Betr.: Versicherung fuer Spass flieger

Hallo Leute

gibs hier in deutschland nen versicherer der elektromodellflieger bis 500g zum fliegen auf der weide hinterm haus versichert? meine haftpficht versichert nur segler bis 5kg und will mir keine erweiterung fuer spassflieger bieten. nen versicherungsmakler konnte mir auch nix bieten.

zitat:

----------schnipp------------------- beim genaueren Nachfragen winden sich leider alle Gesellschaften heraus. Die einen bieten es plötzlich nur für Bestandskunden an und die anderen wollen es jetzt auf einmal doch gar nicht mehr versichern.

Ein Anbieter für einen separaten Vertrag wäre auch noch die Allianz, allerdings auch zu einem Beitrag von 80,-- ¤ netto.

Wir bedauern, Ihnen keinen anderslautenden Bescheid geben zu können.

----------schnipp-------------------

bleibt mir da nur der modellflugverband mit fliegern bis 25kg??

oder hab ich das falsch verstanden - es gibt gar keine versicherungspflicht??

gruss andreas

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andreas heesemann
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Tach Andreas,

andreas heesemann schrieb:

frag mal beim DMFV nach, die bieten das fuer wenig Geld. Die Versicherung ist inzwischen Pflicht.

Bevor Du hinter'm Haus aufsteigst, solltest Du gucken, ob ein "richtiger" Modellflugplatz nahe bei ist. Dort fliegen vermeidet Aerger mit der Funke...

;-) Wolfgang

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Wolfgang Kouker

Doch, die Versicherungspflicht gibt es. Du kannst zum DMFV fuer ca. 60 Euro inklusive Mitgliedschaft und Verbandsmagazin oder zum DMO fuer ca. 30 Euro. Was der DAEC biete, weiss ich nicht.

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"Peter Stegemann"

hallo

Seit letzten Jahr gibt es eine versicherungspflicht für alle Modellpiloten!!!!

Schau doch einmahl beim DMFV.

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hans

Eine Versicherungspflicht gibt es glaube ich nicht. Allerdings haftest Du dann für alle Schäden in voller Höhe mit all Deinem Vermögen.

Gruß Bernd

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Bernd Hofmann

War mir neu, finde ich aber richtig.

Gruß Bernd

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Bernd Hofmann

"Friedhelm Hinrichs" schrieb ...

... und was ist ein Spaßflieger?

Tschü Günther

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Günther Grund

Hi Leute

mit spassflieger meine ich

- flieger unter 500g

- unter 100W leistung

- elektromotor

- unter 1km reichweite

- fliegen hintem haus

also die dinger von real-kauf oder nen x-twin, oder wie in meinen fall nen kleiner zagi und nen df4 heli.

ach ja - nen modelflugplatz ist nicht in der naehe. (10km umkreis)

meine frage war aber: - gibs ne versicherung fuer die kategorie oder muss ich die 25kg versicherung vom DMFV nehmen?? ich finde die total overloaded. nen 25kg heli ist da ja schon etwas gefaehrlicher als mein df4 oder?? (der df4 macht nur blaue flecken - hab ich schon im selbstversuch getestet :o) )

gruss andreas

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andreas heesemann

Versicherungspreise ergeben sich aus dem Risiko das abgedeckt wird. Es muesste also mal geprueft werden ob deine " Spassflieger" geringeres Schadensriesiko als

25 kg-Hubis haben. "Spassflieger" werden ja oft von Anfaengern im Wohngebiet oder Park geflogen, nahe am Strassenverkehr. Hier sind seht teuerer Unfaelle denkbar. Grosse Flugmodelle erfordern demgegenueber zugelassene Modellflugplaetze und werden meisst von erfahrenen Piloten gesteuert. Private Haftpflichtversicherungen nehmen nich umsonst sehr hohen Aufschlaege fuer Flugmodelle!

Gruss Sven

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Sven Stöcker

Sven Stöcker schrieb:

Die Allgemeinen Haftpflichtbedingungen (AHB, nicht verbindlich, werden aber von vielen Versicherungen verwendet) von 2004 schließen aber versicherungsfreie Flugmodelle (also "Spaßflieger") ein.

Nur dass mittlerweile zwar das Gesetz geändert wurde, aber die AHB nicht angepasst wurden. Das Risiko hat sich nicht geändert.

Claus

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Claus Färber

Hallo Andreas "andreas heesemann" schrieb

Und was hat das alles mit Spaßfliegern zu tun? Das hat doch nichts mit Reichweite usw zu tun . Früher stand in AHB meiner Privathaftpflicht Modelle bis 5 kg Auffluggewicht _ohne_ eigenen Antrieb sind mit versichert. (Motoren oder Treibsätze) Also fielen schon mal alle Modelle mit Antrieb raus. Heute steht als Zusatz sofern keine Versicherungspflicht besteht. Und genau Diese gbit se nun mal.

Siehe oben

Wie du hast dir zum Vergleich einen 25 kg Heli gegen die Birne geflogen? :-)

Wenn ein df4 auf eine befahrende Straße knallt und dadurch einen Unfall verursacht ist der Schaden nicht geringer als bei einem Großmodell.

