Hallo Zusammen,
ich komme gerade aus der Rechtsgruppe.
Kurzfassung: Einer Bekannten ist die Mietwohnung (halbes altes Zechenhaus 70-80 Jahre) abgebrannt. Kurzschluss im Sicherungskasten.
Jetzt ging es in der Rechtsgruppe um Schadenersatz f=FCr besch=E4digte Kleidung, M=F6bel, Papiere etc. und um eine Ersatzwohnung/Hotel. Eigene Versicherungen bestehen keine. Da kam die Frage nach der Schuld auf.
Ihre Grosseltern waren wohl Erstmieter, d.h. vor ca. 70 Jahren. Vor gesch=E4tzt 20 Jahren wurde vermutlich ein Teil der elektr. Anlage ver=E4ndert (behinderten gerechtes Bad angebaut). Aber keine weiteren Arbeiten an der elektr. Anlage.
Vor rund 10 Jahren hat der Nachbar (aus der 2. H=E4lfte) das Haus komplett gekauft. Es wurde seitdem nichts ver=E4ndert. Meines Wissens auch keine Wartung oder =DCberpr=FCfung der elektr. Anlage.
Jetzt die eigentliche Frage: Trifft den Vermieter eine Schuld? M=FCssen Vermieter die elektr. Anlage (Sicherungskasten etc.) regelm=E4ssig pr=FCfen/warten (lassen)? (Deutschland/NRW)
Danke + Gruss Franz