Moin,
Gemäß VBG muss eine Elektroinstallation nach VDE 0105 Teil 100 geprüft werden:
-wenn sie neu erstellt bzw. geändert wurde -alle vier Jahre
Das heißt, wenn ein Arbeitgeber alle Elektroinstallationsarbeiten durch externe Fachfirmen durchführen läßt und alle vier Jahre für festinstallierte Anlagen eine wiederkehrende Prüfung durchführen läßt, ist das ausreichend.
(Ist doch richtig so, oder?)
Nun zum Problem:
Sachverhalt: ============ (Kleine Firma, kein eigener Elektriker.)
1.) Unterverteilung wird von einer Elektrikfirma erstellt. Läuft 1,5 Jahre problemlos.2.) In die Unterverteilung werden von der selben Elektrikfirma ca. 12 zusätzliche Sicherungsautomaten eingebaut, Steckdosen gelegt etc. Dies geschieht an einem Freitag Nachmittag. Freitag Abend wird die Unterverteilung von der Elektrikfirma wieder eingeschaltet. (Anlagenstillstand minimieren, war vorher so abgesprochen)
Über das Wochenende gibt es einen kapitalen Überspannungsschaden an mehreren Geräten. Diese Geräte waren an besagte Unterverteilung, aber an bereits vorhandene Steckdosen angeschlossen. Unstrittige Ursache war eine nicht festgeschraubte Hauptklemme an einer N-Sammelschiene -> freier Sternpunkt.Der betroffene Monteur beharrt allerdings auch darauf, daß er sich ganz sicher sei, alle Klemmen überprüft und festgezogen zu haben. (Irgendwie verständlich, und der Boss von der Elektrikfirma hält natürlich zu seinen Leuten.)
Problem: ========
Die Prüfprotokolle von der VBG-Prüfung vor 1.5 Jahren sind beim Elektriker verblieben und nicht auffindbar. Bei der Freitagnachmittag-Aktion wurde keine Prüfung durchgeführt, sollte am Montag nachgeholt werden.
Die Haftpflichtversicherung der Elektrikfirma will nicht zahlen. Die Begründung geht in etwa so: Der Kunde hätte vor 1.5 Jahren die Herausgabe der Prüfprotokolle verlangen MÜSSEN. Da die Protokolle nicht vorliegen, könne der Kunde auch nicht beweisen, daß ein Fehler vorgelegen habe. Desweiteren hätte der Kunde die Anlage am Freitag ohne vorherige Prüfung nicht wieder freischalten lassen dürfen. Außerdem sei die Aussage des Monteurs glaubhaft. Irgendjemand anders müsse die Klemme losgeschraubt haben.
Fragen: =======
- MUSS ich als (Firmen)Kunde tatsächlich die Herausgabe der Prüfprotokolle verlangen? Oder werden diese nicht normalerweise durch die Elektrikfirma verwahrt?
- Wenn ich den Bau bzw. die Erweiterung einer Unterverteilung als Werkauftrag an eine Elektrikfirma vergebe, kann ich dann bei einer wortlosen Übergabe / Freischaltung stillschweigend davon ausgehen, daß eine Prüfung vorgenommen wurde? Oder muß ich in jedem Fall danach die gesamte Elektroanlage gem. VBG durchchecken lassen? Was ist mit der Mehrzahl der Kunden, die weder wissen, was VBG noch was VDE bedeutet?
- Muß ich gegenüber der Versicherung beweisen, welche Monteur wann den Schaden verursacht hat oder ist es hinreichend, daß lediglich besagte Elekrikfirma und niemand anders Arbeiten an der Unterverteilung vorgenommen hat?
Fragen über Fragen, aber vielleicht ist ja jemandem auch mal was ähnliches passiert?
MFG
Christian Hoffmann