Eben! Aber Du wirfst mit dem Begriff "meine Versicherung" und deren angeblicher Zuständigkeit herum, als wüßtest Du es. Ich weiß es nicht. Und Du hast mir immer noch nicht verraten, an welche Versicherung, ob ich sie nun habe oder nicht, Du dabei gedacht hast.
Mir kommt *keine* in den Sinn. Was sollte *irgendeine* Versicherung damit zu tun haben?
*Du* behauptst, ich müsse irgendwen informieren, verrätst mir aber nicht wen. Was soll das?
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H
Hergen Lehmann
Am 16.02.26 um 19:00 schrieb Axel Berger:
Um noch etwas sachliches zu diesem Thema beizutragen:
Viele Hausratversicherungen decken neben ernsten Gewitterschäden auch Überspannungsschäden an elektronischen Geräten ab.
Aber Vorsicht: Die haben sehr genaue Informationen, wann und wo tatsächlich Blitze eingeschlagen sind.
T
Thomas Einzel
Hausrat- oder Gebäude oder keine, je nachdem ob bzw. bei welcher du einen Überspannungsschaden versichert hast.
K
Kay Martinen
Am 16.02.26 um 20:34 schrieb Hergen Lehmann:
Etwaige Antworten sind ebenso sinnlos wie diese Frage.
M.W. machen die gern mal einen Unterschied zwischen Induktion und Überspannung. Und es ist nicht zwangsläufig beides (gleich) versichert.
Genau das hatte ich auch schon erwähnt. Und außerdem gelesen das er in einem anderen Teilthread erwähnte das die DLE bereits getauscht wurden - und <irgendwer> (vermutlich Vermieter) das veranlaßt, bezahlt oder übernommen hat. Warum er hier jetzt also auf Punkten herumreitet die längst nicht mehr aktuell und komplett Sinnbefreit sind kann ich mir nur durch seine Querulanz erklären.
Schreibt er ja auch auf seiner webseite. Zusammen mit Infos über den aufrufenden Browser und der Unterstellung man hätte Javascript aktiviert und würde dadurch ein unsicheres System betreiben auf das er keine seiner Daten heruntergeladen wünschte.
Tja, Pech. Dann biete keine Daten an wenn du nicht willst das sie jemand speichern könnte! :)
Noch mehr Daten. ;) Exklusiv für Versicherungen mit Historie oder kennst du eine Quelle wo das jeder einsehen könnte? Im Fall einer Überspannung durch Fehler im Stromnetz bringt das ja nichts. Aber im Strittigen Fall könnte man selbst nachsehen ob der Blitz den man ggf. selbst gesehen hat dort nicht verzeichnet wäre. Bei einem Einzelnen Schaden ist das natürlich kaum beweisbar - gegenüber der Versicherung.
Aber dem Gewohnheits-Querulanten könnte es Genugtuung geben der Versicherung einen Fehler vor zu werfen und so lange auf den Senkel zu gehen bis sie seinen Eingebildeten Schaden eventuell doch regulieren. Oder ihm kündigen. ;)
Bye/ /Kay
K
Kay Martinen
Ja? Ich auch nicht! Aber nur deine obige Reaktion.
Gab's den Dipl.-Ing. im Supermarkt oder müssen Ingenieure für Reaktortechnik nichts über Triac-Schaltungen wissen?
[Kopfschüttel]
Wie wär's für den Anfang hiermit:
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Bye/ /Kay
A
Axel Berger
Endlich mal eine Aussage. Ein Durchlauferhitzer ist kein Elektrogerät sondern Teil der Installation. Es ist eine Mietwohnung. Eine Hausratsversicherung hat, wenn überhaupt, meine Mieterin, der Erhitzer gehört zur Mietsache und ist mein Eigentum.
Der Installateur hat an dem Tag mehr als ein Gerät gewechselt. die Altgeräte hat er mitgenommen und entsorgt. Meins hat er auf meinen Wunsch dagelassen, damit ich mir den inneren Aufbau, den ich vorher nicht kannte, ansehen kann. Und dafür soll ich irgendwen um Erlaubnis bitten?
Der Überspannungsschaden im Mittelspannungsnetz stand in der Tageszeitung und betraf mehrere Stadtteile.
Ich bitte alle Mitleser um Nachsicht für mein insistierendes Nachbohren, aber auf obrigkeitsgläubiges Geschwätz und Vollkaskomentalität reagiere ich höchst allergisch.
A
Axel Berger
Rumphantasieren ist eine Sache, aber jetzt wirst Du herabsetzend und beleidigend.
