Schaden durch freien Sternpunkt: Versicherung will nicht zahlen

Heinz Saathoff schrieb:

Hallo,

aber ich kann danach gleich eine vorsichtige Bremsprobe bei geringerer=20 Geschwindigkeit durchf=FChren. Ist zwar kein vollst=E4ndiger Test, zeigt =

aber doch ob die Bremsen =FCberhaupt funktionieren. Das sollte eigentlich= =20 jeder F=FChrerscheininhaber k=F6nnen.

Jeder Benutzer einer Elektroinstallation kann dagegen keinen so=20 einfachen und ungef=E4hrlichen Test durchf=FChren ob der Sternpunkt richt= ig=20 geerdet ist.

Bye

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Uwe Hercksen
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Am 2004-05-04 schrieb Heinz Saathoff:

Der OP wusste durchaus, dass nach einer Änderung in der Anlage eine Messung laut VDE 105 notwendig ist und diese sollte vor beziehungsweise bei der Inbetriebnahme geschehen. Auch wenn der Auftraggeber keine Ahnung hat, was dort auf dem Prüfprotokoll steht, so kann er davon ausgehen, dass der Ersteller der Anlagenänderung sich zumindest Gedanken darüber gemacht hat, dass seine Arbeit trotz seinem Glaubens an seine fachgerechte Arbeit trotzdem fehlerhaft sein könnte. Zudem besteht jederzeit die Möglichkeit zu einem anderen Elektriker oder zu einem Sachverständigem zu gehen und ihm das Protokoll vorzulegen und sich die Werte erklären zu lassen. Mit dem Protokoll bestätigt der Elektriker, nicht nur dass seine Arbeit abgeschlossen ist, sondern auch, dass er die Anlage messtechnisch und optisch systematisch geprüft hat, und mit bestem Wissen und Gewissen davon ausgeht, dass die abgelieferte Arbeit sicherheitstechnisch fehlerfrei ist.

Keine Prüfung -> keine Bestätigung der Fehlerfreiheit -> keine Inbetriebnahme. Steht selbst in VDE und auch in jeder VBG so.

Man muss sich ja auch immer mal Gedanken machen um wieviel Geld es gehen kann, wenn dort ein kompletter Betrieb wegen eines ausgebrannten Schaltschrankes drei Wochen nichts produzieren kann. Dafür kann man auch ohne nachzurechnen locker mal ein zweites Elektrounternehmen beauftragen die die abschließende Prüfung kontrollierender Weise mit einem Meister oder qualifizierten Facharbeiter begleitet oder einfach eine zusätzliche eigene Prüfung durchführt. In anderen Betrieben wird dazu gegebenenfalls auch mal ein Elektrosachverständiger geholt. In größeren Betrieben wird eine Fremdleistung manchmal von der Prozessführung, von den Fachdienstleitern (E + M), von einem Sicherheitsbeauftragtem, von der Planungsabteilung und von der Bauaufsicht sowie zusätzlich von einigen Facharbeitern (z.B. zum Überprüfen der Dokumentation) abgenommen. Wieso sollte ein Kleinbetrieb einer Fremdleistung also ungeprüft vertrauen?

Zudem: Wenn eine UV per TN-S Netz eingespeist wird, was heutzutage gar nicht mehr so selten ist, kann man durchaus mit einer einfachen Bestimmung des Schleifenwiderstandes (L gegen PE) und Innenwiderstandsbestimmung (L gegen N) feststellen, ob der N der UV Einspeisung richtig angeschlossen ist. Das geht von jeder Steckdose aus, die nicht an einem RCD hängt und von der entsprechenden UV gespeist wird.

Natürlich kann man Leiter so dumm klemmen, dass sie zur Zeit der Messung einen guten Wert haben, aber später sich ein Leiter verschiebt und damit der N kontaktlos wird. Aber genau für den Fall gibt es eine Haftpflichtversicherung, die sich bei abgeliefertem Prüfungsprotokoll und einem Vergleich mit einer Messung, die vor dem Umbau geschah sicher nicht quer stellen würde, denn eine Versicherung sollte man schon in der Beurteilung eines Falles unterstützen, wenn man Geld von ihr will.

Aber dass ist dann eigentlich Sache des Elektrounternehmens und nicht des Auftraggebers.

