Die Marke des Handelshauses? Schon moeglich.
Ein vertreiben oder in Verkehr bringen im Rahmen eines Abverkaufes von Altbestaenden (also deren Produktionsdatum vor Inkrafttreten der neuen Norm lag) ist m.E. moeglich, wenn es keine weiteren gesetzlichen Einschraenkungen dazu gibt und die Produkte als solche auch entsprechend gekennzeichnet werden. Sollten diese FI/LS aber nach dem Inkrafttreten der neuen Norm produziert worden sein, wuerde ich den Hersteller sehr gerne befragen, warum sein Produkt die geltenden normativen Empfehlungen nicht erfuellt.
Leider ist mein chinesich sehr bescheiden, daher "Ni Hau" und EOD.
Karsten