Gliedermassstab mitnehmen :-()

Für mein persönliches Sicherheitsgefühl ist das jedenfalls nicht zulässig ;-)

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Thorsten Klein

Am 10.06.2011 17:38, schrieb Thorsten Klein:

"Gesunder" Menschenverstand reicht oft. Der lautete das die Elektroinstallation außerhalb des Handbereiches liegen soll. ;-)

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horst-d.winzler

Schutzbereich 1: Der Schutzbereich 1 erstreckt sich =FCber dem Schutzbereich 0 bis auf eine H=F6he von mindestens 2,25 m, wenn der Wasseranschluss h=F6her liegt (z. B. bei Duschen), dann bis zu dieser H=F6he, =FCber dem Fu=DFboden und gilt f=FCr Fl=E4chen =FCber Badewannen od= er Duschen, bzw. den Bereich unterhalb der Bade- oder Duschwanne bis zur Aufstellfl=E4che.

Im Schutzbereich 1 sind elektrische Verbrauchsmittel nur erlaubt, wenn es sich um Wassererw=E4rmer, Whirlpool- und Abwasserpumpen oder Abluftger=E4te handelt. Andere Verbrauchsmittel oder Installationsger=E4te sind erlaubt, wenn deren Betriebsspannung 25 V Wechselspannung oder 60 V Gleichspannung nicht =FCberschreitet. Auch hier m=FCssen die Stromquellen zur Versorgung au=DFerhalb von Schutzbereich 0 oder 1 angebracht werden

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Im - nicht =FCber- Schutzbereich 1 sind zugelassen....

ZB Durchlauferhitzer, Wasserspeicher und auch L=FCfter

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bastian

F=C3=BCr B=C3=A4der gelten die Schutzbereiche nach DIN VDE 0100 T 701.

Es gibt 4 solche Schutzbereiche.

Bereich 0 ist das Innere der Bade- oder Duschwanne. Hier sind nur notwendige festinstallierte elektrische Betriebsmittel mit Schutzkleinspannung U=E2=89=A412V zul=C3=A4ssig.

Bereich 1 ist die Fl=C3=A4che =C3=BCber der Wanne bis 2,25m H=C3=B6he =C3= =BCber dem Fertigfu=C3=9Fboden.

Erlaubt sind hier nur festinstallierte elektrische, speziell daf=C3=BCr geeignete Verbrauchsmittel wie Warmwasserbereiter, Duschpumpen etc. sowie die Kabel- und Leitungsanlagen zur Versorgung dieser Ger=C3=A4te, gesch=C3=BCtzt durch einen FI-Schalter mit I=CE=94N=E2=89=A430mA.

Schalter und Steckdosen sind nicht zul=C3=A4ssig, mit Ausnahme von Schaltern in SELV-Stromkreisen mit Nennspannungen von bis zu 12V Wechselspannung bzw. 30V Gleichspannung.

Bereich 2 ist die Fl=C3=A4che bis 60cm .........

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Ein Durchlauferhitzer kann zb durchaus einen halben Meter =C3=BCber der Wannenoberkante installiert sein.

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bastian

"bastian" schrieb im Newsbeitrag news: snipped-for-privacy@d19g2000prh.googlegroups.com...

Hi, der DH in unserer ersten Bude war auf dem zweiten Treppenabsatz direkt über der Duschkabine auf dem Flur an die Wand gedengelt. War sehr praktisch, war es einem winters zu "knackig" im zugigen und mit Rauhreif glitzernden Flur, schlug man mit der Faust auf den "Turboschalter" überm Kopf und hatte satte

21kW in der Brause. Der Wasserthermostat dagegen kannte nur kalt und heiß. Trauere dem Ding heute noch nach. Ah diese Fontäne und das Gespritze....und nein, der DH mit seinem Drehstrom blieb nicht verschont. Eis klebte aber nie dran, wimre.
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gUnther nanonüm

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