(Nicht)zulässigkeit von LED-Lampen a n PKW

Hallo NGs!

Der eine oder die andere von Euch ist vielleicht - aus welchen Gründen auch immer - auf die Idee gekommen, an einem PKW die vorhandenen Halogen- bzw. Glühlampen gegen LEDs auszutauschen. Die-/Derjenige hat dann sicherlich auch die Erfahrung gemacht, daß man passende LED-Einsätze zwar beispielsweise auf eBay in Hülle und Fülle "nachgeschmissen" bekommt, davon aber kein einziger eine ECE-Zulassung(?) hat, also "im Geltungsbereich der StVO", wie es so schön heißt, nicht betrieben werden darf. Bei den ganzen Chinaböllern auf eBay wundert mich die fehlende Zulassung auch nicht weiter, aber selbst die Einsätze, die Osram unter dem Begriff "LED-Retrofits" verkauft, haben keine.

Andererseits sind schon seit Jahren LED-Beleuchtungskörper an PKWs ab Werk erhältlich. Beispielsweise hat Mercedes in der E-Klasse schon 2006 teilweise LED-Standlichter vorne eingeführt, eins der prominenteren aktuellen Beispiele dürfte die TFL-LED-Leiste in den Scheinwerfern aktueller Audis sein. Im Kielwasser der TFL-"Pflicht" sind außerdem viele LED-TFL-Nachrüstsätze auf den Markt gekommen, von denen auch zumindest einige eine Zulassung haben.

Und genau diese beiden Seiten der Medaille bekomme ich irgendwie nicht zusammen: Warum bekommen Hersteller für TFLs und sozusagen komplette PKWs Zulassungen für LED-Beleuchtungen, einzelne LED-"Birnen" aber offensichtlich nicht? Bei namhaften Herstellern wie Osram wird's ja wohl kaum am Know-How oder an finanziellen Möglichkeiten mangeln... Gibt's da irgendwelchen objektiven technischen oder rechtlichen Gründe, die das erklären?

Tschüs,

Sebastian

PS: Relativ wüstes XP über dse, dsie, defa und dsrs - f'up erstmal nach defa - falls jemand meint, das Thema würde woanders besser passen, bitte entsprechend umbiegen.

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Sebastian Suchanek
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