Mantelleitung in UP-Dose ???

als beratender Ingenieur bin ich bei meinen Recherchen bei einem wichtigen Thema nicht weitergekommen:

Bei der Abnahme eine Einfamilienhauses habe ich moniert, daß die Ummantelungen der Nym-Leitungen (3*1,5 mm) nicht in die Unterputzdosen mit eingeführt wurden, sondern vor der Dose im Wandputz abgesetzt wurden. Die patzige Antwort des Elektrikers lautete: "Das will ich schriftlich sehen, daß das nicht erlaubt ist." Auf welchen Paragrafen der VED-Vorschriften kann ich mich berufen ?

wer kann mir bei der Suche nach der richtigen Vorschrift helfen ??

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steffen
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steffen schrieb:

Hallo,

den passenden Paragrafen der Vereinigung elektrischer Dosensetzer weiß ich leider auch nicht. ;-) Aber wenn das so in Ordnung und zulässig wäre, wozu hat dann die NYM Leitung überhaupt eine Ummantelung?

Bye

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Uwe Hercksen

Uwe Hercksen meinte:

Hallo,

weil sonst die Adern und das Füllmaterial nicht zusammen halten würde.

HTH

t"SCNR"m

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Torsten Melzener

Uwe Hercksen schrieb:

Ich lach mich kaputt!

=C4s st=E4ht g=E4schr=FC=FC=FCb=E4n! "Wozu hab' ich dir denn das Studium gezahlt ?!"

;-)))

Nix als nasse Fetzen m=FCssen her. Zum Einwickeln von Eisenstangen.

MfG

--=20 Franz Glaser MEG Glasau 3 A-4191 Vorderweissenbach

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snipped-for-privacy@meg-glaser.com

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Franz Glaser (Lx)

Das ist die Transportverpackung --> gelber Sack

Bye Achim

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Achim Peters

Man könnt vielleich sagen: Ohne Mantel bleibt eine Aderleitung übrig. Da steht in VDE 0298 Teil 3:

9.2.2 PVC-Aderleitungen H07V-U H07V-R H07V-K Diese Leitungen sind bestimmt für die Verlegung in Rohren auf, in und unter Putz sowie in geschlossenen Installationskanälen.

Diese Leitungen dürfen nicht verwendet werden für die direkte Verlegung auf Pritschen, Rinnen oder Wannen.

Sie dürfen als Potentialausgleichsleitungen auch direkt auf, im und unter Putz sowie auf Pritschen und dergleichen verwendet werden.

Gruß Willi

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Willi Marquart

Hallo Achim!

Am 18.09.2003 schriebst du ( snipped-for-privacy@mew.uni-erlangen.de):

Nun, ist doch ganz einfach: Die Aderisolierung isoliert die Adern, der Mantel schützt das Kabel (aber auch eine Leitung) vor chemischen und mechanischen Einflüssen. Ohne Mantel im Putz => kein mechanischer Schutz gegen das Eindringen von spitzen Steinen/ Wasser/ chemischer Zersetzung der Isolierung => Pfusch.

Wer Leitungen verlegt, muss nicht nur für eine Isolierung sorgen, sondern auch für einen ausreichenden mechanischen Schutz der Isolation. (Druck/ Zug, spitze Steine, Metalle, Säuren, Laugen, Wasser, Gasen, Hitze, Alterung...)

Denn: Angenommen, du setzt eine Sicherung mit 10 kA Abschaltvermögen ein, dann sollte eine Anlage auch diese 10 kA in Ansetzen verkraften können (mindestens den Strom, der laut Schleifenwiderstand fließen kann, aber einen leichten Überspannungsfall [Sprich: Blitzeinschlag] sollte eine Anlage halt auch überstehen...). Was hat das mit den Leitungen zu tun? Stromfluss hat Magnetismus zur Folge, zwischen zwei stromdurchflossenen Leitern wirken Kräfte, die bei 10 kA nicht unbedeutend sind. Folge: Die Leiter bewegen sich. Adern im Mantel können sich bewegen, eingegipste nicht, es wirkt also ein enormer Druck auf die Isolierung, sie wird zerstört. Schöner Gruß beim nächsten Tapezieren, wenn der Tapetenkleister die Wände durchnässt....

