VDE 0100 Teil 714 - wer kennt sich da aus?

Hallo!

Wer kennt sich mit VDE 100 Teil 714 (Beleuchtungsanlagen im Freien) aus?

Konkreter Fall: in einer Tiefgarageneinfahrt (gebaut vor ca. 18 Monaten) sind auf ca. 40 cm Höhe über dem Boden Leuchten installiert (Schutzart momentan nicht bekannt). Der weißlich-durchsichtige Plastikdeckel läßt sich jedenfalls ohne Werkzeug abheben. Nach Abheben des Plastikdeckels hat die Leuchte noch IP 20.

Laut VDE 100 Teil 714 dürfen Leuchten unterhalb 2,8 m nur mit Werkzeug zu öffnen sein. Das Planungsbüro behauptet, diese Norm ließe eine Ausnahme zu, nämlich dann, wenn die Stromversorgung aus dem selben Gebäude komme. Dann dürften die Leuchten auch ohne Werkzeug zu öffnen sein.

Kann jemand die Aussage des Planungsbüros beurteilen? Ich finde diese Ausnahme nämlich nicht.

CU Peter

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Peter Weiss
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Am 30 Oct 2003 12:09:53 -0800, snipped-for-privacy@gmx.net (Peter Weiss) meinte:

steht so jedenfalls unter 714.412

Das Planungsbüro behauptet, diese Norm ließe eine

sehe ich jedenfalls nicht in der mir vorliegenden Norm

Ich auch nicht, lass es Dir schriftlich geben. Ist das ein Elektroplaner?

Ralph

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R.Heiden

Wenn Du Bedenken anmeldest und das PB Dir diese Aussage schriftlich gibt bist Du aus dem Schneider.

Gruß Christoph

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Christoph Hensel

Peter Weiss schrieb:

schnipp

Schon rein logisch betrachtet riecht diese Aussage nach Schwachsinn. Weshalb denn d=FCrfen Leuchten unterhalb 2,8 Meter nur mit Werkzeug zu =F6ffnen sein? Nat=FCrlich deshalb damit keine Unbefugten (z.B. Kinder, Autofahrer die die Leuchten touchieren) an spannungsf=FChrende Teile gelangen k=F6nnen. Weshalb also soll die "aus den Geb=E4ude kommende Spannungsversorgung" eine geringere Gefahr darstellen als ein von irgendwo andersher kommende?

Wirst Du wohl auch nicht finden. Wie hier schon geschrieben schriftliche Unbedenklichkeitbest=E4tigung des PBs einholen und der schwarze Peter liegt dann bei denen. Ich w=FCrde ausserdem schriftlich den Bauherrn als auch das PB auf die bestehende Gefahr hinweisen.

Gru=DF, Bernd

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Bernd Schnürer

Peter Weiss schrieb:

Hallo,

die Gef=E4hrlichkeit von 230 V kann ja nicht davon abh=E4ngen woher die=20 Stromversorgung kommt, um Blitzspannungen geht es hier ja nicht.

Bei der Verwendung von Schutzkleinspannung f=FCr die Leuchte k=F6nnte ich= =20 mir eine sinnvolle Ausnahme vorstellen, aber nur wenn die Leuchte=20 bereits mit Schutzkleinspannung gespeist wird.

Der Schutz von Unbefugten, insbesondere Kindern die die Leuchten =F6ffnen= =20 wird jedenfalls durch die Stromversorgung aus dem selben Geb=E4ude in=20 keiner Weise gew=E4hrleistet.

Bye

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Uwe Hercksen

Sehr merkwürdig. "Aus dem Gebäude", da sehe ich nur 2 Unterschiede:

-Strom kommt nicht von der Strassenbeleuchtung

-Strom muss via FI kommen.

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Rolf Bombach

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