Elektroinstallationsplan [juristische Frage:]

Jetzt komm ich mit einer ganz unangenehmen Frage, die nicht in mein Gemüt paßt. Bitte beantwortet sie mir trotzdem so seriös wie möglich :-)

In der österreichischen Jura-Gruppe fragt jemand, ob es eine Rechtsvorschrift gibt, daß bei einer Elektroinstallation in einem Wohngebäudekomplex ein Plan von der Elektroinstallation aufliegen muß.

Ich sage erstmal nein.

Jetzt aber ins Detail: Könnte der Bauherr/Architekt vom Instal- lateur einen Plan verlangen? Auch verlangen, daß der auf dem Laufenden gahalten werden muß über viele Jahre? Mit Bemaßung der Rohrverlegung und allem Drum und Dran so wie in einer Industrieanlage, Klemmenbezeichnungen usw.

Sobald der das verlangen kann, dauert es nicht lange, bis das in die Gesetzesmühle Eingang findet.

MfG

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Franz Glaser (KN)
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Franz Glaser (KN) schrieb:

Jawohl Euer Ehren. Auf Ehre und Gewissen ;-)

Ich stimme zu.

Wer bezahlt, bestimmt was er möchte!

Wie sollte das gehen? Selbst als Mieter bin ich in der Handwerkerwahl frei. Der Vermiter kann mir einen Elektiker empfehlen, mehr jedoch nicht.

Wie leben im Kapitalismus. Da ist Wettbewerb auch unter Handwerkern angesagt.

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horst-d.winzler

Aber der Plan ist so wichtig, dass es eigentlich gesetzlich gebunden sein müsste. Will man zum Beispiel später weitere Kabel verlegen (lassen), so muss man doch wissen, wo Kabel liegen und wie diese verlaufen. Deswegen finde ich es unverantwortlich, wenn der Elektroinstallateuer diesen nicht von selbst anfertig!

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Carsten Moehl

Carsten Moehl schrieb:

Wozu Plan? Es gibt eine einfache Regel; An Wänden die Leitungen senkrecht und waagerecht führen. Vorteil, diese Regel hast du immer "griffbereit". Ich habe es schon erlebt, wo der Bauherr sämtliche Wände fotografiert hatte. Aber auch das ist nicht das Gelbe vom Ei. Entweder waren die Fotos grad nicht griffbereit, oder der Bezugspunkt fehlte auf dem Foto oder es war kein Maßstab oder oder...;-))

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horst-d.winzler

Abgesehen davon, daß Millionen (!) von Elektroinstallateuren auf der ganzen Welt ihre Arbeit bestens ohne Pläne erledigen können, halte ich deinem Text zusätzlich dagegen, daß eine geschriebene, gesetzliche Regelung grundsätzlich das Ende der Moral bedeutet.

Aber das war jetzt nur eine Nebenbemerkung und ich hoffe, damit dem thread nicht geschadet zu haben.

Servas

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Franz Glaser (KN)

Gummi und Paragraphen sind sich sehr ähnlich, in diesem Fall §8, BauKG. Judikatur dazu ist mir keine bekannt.

Gunther

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Gunther Ahammer

Ich habe nur wenig mit Installationen zu tun gehabt, aber selbst da war es oft nicht möglich genau nach Plan zu verlegen. Selbstverständlich stimmte die Lage der Dosen meist.

Ernst

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Ernst Keller

Franz Glaser (KN) spoke thusly:

Ohne mich jetzt zu der juristischen Frage äußern zu können: In Deutschland schreibt die VDE für "Kabelwege" in Wohnräumen sog. Installationszonen vor. (z.B. waagrecht über dem Boden in 30cm Höhe +/-15cm.) Daran kann man dann auch im Nachhinein ablesen, wo mit hoher Wahrscheinlichkeit Kabel laufe und wo nicht. Gibt's sowas bei Euch nicht?

Tschüs,

Sebastian

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Sebastian Suchanek

Das gibts auch (EU => en => VDE ~ ÖVE usw...)

Es ist darum gegangen, daß ein Wohnungsmieter von der ...gesell- schaft einen "Plan" haben will, auf dem alles eingezeichnet ist, was in seiner Wohnung installiert ist. Weil irgendwas nicht richtig funktioniert. Und weil das Elektrounternehmen, das den Fehler suchen soll, sagte, daß es für die Fehlersuche einen "Plan" braucht und daß so ein "Plan" ja da sein muß sonst wird die Suche teuer.

Dummschwatz - aber in einer Jura-Newsgroup sammelt sich sowas eben.