Eine *Hausratsversicherung* (warum nicht gleich oder wenigstens auf Rückfrage) habe ich nicht und hatte ich nie. Ich versichere mich nur gegen Risiken, die ich nicht selbst tragen könnte. Von der Gebäudeversicherung haben meine Eltern nie einen Pfennig gesehen, immer nur eingezahlt, ich auch nicht und ich hoffe, daß das bei meinen Erben so bleibt. Ein zerstörtes Haus ist auch dann kein Spaß, wenn der finanzielle Teil erstzt wird. Ebenso hoffe ich, nie einen großen Haftpflichtschaden zu verursachen, auch wenn der abgedeckt wäre.
Hausratsversicherungen machen intern geschätzte 50 % ihres Umatzes mit Betrug. Warum soll ich in so eine Kasse einzahlen? Ganz allgemein haben Versicherungen noch nie etwas bezahlt, außer vielleicht Prunkgebäude, Dividenden und Vorstandsgehälter. Alles, was sie tun, ist, nach Entnahme eines gehörigen Schlucks für sich selbst, das Geld der Versicherten umzuverteilen. Risiken, die man selbst tragen kann, soll man selbst tragen. Das habe ich schon als Kind von meinem Vater gelernt und in über
60 Jahren so viel Geld gespart, daß auch ein großer Schaden (außer s.o.) die Bilanz kaum umdrehen könnte.
Richtig, habe ich. Meine Mieterin hatte in weniger als 24 Stunden wieder warmes Wasser. Für mich selbst hätte ich das Gerät zum halben Preis aber mit 14 Tagen Lieferfrist bestellt und selbst montiert. Diese Seite der Rechnung steht nie in Zeitungsartikeln, vor allem Taz, die Vermieter beschimpfen.
Und weiter mit frei erfundenen Lügen beleidigen. Mach weiter so.
A
Axel Berger
Maschinenbauer nicht, richtig. Man darf aber über den Tellerrand lernen. Und jetzt erkläre mal, wie drei vermutlich Triacs, die mit jeweils einem Bein an jeweils einem der Phaseneingänge hängen, "in vielen Stufen verschaltbar" sein sollen.
Drei Stufen (oder vier, wenn "alle drei aus" mitzählt) sind klar. Schwingungspaket auch. Und sonst?
K
Kay Martinen
Du bist der Dipl.-Ing. Erkläre du es mir doch wenn du über den Tellerrand geschaut hast. "Dem Inschenieur ist nischt zu schwör" heißt es doch. :)
Ich bin ja nur ein Dummer Elektriker der nur öfter mit Dimmern zu tun hatte. Ich kann mir da also nur vorstellen das bei Drei Triacs diese durch Phasenanschnitt/Phasenabschnitt die Leistung der jeweiligen Heizwindungen regeln. Stetig oder in Stufen "Verschaltbar"...
Das ist sicherlich kompakter als eine Dreiphasige Transduktoren-anordnung wie sie in Kinogleichrichtern früher verwendet wurde. Ich hatte so einen einige Jahre in meinem Keller einsatzbereit und gelegentlich in Betrieb. Der ist allerdings auf das Einstellen eines Stroms ausgerichtet weil der noch für Lichtbogen-Lampen gebaut war.
Den konnte man ebenfalls kontinuierlich regeln, aber Stufig ginge auch weil das nur ein Drehwiederstand war. Was den "Dreiphasen-dimmer" deines Elektronischen DLE angeht... ob der nun kontinuierlich regelt oder in Stufen geschaltet wird weiß ich auch nicht. Mit Durchlauferhitzern und ihrer Steuerung habe ich mich nicht intensiver praktisch befaßt. Und du?
Sag doch einfach Bescheid wenn du vom Tellerrand in deinen DLE gefallen bist. :)
Das die Steuerung (Triacs?) bei einem DLE auch im Ruhezustand immer am Netz hängt ist wohl klar. Das die Heizwickel einen Niedrigen Innenwiederstand haben auch. Und das die im Wasser liegen und damit Quasi immer auf Erdpotential-nähe sind auch. Wo die Überspannung da durchgeht kann man sich m.E. also denken.
Bye/ /Kay
T
Thorsten Böttcher
Am 16.02.2026 um 18:34 schrieb Kay Martinen:
Ich kann Dir leider nicht folgen. Schieflast heißt es werden z.B. nur 2 der 3 Heizwendel im DLE eingeschaltet. Was soll da passieren, außer dass das Gerät weniger Leistung hat? Und der Zustand ist ja sogar gewollt.
Ja, der ist zum Schutz des Motors da. Der Netzbetreiber hat meistens kein Interesse daran Deine Geräte zu schützen, sondern der will dass sein Netz funktioniert.
H
Hergen Lehmann
Am 16.02.26 um 22:57 schrieb Kay Martinen:
Und? Versicherungen haben gerne allerhand versteckte Klauseln. Man muss halt seinen Vertrag lesen und schauen, ob der konkrete Schadensfall abgedeckt sein könnte.
