Steckdose und Lichtschalter neben Dusche

Hallo,

beim Umbau unsere Badezimmers hat ein Handwerker eine Doppelsteckdose und einen Lichtschalter rund 30cm neben der Duschkabine geplant.

Da ich mir nicht sicher war, ob das zulässig ist, habe ich versucht das zu ergoogeln. Ich habe gelesen, dass man den Bereich 60cm um eine Badewanne oder ein Dusche herum "Bereich 2" nennt und dass dort keine Leitungen, Steckdosen und Schalter angebracht werden dürfen.

Hebt die feste Duschwandabtrennung diese Regelung auf, sodass direkt neben der festen Duschwandabtrennung Bereich 3 ist?

Die Türe zum Badezimmer liegt von der dusche aus gesehen um die Ecke. Die Wandstücke zwischen Duschkabinentüre und Eingangstüre sind 10 und 30 cm breit. Normalerweise würde man den Lichtschalter neben der Türe anbringen. Allerdings wäre das hier nach den mir bekannten Regeln der "Bereich 2". Wäre ein Lichtschalter zwischen Eingangstüre und Dusche zulässig, oder wie löst man das Problem?

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Mark Ise
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Mark Ise schrieb:

Ich würde es anders formulieren, aber passt schon.

Gruß Dieter

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Dieter Wiedmann

"Mark Ise" schrieb im Newsbeitrag news:ijqthg$mi3$ snipped-for-privacy@news.eternal-september.org...

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Horst

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Horst Scholz

Am 20.02.2011 12:53, schrieb Dieter Wiedmann:

Bei einer standardisierten Armlänge (wie lang ist die laut Norm eigentlich) könnte man das so sehen. Notfalls kann man ja dort einen Feuchtraumschalter setzen.

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horst-d.winzler

Horst Scholz schrieb am 20.02.2011 13:01:

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Auf der Seite war ich. Laut dieser und einer ähnlichen anderen Seite wäre eine Steckdose an der erwähnten Stelle nicht zulässig.

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Mark Ise

"Mark Ise" schrieb im Newsbeitrag news:ijr66o$ctn$ snipped-for-privacy@news.eternal-september.org...

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Wir kennen deine baulichen Gegebenheiten nicht, deshalb solltest du das mit deinem Elektriker mit Hinweis auf die VDE - Vorschriften abklären! FI - Schutzschalter nicht vergessen!

Sevus Karl Friedrich

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k.f.siebert

Mark Ise schrieb:

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Der erwähnte Radius von 60cm (Handreichweite) beginnt an der Vorderkante deiner fest eingebauten Duschabtrennung.

Gruß Dieter

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Dieter Wiedmann

Beim Lichtschalter hätte ich überhaupt kein Problem, da er ja offenbar eine ortsfeste Leuchte schalten soll. Und auch Steckdosen sind kein Problem, wenn man Dieters Argumentation folgt.

Karl

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Karl Davis

"Mark Ise" schrieb im Newsbeitrag news:ijqthg$mi3$ snipped-for-privacy@news.eternal-september.org...

"Ein Handwerker" - soso. Wohl kein Elektriker, oder?

Nein! Eine feste Duschwandabtrennung bedeutet, dass vom Rand der Abtrennung wieder das "Fadenmaß" von 60cm gilt.

Ein Bild sagt mehr:

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Achtung: Hat die Dusche eine Wanne, dann gilt ab Ende der Trennwand ein neues Maß von

60cm. (Siehe Bild 11.2) Gibt es keine Duschtasse, dann gilt ein Maß von 120cm, beginnend am Wasserauslass. Dieses Maß wird dann bis zum Ende der Abtrennung gemessen, lass das z.B. 90cm sein. Dann gilt um diese Abtrennung herum nur noch das Restmaß von 120cm - 90cm = 30cm.

Ach, schau besser auf das Bild 11.3.

Lichtschalter - sinnvollerweise mit Kontrolllampe - außen im Flur.

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Carsten Kreft

... oder Deckenleuchte mit (HF-)Bewegungsmelder. Da vergisst man das Ausschalten nicht...

Cordialement Karsten

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Karsten Roch

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| Im Bereich 2 sind nach neuer Norm Rasiersteckdosen zulässig, wenn sie | über die Schutzmaß- nahme Schutztrennung betrieben werden (z.B. | Rasiersteckdosen).

Was für ein erleuchtendes Beispiel :-)

vG

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Volker Gringmuth

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