Brandschutzschalter AFDD

Hallo, laut

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nicht nur in solchen, in denen hilflose Personen schlafen. Eigentlich dachte ich, dass das Risiko-Szenario

abgedeckt ist, aber die Hersteller-Lobby hat sich durchgesetzt.

Normengremien.

Der Pflicht kann man durch eine Risikoanalyse entgehen, aber da wird

Ungleichung aufgeht. Nutzungsdauer 40 Jahre:

< *

/ Wohnungsbestand)

Zur Technik

2,5 A erreicht. Das sind 575 W!

auch die Phase eines Stromflusses durch die karbonisierte Plastik?

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Werner Holtfreter
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Textstelle zitierst noch eine ordentliche Angabe machst, aber hast Du

Karl

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Karl Davis

Entscheidend ist, was da folgt:

| Wird jedoch auf den Einsatz von AFDDs verzichtet, | muss eine Sicherheits- und Risikobeurteilung durch

geschrieben:

| Der Pflicht kann man durch eine Risikoanalyse entgehen

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Werner Holtfreter

Am 13.12.2020 um 19:50 schrieb Werner Holtfreter:

Vielleicht solltest Du nicht ausgerechnet denjenigen fragen, der "rein

ein AFDD-Patent eingereicht hat.[1]

Kapitel 421.7.

HTH,

Seastian

_____ [1]

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Sebastian Suchanek

Am 13.12.20 um 19:50 schrieb Werner Holtfreter:

Zitat:

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horst-d.winzler

Formulierungsfehler. Man kann nicht erst etwas empfehlen und dann diese

denn dann ist es keine Empfehlung mehr.

einem Zitat.

und keine Werbeschrift von Siemens.

Bei Hager z.B. liest sich das anders:

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Aber ich tendiere mittlerweile dazu, Dir zuzustimmen. Man hat den AFDD einfach als "Stand der Technik" deklariert.

Hier steht auch was zur Methodik der Risiko- und Sicherheitsbewertung unter (4):

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Karl

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Karl Davis

Am 13.12.2020 um 19:50 schrieb Werner Holtfreter:

vorhandener RCD abgeschaltet hat. Was soll ein AFDD an Mehrwert bringen?

AFDDs sind von einer Siemens-Lobby in das Normungsverfahren eingebracht

noch eine Empfehlung ist.

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Peter Schneider

Am 14.12.2020 um 18:53 schrieb Peter Schneider:

oder in Reihe zu einer Last ist?

Das ist allerdings richtig.

Sebastian

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Sebastian Suchanek

Dazu habe ich ja schon etwas geschrieben. Nochmal mit anderen

von der Empfehlung abzuweichen, zumal Normen ja praktisch immer nur Empfehlungen sind.

Hier von Pflicht zu sprechen ist also nicht falsch, sondern nur eine

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| Zwar gibt es keine gesetzliche Verpflichtung, den | Brandschutzschalter einzubauen. Normen, wie die DIN VDE 0100-420,

| Vorgaben der Norm anderweitig umgesetzt haben. Gelingt ihnen das

| drohen sogar Haftstrafen.

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Werner Holtfreter

Sebastian Suchanek schrieb:

Ich frag mich, wie dieser Lichtbogen, > 500 W nota bene, es schafft, nicht

Plasmafernseher im Schlafzimmer zum Bleistift.

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Rolf Bombach

wurden ja jahrelang mit dem Argument "Brandschutz" beworben.

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Werner Holtfreter

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