Jetzt komm ich mit einer ganz unangenehmen Frage, die nicht in
mein Gemüt paßt. Bitte beantwortet sie mir trotzdem so seriös
wie möglich :-)
In der österreichischen Jura-Gruppe fragt jemand, ob es eine Rechtsvorschrift gibt, daß bei einer Elektroinstallation in einem Wohngebäudekomplex ein Plan von der Elektroinstallation aufliegen muß.
Ich sage erstmal nein.
Jetzt aber ins Detail: Könnte der Bauherr/Architekt vom Instal- lateur einen Plan verlangen? Auch verlangen, daß der auf dem Laufenden gahalten werden muß über viele Jahre? Mit Bemaßung der Rohrverlegung und allem Drum und Dran so wie in einer Industrieanlage, Klemmenbezeichnungen usw.
Sobald der das verlangen kann, dauert es nicht lange, bis das in die Gesetzesmühle Eingang findet.
MfG
In der österreichischen Jura-Gruppe fragt jemand, ob es eine Rechtsvorschrift gibt, daß bei einer Elektroinstallation in einem Wohngebäudekomplex ein Plan von der Elektroinstallation aufliegen muß.
Ich sage erstmal nein.
Jetzt aber ins Detail: Könnte der Bauherr/Architekt vom Instal- lateur einen Plan verlangen? Auch verlangen, daß der auf dem Laufenden gahalten werden muß über viele Jahre? Mit Bemaßung der Rohrverlegung und allem Drum und Dran so wie in einer Industrieanlage, Klemmenbezeichnungen usw.
Sobald der das verlangen kann, dauert es nicht lange, bis das in die Gesetzesmühle Eingang findet.
MfG
--
"5 Köpfe denken in 1 h produktiver als 1 Kopf in 5 h".
Das sagen die 4 Köpfe mehrheitlich, die sich nach der
"5 Köpfe denken in 1 h produktiver als 1 Kopf in 5 h".
Das sagen die 4 Köpfe mehrheitlich, die sich nach der
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