Hallo Zusammen,
ich komme gerade aus der Rechtsgruppe.
Kurzfassung: Einer Bekannten ist die Mietwohnung (halbes altes Zechenhaus 70-80
Jahre) abgebrannt. Kurzschluss im Sicherungskasten.
Jetzt ging es in der Rechtsgruppe um Schadenersatz für beschädigte Kleidung, Möbel, Papiere etc. und um eine Ersatzwohnung/Hotel. Eigene Versicherungen bestehen keine. Da kam die Frage nach der Schuld auf.
Ihre Grosseltern waren wohl Erstmieter, d.h. vor ca. 70 Jahren. Vor geschätzt 20 Jahren wurde vermutlich ein Teil der elektr. Anlage verändert (behinderten gerechtes Bad angebaut). Aber keine weiteren Arbeiten an der elektr. Anlage.
Vor rund 10 Jahren hat der Nachbar (aus der 2. Hälfte) das Haus komplett gekauft. Es wurde seitdem nichts verändert. Meines Wissens auch keine Wartung oder Überprüfung der elektr. Anlage.
Jetzt die eigentliche Frage: Trifft den Vermieter eine Schuld? Müssen Vermieter die elektr. Anlage (Sicherungskasten etc.) regelmässig prüfen/warten (lassen)? (Deutschland/NRW)
Danke + Gruss Franz
ich komme gerade aus der Rechtsgruppe.
Kurzfassung: Einer Bekannten ist die Mietwohnung (halbes altes Zechenhaus 70-80
Jetzt ging es in der Rechtsgruppe um Schadenersatz für beschädigte Kleidung, Möbel, Papiere etc. und um eine Ersatzwohnung/Hotel. Eigene Versicherungen bestehen keine. Da kam die Frage nach der Schuld auf.
Ihre Grosseltern waren wohl Erstmieter, d.h. vor ca. 70 Jahren. Vor geschätzt 20 Jahren wurde vermutlich ein Teil der elektr. Anlage verändert (behinderten gerechtes Bad angebaut). Aber keine weiteren Arbeiten an der elektr. Anlage.
Vor rund 10 Jahren hat der Nachbar (aus der 2. Hälfte) das Haus komplett gekauft. Es wurde seitdem nichts verändert. Meines Wissens auch keine Wartung oder Überprüfung der elektr. Anlage.
Jetzt die eigentliche Frage: Trifft den Vermieter eine Schuld? Müssen Vermieter die elektr. Anlage (Sicherungskasten etc.) regelmässig prüfen/warten (lassen)? (Deutschland/NRW)
Danke + Gruss Franz