Warnung vor Spielzeug-Hubschraubern :-)

Hi

Mal eine "wir haben mal was gesagt" Meldung.

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Gruss Frank

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Frank Sertic
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Frank Sertic schrieb:

Die Gewerbeaufsicht, soso. Die scheinen wirklich Ahnung zu haben.

Ich warne vor bemannten Raumflügen. Es besteht die Gefahr, sich beim Start vor Angst in die Hose zu machen.

Gruß Günther

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Günther Grund

Hallo,

Frank Sertic schrieb:

Hauptsache, die Luft scheppert ...

BTW: die Kinners könnten auch die Teile unerlaubt verschlucken.

servus, Patrick

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Patrick Kuban

Patrick Kuban schrieb:

Ja genau, eine solche Warnung sah ich mal auf einer Frisbeescheibe. Die hab ich dann gleich gekauft, das war einfach zu laecherlich.

Udo

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Udo Tödter

...oder das Ding fliegen, ohne vorher die gesetzliche Haftpflichtversicherung dafür abgeschlossen zu haben.

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Rolf Magnus

mir sind die "Dinger" eh suspekt...

hast Du einen Link, wo dazu was nachzulesen ist?

Gru=DF Stefan

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Stefan Bunt

Am 11.08.05 trat die Änderung der Luftverkehrszulassungsordnung in Kraft:

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Danach sind alle Luftsportgeräte, die Flughöhen von 30m erreichen können, versicherungspflichtig. Die Betreiber brauchen dazu eine spezielle Haftpflichtversicherung mit einer Versicherungssumme von mindestens 900 000 Euro. Das gilt nun auch für kleine Flugzeuge (unter 5 Kilo) ohne Motor, die bisher von der Versicherungspflicht ausgenom­men waren. Selbst Drachen gelten als versicherungspflichtige Luftfahrzeuge, wenn die Schnur so lang ist, dass sie höher als 30 Meter steigen können.

Eigentlich ist eine spezielle Luftfahrt-Haftpflichtversicherung erforderlich, die auch dann zahlt, wenn jemand durch das Flugzeug ohne Verschulden des Halters zu Schaden kommt.Modellflieger, sind i.a. über ihren Verein, der zum Deutschen Aero-Club gehört, automatisch versichert.

Nochmal: Die Sache ist ganz einfach. Jedes "Luftfahrzeug" ist versicherungspflichtig!

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Klaus-Karl Neumann

Klaus-Karl Neumann schrieb:

Und wen sollte man da stören oder gefährden?

Gruß Günther

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Günther Grund

Frage nicht mich, sondern den Gesetzgeber.

Wie ich schon schrieb: "Es ist ganz einfach ..." Es ist schlichtweg unerheblich, ob der Gesetzestext Dir oder mir oder wem auch immer gefällt oder sinnlos erscheint.

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Klaus-Karl Neumann

Klaus-Karl Neumann schrieb:

;-) Wenn ich nicht irre, dann gilt das für Objekte, die _mehr_ als 30 m Höhe erreichen können. Klingt doch irgendwie logischer, oder?

Gruß Günther

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Günther Grund

Genauer gesagt welche, deren Bauart es prinzipiell nicht verbietet, in einer Höhe von mehr als 30 m über Grund betrieben zu werden. Wie das Fluggerät dahin kommt, ist dem Gesetz egal. Ich kann mich auch auf einen Turm stellen und eine Papierschwalbe runterwerfen. Die wird dadurch auch in einer Höhe von mehr als 30 m über Grund betriebenen, ist also bei strenger Auslegung (und Gesetze sind dazu da, streng ausgelegt zu werden) versicherungs- pflichtig. Wer den Text geschrieben hat, hat sich offensichtlich nicht arg viele Gedanken dazu gemacht.

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Rolf Magnus

Die Leute, die sich in der letzten Zeit Gesetze aus"denken", denken doch gar nicht mehr. Wie sonst kann man sich so einen Dilettantismus erklären, der dann in "2. oder 3. Körben" immer noch nicht zufriedenstellend korrigiert wird!?

ciao, Dirk

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Dirk Salva

Ich sag's nochmal: Egal, wie man persönlich die Sinnhaftigkeit dieses Gesetzes beurteilt - es gilt. Punkt.

Wenn ich dann sowas hier lese (kam heute mit Fax), dann scheint dieses Gesetz garnicht weit genug zu gehen!

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?osCsid=6ed1912e64d200441fe05f6f587383a8

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Klaus-Karl Neumann

Klaus-Karl Neumann schrieb am 12 Dez 2007:

Ein Modellhubschrauber. Und was soll mir die Seite nun sagen? Falsche URL erwischt?

