Hallo!
Wer kennt sich mit VDE 100 Teil 714 (Beleuchtungsanlagen im Freien) aus?
Konkreter Fall: in einer Tiefgarageneinfahrt (gebaut vor ca. 18 Monaten) sind auf ca. 40 cm Höhe über dem Boden Leuchten installiert (Schutzart momentan nicht bekannt). Der weißlich-durchsichtige Plastikdeckel läßt sich jedenfalls ohne Werkzeug abheben. Nach Abheben des Plastikdeckels hat die Leuchte noch IP 20.
Laut VDE 100 Teil 714 dürfen Leuchten unterhalb 2,8 m nur mit Werkzeug zu öffnen sein. Das Planungsbüro behauptet, diese Norm ließe eine Ausnahme zu, nämlich dann, wenn die Stromversorgung aus dem selben Gebäude komme. Dann dürften die Leuchten auch ohne Werkzeug zu öffnen sein.
Kann jemand die Aussage des Planungsbüros beurteilen? Ich finde diese Ausnahme nämlich nicht.
CU Peter