MfG

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Franz Glaser (KN)

Franz Glaser (KN) schrieb:

Wenn der Handwerker von seiner Arbeit keinen "Plan" hat, sollte er sich ein anderes Betätigungsfeld suchen.

Das zeichnet eben einen guten von einem miserablen Handwerker aus, sich möglichst schnell und soweit wie möglich sich die nötige Übersicht zu verschaffen. Fehlersuche gehört zu nunmal zu seiner Arbeit.

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horst-d.winzler

Na, möge er diesen Plan haben, sey er ihm gegönnt :-)

Aber muß derselbe danach dem Auftraggeber ausgehändiget werden? Nach gesetzlicher Vorschrift.

Muß der Plan alsodereinst auch nach Normen gezeichnet und ver- einheitlicht seyn, auf daß alle Gesellen die Symbole und Zeichen ohne Umschweif erkennen können?

So wie es beim Schaltschrankbau und Maschinenbau ... ganz normal ist.

Zurück: braucht das _nur_ einen Kundenwunsch oder gleich einen §§ vom überforderten Dödel ganz oben?

MfG

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Franz Glaser (KN)

.=2Esnipp...

Also zumindest hier in D mu=DF soetwas im privaten Wohnungsbau nicht ausgeh=E4ndigt werden. Man hat da schon Schwierigkeiten die Statik-Berechnung zu erhalten (Original kommentar des architekten: Den Haustyp haben wir schon vielfach gebaut. Das stimmt schon alles, da haben wir keine Berechnungen...).

Okay, zur=FCck zur E-Instalation: Also was man bekommen kann, ist der/die Pl=E4ne zur Vorgabe (Dosen/Schalter/etc. mit Bema=DFung und Lage). Denn das bekommt der Handwerker auch vom Bautr=E4ger ausgeh=E4ndigt.

Was man in der Regel nciht bekommt ist der tats=E4chliche Verlauf der LEitung. Ist auc hjuristisch schwer durhczusetzen, da

1=2E keine Verpflichtugn vom gesetzgeber im buchstabensinne existiert. 2=2E der Handwerker getreu dem K=F6nnen schaft (also waagerecht bzw. horizontal verlegt. 3=2E man als Handwerker immer gewisse Probleme hat, da man NACh dem Maurer kommt und so ggfs. auf dem Bau die Verlegung anpassen mu=DF.

Und 4.: Im typischen modernen Massenbau (Reihenaussiedlungen im Neugebieten z.B. verlegt erst der Elektriker in Mauerschlitzen und Decken. Dann kommt der Estrichleger.

Damit ist z.b. die Lage der Leitungen nicht mehr am boden (also nix Oberkante Estrich, sondern "irgendwo" in der Wand (erfahrungsgem=E4=DF ca. 10 bis 20 cm UNTER OK Estrich.

Sowas ist immer wieder "nett", wenn man durch Decken ggfs. schr=E4g bohren mu=DF, um Installation nachzuziehen f=FCr sp=E4tere Erweiterung.

Beispiel: Hausk=E4ufer erh=E4lt nach Kauf die Info vom K=FCchenplaner, das f=FCr die Einbau K=FCche hier noch 3phasen f=FCr den Backofen im Solit=E4rschrank bzw. 1phasig f=FCr den freistehenden K=FChlschrank etc. gebraucht werden. Elektriker mu=DF dann "mal schnell" sowas nachsetzen".

Wanddosen sind auch so ein Thema: Oft mu=DF man seitlich anfahren, also nicht direkt unter der Dose ankommen . Damit sind so ca. 10 bis 15 cm rechts/links neben der Dose in der Senkrechten tabu f=FCr unkontrolliertes Bohren.

Ganzbeliebt ist auch tiegfligende LEitung in 10 cm starker Gipdielenwand (beliebt beim Zusammentreffen vieler LEitungne, z.B. vor Badezimmer: Schalter au=DFerhalb des Bades neben der T=FCr (eigenr FI-gesicherter Kreis), und in der daneben liegen Schalterdose ist das normale Treppenhauslicht. Sowas ist typisch f=FCr die Reihenh=E4user in S=FCddeutschland ab Jahr 2000.

Und Du triffst bestimmt von der Innenseite des Bades die tiefliegende ELitung beim Einbau ein Duschabtrennung o.=E4.

So, ich hoffe das gen=FCgt Euch an Beispielen aus der t=E4glichen Arbeitspraxis. Wie gesagt, schriftliche Pl=E4ne im privat Bau nur sehr begrenzt. Keine gesetzliche Vorgabe - und das war ja die Frage.