Auch folgendes ist zu beachten: Kupfer dehnt sich aus. Eine unbelastete Leitung kann im Winter bei einem Ausfall der Heizung durchaus mal 5 Grad Celsius kalt werden. Im Sommer unter Volllast darf sie bis zu 70 Grad Celsius warm werden. Das ist ein Delta von lockeren 65 Grad. Wie soll sich eine eingegipste Ader bitte ausdehnen? OK, ist bei einer 10 m Leitung nur 1 ,07 mm, aber die bewegt sie sich wirklich. Auch für diese Bewegung muss eine Bewegungsfreiheit da sein, die beim direktem Eingipsen fehlt...

Es gibt noch weitere Dinge, die an Leitungen zerren können, wie absackende Fundamente und ähnliches. Eine Ader ohne Mantel steht dem Schutzlos gegenüber...

Wo sowas steht? Wahrscheinlich ganz am Anfang bei der Beschreibung des Aufbaues einer Leitung und der fachgerechten Auswahl und Benutzung einer solchen, also in einem Fachkundebuch. (1./2. Lehrjahr). Sowas sollte Grundwissen sein, und muss nicht in VDE fixiert werden, aber offenbar irre ich mich wohl, hier muss offensichtlich alles in Paragraphen festgeschrieben werden, ehe es jemand glaubt. Tsse.

Noch was: Viele Elektriker verzichten bei Schalterleitungen auf den PE, somit muss die Installation schutzisoliert ausgeführt werden, sprich: Elektrische Leitungen müssen überall eine doppelte elektrische Isolierung besitzen. Nasser Putz bietet ganz sicher nicht die geforderten Isolationswerte, als dass man ihn als geeigneten Isolator durchgehen lassen könnte....

Mit freundlichen Gruessen

Juergen Bors

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Juergen Bors

Wie würde man das denn *mit* PE machen? Ich kenne keinen UP-Schalter mit PE-Anschluß.

Wenn ich ne Schalterleitung lege, wird gn-ge in der Klemmendose aufgelegt, ist aber in der Schalterdose offen. D.h.: er steht als Potentialausgleich zur Verfügung, wird aber nicht benutzt.

Ich sehe da elektrisch keinen Unterschied - abgesehen von dem Fall, daß jemand einen Nagel in die Leitung treibt, der L und PE berührt.

vG

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Volker Gringmuth

Aus einer NYM Leitung ohne Mantel bleibt eine Aderleitung übrig

Ob das aber eine H07V-......... ist oder eine H03V-....... kann ich leider nicht genau sagen.

Also: Vde 0298 Teil3 9.1 Allgemeines : 1983-08 Gegebenfalls sind die Leitungen gegen vor mechanischen, thermischen oder chemischen Einwirkungen sowie gegen das Eindringen von Feuchte von den Leitungsenden her zu schützen:

Der Mechanische und Chemische Schutz ist in meinen Augen nicht mehr gegeben.

Vde 0298 Teil3 Tabelle 3 Abschnitt 9.2.1 & 9.2.2 (auf Seite 11) : 1983-08 Dort in der Tabelle ist schön übersichtlich dagestellt das eine H05V-...... oder eine H07V-...... nicht für eine Verlegung : auf der Wand - im oder unter Putz - oder in Beton vorsehen ist.

Sollte eine Verbindung der Aderleitung mit dem Putz bestehen ist diese Aderleitung in bzw unter Putz verlegt was laut Tabelle 3 nicht zugelassen ist.

Außerdem wäre die LEITUNG ( nicht die Ader) beim Verputzen der Wand nicht gegen das eindringen von Feuchtigkeit bzw chemischen Einwirkungen geschützt. Siehe Punke 9.1

Es wäre auch noch zu kontrollieren ob beim einführen in die Schalterdose keine Beschädigung der Adern an der Knickstelle der Schalterdose aufgetreten ist. Das wäre nach Punkt 9.1 eine mechanisches Einwirken .

Vde 0298 Teil3 Tabelle 3 Abschnitt 9.2.10 (auf Seite 13) Dort in der Tabelle ist schön übersichtlich dagestellt das eine NYM Leitung für eine Verlegung : auf der Wand - im oder unter Putz - oder in Beton vorsehen ist.