-=( Rainer )=-

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Rainer Wahl

Klaus-Karl Neumann schrieb:

Dann solltest du es aber auch entsprechend verstehen und verbreiten.

Du schriebst: "Nochmal: Die Sache ist ganz einfach. Jedes "Luftfahrzeug" ist versicherungspflichtig!"

Was meinst du damit? Wenn sowieso _alle_ LFZs betroffen sind, spielen doch die 30 m keine Rolle.

"Danach sind alle Luftsportgeräte, die Flughöhen von 30m erreichen können, versicherungspflichtig."

Oder meintest du, alles was imstande ist 30 m hoch zu fliegen, wäre ein Luftfahrzeug? Oder meintest du, alles was höher als 30 m fliegen kann, wäre ein Luftfahrzeug?

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Hier konnte ich über die 30 m überhaupt nichts lesen. Warum schreibst du dann ...

"Danach sind alle Luftsportgeräte, die Flughöhen von 30m erreichen können, versicherungspflichtig."

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?osCsid=6ed1912e64d200441fe05f6f587383a8 Wenn die 30 m noch eine Rolle spielen würden, wäre das die Lösung. Nur kann ich nicht Heli fliegen. Gibt's da nicht noch was in Fläche?

Klär mich mal auf.

Gruß Günther

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Günther Grund

Korrekt.

Das jedes Luftfahrzeug einer Haftpflichversicherung bedarf. Gesetzlich vorgeschrieben. §43 (2) LuftVG

Richtig, aber aus anderem Grunde...

Dies ist nämlich einfach falsch. Alle Luftsportgeräte sind versicherungspflichtig. Weil _alle_ Luftsportgeräte Luftfahrzeuge sind. Flugmodelle sind auch Luftfahrzeuge, ausnahmslos alle. Auch wenn Sie nur 1cm hoch fliegen können. Drachen sind übrigens auch Luftfahrzeuge.

Richtig. §1 (2) Satz 11 LuftVG Beispiel: Papierschwalbe.

Ist ja auch die Zulassungsverordnung und nicht das Verkehrsgesetz.

Der Satz wird auch durch Wiederholung nicht richtiger :)

Bernd

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Bernd Laengerich

Hallo Rolf,

Das ist der Versuch, einen beim Penny verkauften Jehova-mit-Fernsteuerung-für-99.99Euri-Komplettflieger von dem berits erwähnten Papierfliegerle zu unterscheiden. Wenn da allerdings zuviel dran herumgelötet wird, wird dem Tüff sicherlich eine hoheitliche Aufgabe mehr mit umfangreichen Definitionen und Maßnahmenkatalog von einer "Expertengruppe" überreicht, in die der DAeC, DMFV und solche nur 'gerade mal eben noch' reingekommen sein werden, und der sicher unangenehm teure Homologationsverfahren der Modelle nach sich zieht, dafür aber einen Großteil der unter Modellbauern üblichen Modifikationen verbietet.

Irnkwie muß man (AKA "Der Staat sind /wir/") ja das viele Geld verbrennen, das durch die MwSt-, die KFZ-Steuererhöhung und den wirtschaftlichen Aufschwung (z.B. der deutschen Großmaschinenindustrie bei ihren Verkäufen ins Ausland) eingetriebenworden ist.

Der Turm hat nicht die primäre Funktion einer Startrampe für ungesetzmäßige Papierzettel. Auch Horst Fenchel durfte seinen Pibros nicht von der IIRC Freiheitsstatue runterschmeißen.

Das ist der Sinn von Gesetzen ...

servus, Patrick

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Patrick Kuban

Hallo Karl,

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?osCsid=6ed1912e64d200441fe05f6f587383a8 Möchtest Du eine Verschärfung dessen, weil Helmut nicht weiß, daß eine Frequenz nicht mit der Menge "A" bzw. "B" angegeben wird und auch sonst weder sachlich noch orthographisch unbedingt begeistert?

Die Papierschwalbe kann auch ohne Turm dreißig Meter erreichen, wenn man sie an der windzugewandten Schulwand aus dem Fenster wirft oder eine sich zufällig gerade ablösende Thermikblase erwischt. Ich hab' beides schon als möglich überprüft.

Der Rest meiner Gedanken steht schon in meinem anderen Posting.

servus, Patrick

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Patrick Kuban

Servus Patrick! ;-)

Patrick Kuban schrieb:

Meine "Papier"schwalbe erreicht wesentlich größere Höhen und lässt sich dabei auch noch steuern:

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cu/2,

Rüdiger

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Ruediger Zoll

Hallo Ruediger,

Die ist ja (teilweise) auch von Silverlit und damit zwangsläufig versicherungspflichtig.

servus, Patrick

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Patrick Kuban

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