Im Industrieumfeld dagegen sind Detail-Leitungspl=E4ne oft Teil der Auftragsbeschreibung (Pflichtenheft). Aber auch hier keine Gesetzepflicht, jedoch meist vom auftraggeber gefordert (macht auch Sinn, denn bei diversen Erweiterungen...).

hth, Andreas

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tekamn

Ernst Keller schrieb:

Also ich bin mit dem Elektrikermeister durch's Haus marschiert, habe die Dosen, Schalter usw. mit Kreide kennzeichnen lassen, der Geselle hat alles geschlitzt und verdrahtet und der Gipser hat's zu gemacht.

Fotografiert habe ich es auch und die Fotos finde ich in Sekunden (auf dem Rechner mit Jahreszahl des Hausbaus).

Viel helfen tut das aber wohl nicht, da man eh' die Dosen hinter der Tapete erahnt oder erklopft.

Marc

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Marc Fehrenbacher

Sebastian Suchanek schrieb:

Das ist keine Vorschrift. (Mehr?)

Der Elektromeister sagte: Ich verlege Ihnen Dosen da hin wo Sie sie haben wollen. Und das ist erlaubt.

So habe ich eine Dosenkombination mitten in der Wand in ca. 80 cm Höhe. Das passt genau mit dem Schränkchen und dem Fernseher. So muss ich das Schränkchen nicht wegrücken.

Oder die Dosen am Bett, knapp unter der Kante des Nachttischchens. Oder die Dosen in 2,10 (?) m Höhe für die Kühlkombi und die Mikrowelle können mit einer Leiter erreicht werden und sind trotzdem durch Hängeschränke von unten nicht sichtbar.

Oder der Garagentoröffner, der wesentlich über den Lichtschaltern liegt, damit man sie im Dunkeln nicht verwechselt.

Gruß

Marc

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Marc Fehrenbacher

Deswegen ist mir die Frage des fehlersuchenden Elektroinstallateurs so suspekt, der einen Plan verlangt, und das in einer 08-15 Mietwohnung.

Vermutlich ist das kein Elektroinstallateur sondern ein fachfremder Industrieelektriker, der Pläne gewohnt ist mit Klemmenbezeichnungen und allem pi-pa-po und eigentlich nur eins haben will: such dir einen an- dern.

Ich gehöre nämlich auch zu dieser Sorte, ich habe in meinem Haus ähn- liche abweisende Gefühle wie Wassertropfen auf Fettoberfläche, sobald bloß eine Birn zum Auswechseln ist :-)) Schaltschränke und Anlagen dagegen - naja, Herumkraxeln hat mir früher auch weniger ausgemacht auf hohen Zementsilos.

Danke für die Auskünfte und eins ist sicher: der Gesetzgeber soll sich um Bio-Kindernahrung und son' Zeuch kümmern.

MfG

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Franz Glaser (KN)

Marc Fehrenbacher spoke thusly:

Schon. Aber der wird ja wohl kaum Leitungen z.B. schräg verlegt haben.

In solchen Fällen "erwarte" ich aber in Unkenntnis der tatsächlichen Leitungsführung, daß die Zuleitung senkrecht nach oben (oder unten, je nach Höhe) "verschwindet", um dann 30cm unter der Decke bzw. über dem Boden weiter zu verlaufen.

Kurz gesagt: auch wenn mal eine Dose "mitten auf der Wand sitzt", muß es möglich sein, daraus auf die Kabelverlegung schließen zu können.

Tschüs,

Sebastian

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Sebastian Suchanek

Es geht um mehrerlei:

Muß ein "Plan" alle Leitungen enthalten, die Schalter und Steckdosen, Lampen und Sicherungen, (Luster)klemmen?

Muß der Plan auch die "Verlegung" in den Räumen enthalten?

Muß der Plan überhaupt vorhanden sein?

Ist der Plan gesetzlich vorgeschrieben?

Muß der Plan up to date gehalten werden?

[X] nein [X] gottseidank

MfG ;-))

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Franz Glaser (KN)

Franz Glaser (KN) schrieb:

Antwort auf alle 5 Fragen: Nein, mu=DF nicht.

hth, Andreas

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tekamn

Marc Fehrenbacher schrub:

Iiih... die haben wir beim Renovieren alle runtergemacht und sind heilfroh drum. Nagut, die waren aber auch gut und gerne 30-40 Jahre alt :) Jedenfalls gibt's bei uns keine Ratespiele, wo die Dosen sind - und von sämtlichen Rohren haben wir Lage-Fotos gemacht. Mit Bezugspunkten. :)

Ansgar

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Ansgar Strickerschmidt

Ansgar Strickerschmidt schrieb:

Es handelt sich um Raufaser. Was habt ihr an den Wänden? Gips? Strohmatten?

Marc, leicht OT

Reply to
Marc Fehrenbacher

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