Zu beachten ist auch noch mal folgende VDE wo es um Aderleitungen geht und deren Verlegung VDE 0100 teil 520 521.7.2.4 :2003-06

Noch ein kleiner Tip am Rande Wenn er eine Unterputzinstallation gemacht hat und in dem Haus Wandlampen vorhanden sind, MÜSSEN diese Leitungen in Wandauslkaßdosen enden (auch Schiffchen genannt). VDE 0100 Teil 559 5.2 : 1983-03

Das er die Anlage überprüt hat und durch ein Meß und Prüfprotokoll belegen kann betrachte ich als selbstverstädlichkeit!

Viele Grüße Uwe

"steffen" schrieb im Newsbeitrag news: snipped-for-privacy@posting.google.com...

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Uwe Zimprich

Christoph Hensel wrote: ...

Ohne das wir das genau Maß kennen wird eine Beurteilung schwierig (0,1mm?). Nach den bereits erwähnten Vorgaben darf eine bzw. ein Bündel PVC Aderleitung(en) H07V-U nur in Rohren, Kanäle etc. verlegt werden. Ein abgemanteltes NYM stellt genau so ein Bündel dar, d.h. auch ein Verlegung auf kurzen Strecken UP ist nicht statthaft. Auch wenn es mehr Arbeit macht, sollte das NYM in der Dose abgemantelt werden (daher auch der Werkzeugname). ...

Ack.

...

Die DIN-VDE habe ich z.Zt. Nicht zur Hand, deswegen nur der Verweis auf Sekundärlitaratur: de Jahrbuch 2003 S.186. In Bädern müssen alle Kabel und Leitungen (die da UP verlegt werden dürfen) mit einem Schutzleiter ausgestattet sein. (außer SELV, PELV und Schutztrennung)

Zum Leitungsschutz ist immer eine durchgängige Verlegung mit NYM-J/NYIF-J oder Rohrinstallation mit ge/gn H07V-U und der jeweilige Anschluß an die PE der Anlage zu *empfehlen*. Bei Leitungsschäden (mechanisch, Erwärmung, ...) hat man so eine *Chance*, dass z.B. der RCD bereits bei 30mA Fehlstrom auslöst. Löst erst der LS aus, kann schon ein Brand entstanden sein.

Eine Führung von z.B. mehreren Zentimetern abgemanteltes NYM im Putz sehe ich als unzulässige Unterputzverlegung eines H07V-U Bündels. Sofern im Vertrag die VOB Teil C vereinbart war, ist *IMO* davon auszugehen dass ein Gutachter das als Mangel erkennt. Eine vom Installateur zu klein gewählte UP Dose (oder Anzahl) kann nicht als Entschuldigung gelten. Sorry Christoph, aber das ist meine Einschätzung.

Der Knackpunkt ist hier wahrscheinlich die Länge. 0,01mm sind noch Toleranz, 5cm grober Pfusch - wo ist die Grenze?

(OP - wie lang ist denn so?)

Thomas

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Thomas Einzel

So und was ist jetzt ? ist es jetzt erlaubt oder nicht ?

"steffen" schrieb im Newsbeitrag news: snipped-for-privacy@posting.google.com...

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Jens Orf

"Dirk Salva" schrieb im Newsbeitrag news: snipped-for-privacy@nutrimatic.ping.de...

Gibt heute Lampen die selbst eine so kleine Dose nicht abdecken, oder die Bohrlöcher dann in der Dose gemacht werden müssten !

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Jens Orf

snipped-for-privacy@gmx.de (Jens Orf) schrieb am 20.09.03:

Das ist keine Entschuldigung, oder willst Du mir weismachen, dass die Leitung direkt an die Gluehlampenfassung geloetet wird? Fuer die Leuchtenklemmen muss auch noch Platz sein...

ciao, Dirk

Reply to
Dirk Salva

"Dirk Salva" schrieb im Newsbeitrag news:8uFs$ snipped-for-privacy@nutrimatic.ping.de...

Bei manchen Lampen ist das tatsächlich ein Problem und du liegst mit dem anlöten gar nicht soweit daneben !

Reply to
Jens Orf

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