Du mußt nicht zum DMVF Tarif wechseln nur dürfte das billiger sein als deine Versicherung aufzustocken, sofern Sie das überhaupt macht. Meine würde 240 Euro dafür nehmen. Nur fliegen dürfte ich damit immer noch so ohne weiteres. Und schon lange nicht hinterm Haus. Die Liste der Ausschlüsse ist so lang. das man den Eindruck hat Zahlen ja Versichert Nein

Gruß Friedhelm

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Friedhelm Hinrichs

Abklären, verschiedene Privathaftpflichtversicherungen fragen, mindestens in der Schweiz gibt es welche, bei denen das (ohne Zusatzkosten) inbegriffen ist.

HTH

Marc

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Marc Heusser

Hi Friedhelm

doch - fliegen einfach nur so aus spass. die billichdinger haben (leider) nicht mehr reichweite. spassfleiger hobbyflieger weil - ein hobby ist er dann ein hobby wenn mans uebertreibt :o)

klar - sonst wuerde ich ja nicht so wirr fragen oder :o)

doch. der df4 geht nicht durch die scheibe. (hab ich NICHT probiert)

ich hab grade rueckmeldung von der Gerling versicherung. bei denen gibs in der 90EUR alles megatoll haftpflicht gibs:

Besitz und Verwendung von ferngesteuerten Modellflugzeugen unter 5 kg Fluggewicht

fragt sich jetzt noch ob hubis mit drin sind...

gruss von der foerde

andreas

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Andreas Heesemann

Das wurde schon so oft diskutiert und nur die wenigsten Versicherungen hatten Modellflugzeuge mit Antrieb eingeschlossen. Also ein ganz altes Maerchen.

Bei allem Sparwillen sollte man sich ueberlegen ob die private Haftpflicht das Risiko wirklich abdeckt. Z.B im Falle einer Funkstoerung ist der Pilot nicht der Schadensverurscher also gibts keinen Versicherungsfall. Als Eigener der Flugmodells ist er aber haftpflichtig ( Halterhaftpflicht ) Es waere also zu pruefen, ob die Privaten Haftpflichten ueberhaupt den Anforderungen des Gesetzgebers entsprechen.

Gruss Sven

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Sven Stöcker

Also mich würde jetzt auch einmal interessieren, wo die Versicherungspflicht tatsächlich enau anfängt. Falls "alles was fliegt" versichert werden müsste, dann auch die Papierschwalbe, die man seinen Kinderrn mal eben so baut? Und was ist jetzt tatsächlich mit den massenweise verkauften X-Twins, die gerade mal 18 Gramm wiegen? Oder diese Hubschrauber mit Seilzugstartvorrichtung? Betreibt diese Spielzeuge jedes Kind ohne eigene Modellflugversicherung jetzt illegal?

Gruß Gerd

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Gerd Staudenmaier

Hey Andreas "Andreas Heesemann schrieb im Newsbeitrag

nee aber der Autofaherr vor schreck bremst, die Karre in Schleudern kommt, dabei 3 kinder übern Haufen fährt kommt es aufs selbe raus.

Jo kostet über dem DMVF 30 Euro weniger Weltweiter Versicherungsschutz usw . Aber mach ruhig wenn du unbedingt mehr bezahlen willst. Achso der DMVF versichert über Gerling nur halt billiger.

Gruß Friedhelm

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Friedhelm Hinrichs

Hallo Gerd,

Das Thema hatten wir hier schon, wobei die Definition von "Modellflugzeug" herangezogen wurde: Betrieb in Höhen über 30m ü.Gr. möglich. Und auch die Kniefieselei, daß ein (normaler Speerwurf-) Schmeißgeier die 30m durch den Wurf nicht mal beim Zehnkämpfer erreicht, ein X-Twin das allerdings schon schafft. Der Gesetzgeber wird von den Modellbauverbänden gerade nachhaltig bedrängt, die Definition aus genau diesem Grund zu präzisieren. Denn auch ein Drachen mit den dafür maximal erlaubten 100m Seil erlaubt den Betrieb deutlich über 30m.

servus, Patrick

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Patrick Kuban

Aber ja. Nur sagt das kaum ein Händler dem Käufer eines Modell(Spass)fliegers. Gerade diese Käufer von Komplettsets werden doch meist erst von anderen Modellpiloten nach dem Absturz beraten.

Gruss, Andreas

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Andreas Meissner

Hey Andreas "Andreas Meissner" schrieb

Als Händler hast zwei Möglichkeiten. Du Quatsch den Käufer mir irgendwelchen Versicherungskram voll oder verkaufst ihm ein Modell. Den Supermärkten ist es je Scheißegal weil dort sowieso keiner mit den Zeugs auskennt. Und den Herstellern ist auch noch kein Licht aufgegangen. oder doch ein solcher Hinweis bestenfalls in der Bauanleitung und zwar so Zitat :Eine Haftpflichtversicherung ist obligatorisch. Zitat ende Anstelle von Gesetzlich vorgeschrieben. Macht sich halt Besser und alle die mit dem Begriff nichts anfangen können (nicht Lateiner ) sind dann selber Schuld.

Oder schon vorher wenn du auf einem Modellflugplatz kommst und das Modell dort nicht fliegen darfst mangels Versicherung.

Gruß Friedhelm

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Friedhelm Hinrichs

Patrick Kuban schrieb:

Stimmt. Und auch die Papierschwalbe, aus dem Fenster eines Hochhauses geschmissen, schafft locker die 30 Meter über Grund.

Offensichtlich wurde die Regelung mal wieder von einem unterbeschäftigten aber profilierungssüchtigen Politiker ohne Sinn und Verstand gemacht. Mal sehen, ob das die Verbände noch zurecht biegen können...

Gruß Gerd

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Gerd Staudenmaier

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