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einige mehr. Du kannst sicher sein, das zahlende Kunden aus der Versicherungsbranche die Daten auch in einem computergerechten Format sowie zur rechtlichen Absicherung redundant aus mehreren Quellen bekommen.
Da wäre dann eine Schadensersatzpflicht des Netzbetreibers zu prüfen. Das es großflächig Schäden gab, scheint im vorliegenden Fall ja dokumentiert zu sein. Ob sich das für einen profanen Durchlauferhitzer lohnt, möglichst gar für ein ohnehin veraltetes Modell, sei dahin gestellt.
A
andreas quast
Am Mon, 16 Feb 2026 23:22:16 +0100 schrieb Axel Berger:
wenn das Gerät zur Mietsache gehört, muss auch der Vermieter Ersatz leisten, da es sich wohl kaum noch um eine Kleinreparatur handelt. Gut möglich, dass bei fest verbauten Gebäudebestandteilen dessen Wohngebäudeversicherung zahlt.
Manchmal hilft, freundlich aber "dumm" nachzufragen: "Die Reparatur zahlen doch sicher Sie als Vermieter und sind sicher auch dagegen versichert..."
aq
A
Axel Berger
Danke, Danke. Werde ich beim nächsten Mal versuchen.
Meine Mieterin hat es nicht so gemacht. Die meldete "Warmwasser kaputt. Vermieter tu was. Bitte schnell." Und natürlich hatte sie recht damit und sah in weniger als 24 h ein Ergebnis.
Ich bin so dankbar für die tollen Ratschläge hier.
K
Kay Martinen
Am 17.02.26 um 10:02 schrieb Hergen Lehmann:
Natürlich muß man das - immer. WENN man für den Schadensfall eine Versicherung hat.
Ja, kenne ich beide. History ist mir da noch nicht aufgefallen.
Genau das; mit History; ist ja die Relevante Information. Andernfalls könnte eine Versicherung nicht nachsehen ob an $Ort zu $Datum und $Zeit ein Gewitter in $Nähe_X war.
Wie wichtig wäre es dir denn möglichst bald nicht mehr Kalt duschen zu müssen? Gut, man kann in Vorleistung gehen und es sich erstatten lassen. Wenn es unstrittig ist kein Problem. Dem OP nach geht's bei dem Ereignis nicht um nur einen sondern um etwa 100 DLE. Da kommt was zusammen. Ob das jemand so durchwinkt oder ein Buchhalter (o.a.) sich da Quer stellte und Zahlung ablehnt hängt wohl von $Firma und dem Ereignis ab. Ist immerhin möglich.
Bye/ /Kay
A
Axel Berger
Hä? Spinnst Du jetzt völlig? Denkst Du, mir gehören mehrere Stadtteile? Die ca. 100 hatte ich tatsächlich erwähnt und zwar so:
Es ging um die Erstattung durch den Energieversorger als Verursacher. "Der" ist übrigens im Deutschen Einzahl.
Wo gibt es denn sowas? Wenn in der Wohnung etwas kaputtgeht habe ich als Vermieter das zu reparieren und zwar sofort. Ob und wie ich das später erstattet bekommen könnte, ist mein Problem und nicht das des Mieters. Jetzt fängst du auf einmal an so zu reden, wie die asozialen Wohnungsgesellschaften, bei denen man aus guten Gründen nicht Mieter sein möchte, die der Staat und die "linken" Parteien aber nach Kräften päppeln und fördern -- vor allem durch Wegekeln der kleinern Vermieter, das sie irgendwann veranlaßt, lieber mit Verlust zu verkaufen als sich die Schikanen länger anzutun. Die normalen, selbstverständlichen Vermieterpflichten gehören natürlich nicht dazu.
H
Hergen Lehmann
Am 17.02.26 um 21:20 schrieb Kay Martinen:
Musst du wohl etwas genauer hinschauen. Beide bieten eine History-Funktion.
Üblicherweise tut man genau das. Ohne die Handwerkerrechnung weiß man ja gar nicht, welchen Betrag man konkret fordern möchte. Klappt es dann nicht - tja, heißes Wasser brauchte man eh schnell wieder, also doch selbst zahlen.
Die 1000 DLE gehörten sicher nicht dem OP, sondern unterschiedlichen Leuten. Da kommen also schon vielleicht 100-200 Anwaltsschreiben zusammen. Mit dem Risiko, das ein paar Dutzend davon tatsächlich vor Gericht landen, und der Richter das dann auch nicht mehr lustig findet. Mit hoher Wahrscheinlichkeit ist der Netzbetreiber zudem selbst Haftpflichtversichert, reicht die Forderungen also nur durch.
M
Michael Schwingen
Die regeln überhaupt nicht, die schalten je nach Durchfluß die Heizleistung um.
Bei geregelten DLE wird die Ausgangstemperatur gemessen und auf den eingestellten Sollwert ausgeregelt.
cu Michael
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