Von der man auch erwarten darf, dass sie nach getaner Arbeit eine Bremsprobe auf dem Prüfstand gemacht hat und die erzielten Werte des Bremsenprüfstandes in die Rechnung einträgt. Muss sie nicht, kannst du aber drum bitten und wird jeder gute Meister auch sowieso drauf bestehen, denn er steht auch in der Verantwortung (bis ggf hin zur grob fahrlässigen Tötung), wenn die Bremsen eines frisch reparierten Autos nicht funktionieren.

Bei einem Elektriker ist es ebenso: Er MUSS eine Prüfung machen, und so sollte es kein Problem sein, ein Protokoll der gemachten Prüfung als Kunde zu verlangen. Dabei ist auch nach einem Schadensfall für einen Sachverständigen reproduzierbar, ob die Werte, die dort auf dem Protokoll stehen auch von der Anlage stammen können, zu der sie gehören sollen.

Es ist einfach so, wenn man einen falschen Leitungsquerschnitt verlegt oder eine falsche Sicherung installiert, die nicht auslösen kann und das Haus brennt deshalb ab, so kann so eine Messung nicht nur Menschenleben retten, sondern auch vielen Versicherungen viele unnötige Schadensfälle ersparen, wie man hier ja auch sehen kann.

Dass falsche Sicherungen eingebaut werden, beziehungsweise falsche Leitungen verlegt werden, passiert viel öfter, wie ein Laie glauben mag. Solange niemand dadurch zu Schaden kommt, merken es oft nur die Kollegen des Elektrikers, die sich die Mühe machen, eine Anlage durchzumessen.

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Juergen Bors

Die mechanischen Gegebenheiten legen nahe, daß die komplette N-SammelSchiene aus Platzgründen beim Hinzufügen der Sicherungsautomaten versetzt oder durch eine längere Schiene ersetzt wurde. Leider gibt es keine Aufzeichnungen oder Fotos, die den Zustand der UV vor der Durchführung der Arbeiten zeigen, so daß man nix beweisen kann. Der betroffene Monteur "kann sich nicht erinnern".

Die Klemme hatte sich nicht irgendwie gelockert, sie war _nicht_festgeschraubt_ (5 Umdrehungen der Schraube, bis sie gefaßt hat.)

Ist es eigentlich wichtig, wann diese Klemme _nicht_ festgeschraubt wurde? Vor 1.5 Jahren hat die selbe Firma die komplette UV erstellt und es hat nie eine andere Firma an dieser UV irgendwelche Arbeiten durchgeführt. Wie lange dauert bei solchen Sachen eigentlich die Gewährleistung?

MFG: Christian

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Christian Hoffmann

1,5 Jahre? Dann ist sowohl nach VOB als auch nach BGB noch Gewährleistung drauf. ich denke das ist dann ein Fall für die Haftpflicht des Elektrikers Gruß Christoph
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Christoph Hensel

wurde der Potentialausgleich auch abgeklemmt ? vielleicht wurde in den letzen Jahren die fehlerhafte N-Verbindung nicht bemerkt, weil über den P-Ausgleich auch N-Potential vorhanden war

MfG

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Bernd Löffler

"Christian Hoffmann" schrieb

BGB: 5 Jahre (gilt immer für Arbeiten an Bauwerken)

VOB: 2 Jahre (gilt, wenn explizit VOB vereinbart wurde)

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Carsten Kreft

Carsten Kreft wrote: Gewährleistung?

Neue VOB 4 Jahre!

Gruß Christoph

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Christoph Hensel

IMHO Ja BTW sagt Dir Tofu irgengend etwas? Dann vermeide es bitte.

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Christoph Hensel

Noch einmal vielen Dank für alle Kommentare/Anregungen. Wir versuchen jetzt erst einmal noch eine gütliche Einigung mit der Versicherung zu erreichen.

Wenn was dabei heraus kommt, werde ich es hier posten...

Gruß:

Christian

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Christian Hoffmann

Ah ja. Kommt davon, wenn man kum noch auf Ausschreibungen reagiert.

Äh, wen korrigierst Du jetzt eigentlich? Du Dich selbst, Du mich oder wie oder was?

Bin mir keiner TOFU-Schuld bewusst.

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Carsten Kreft

Ich habe es Dir gemailt. Ansonsten Brille?-->Fielmann! Gruß Christoph

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Christoph Hensel

"Christoph Hensel" schrieb

Weder Text oben / Fullquote unten noch irgendwelche Soja-Produkte gefunden.

Man suche bitte für mich und stecke das Korpus Delikti als Antwort auf dieses Posting in den Thread.

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Carsten Kreft

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