Elektroinstallationsplan [juristische Frage:]

Marc Fehrenbacher schrub:

Lecker 150er H*sit Rauhputz. Weiß gestrichen, sieht gut aus. :)

Ansgar

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Ansgar Strickerschmidt
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Am 2006-03-26 schrieb Franz Glaser (KN):

Grundsätzlich ist ein Schaltplan natürlich immer sinnvoll und ein Auftraggeber kann ihn immer verlangen, wenn es im Auftrag stand. Nur wird ein Mieter mit der Forderung nach einem Schaltplan nicht weit kommen, denn im Allgemeinen hat jede Wohnung einen Zählerkasten. Was davor ist, hat ihn wenig zu interessieren, da für die Verteilung des Stromes in so einem Fall jemand anderes verantwortlich ist. Wenn der Hauseigentümer beweisen kann, dass zum Bezug der Wohnung durch den Mieter die elektrischen Anlagen der Wohnung funktionierten, ist letztendlich für die Installation innerhalb der Wohnung der Mieter verantwortlich, der muss die elektrischen Anlagen instand halten als wären es seine eigenen. Da er (oder ein Vormieter) sie auch erweitern kann, wird sicher niemand einen aktuellen Schaltplan besitzen, da er nicht zum Umfang eines normalen Mietvertrages gehört.

Wenn dort nicht gerade eine Bussteuerung in dem Haus installiert ist (dann wird es auch einen Schaltplan geben), wird er sich wohl mal einen Elektriker schnappen dürfen, der einen Schaltplan erstellt, wenn er denn unbedingt einen haben will.

Bei umfangreicheren (Industrie-) Anlagen kann ein Elektriker in DE die Arbeit ohne Schaltplan ablehnen, da er ohne ihn oft keine sichere Gefahrenbeurteilung machen kann und überprüfen kann, ob alle Spannungen am Schaltschrank freigeschaltet und gegen Wiedereinschalten gesichert sind. (Not- Aus, Fremdspannungen, USV, zweiseitige Einspeisungen, u.s.w.).

Ein aktueller Schaltplan ist also unter Umständen ein sicherheitsrelevantes Teil in einem Projekt. Ob man dies auch für eine Wohnungsinstallation sagen kann, halte ich aber für übertrieben.

Schreibe dem Mieter, er möge den Elektriker wechseln und gut ist. Normalerweise sollte sich ein Elektriker selbst einen Plan erstellen können ohne ihn vom Mieter zu verlangen. Dass das Geld kostet und eventuell die Tapeten Löcher bekommen ist klar, aber wenn sich der Mieter beschwert, kann er ja einen Schaltplan verlangen, wenn er sich selbst mal ein Haus baut.

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Juergen Bors

Nachdem das in der österreichischen Juristen-Newsgroup aufgetaucht ist, habe ich ein wenig "Bammel" bekommen, daß so ein Kwatsch bald in die Gesetzestexte einfließen könnte.

Möglich ist ja alles.

MfG

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Franz Glaser (KN)

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