Vorschriften für Stromleitungsverlegung?

Hallo, meine Schwägerin hat versehentlich auf eine Starkstromleitung gebohrt, als sie in der Küche ein Regal anbringen wollte.

Die Leitung verlief aber an einer eigentlich nicht zu erwartenden Stelle, sodaß es jetzt einen Streit mit dem Vermieter gibt, wer den Schaden zu bezahlen hat.

deshalb meine Frage:

Gibt es VDE Vorschriften (oder andere), nach denen Leitungen verlegt werden müssen?

Tschüß Michael

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Michael Bauer
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"Michael Bauer" schrieb im Newsbeitrag news:buoc2j$k5hk6$ snipped-for-privacy@ID-60048.news.uni-berlin.de...

Ja, mehr als genug. Beschreibe mal etwas genauer.

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Tim Fleschenberg

"Tim Fleschenberg" schrieb im Newsbeitrag news:400fb5d7 snipped-for-privacy@news.arcor-ip.de...

So Direkt würde ich sagen VDE 0100 Teil 520, 522.8.1.7

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Tim Fleschenberg

Tim Fleschenberg schrieb:

Hallo Tim,

findet man die im www?

Meine Schwägerin hat in eine Wand neben dem Fenster in einer üblichen Höhe gebohrt um ein Regal aufzuhängen. Unter dem Fenster steht der Herd.

Die Leitung des Herds scheint also um das Fenster drumrum gelegt worden zu sein. Weder Steckdose noch Verteilerdose waren sichtbar oder in der Nähe, die auf eine dort liegende Leitung hätten schließen lassen. Gebohrt hatte sie ca. 20 cm rechts neben dem Fensterrahmen. Möglicherweise ist dort oberhalb der Bohrstelle eine Verteilerdose, die aber dann nicht zu sehen war. Denn was sollte sonst die Leitung des herds neben dem Fenster aufwärts gehen?

Jedenfalls wäre an dieser Stelle eigentlich ein "klassischer Platz" für ein Küchenregal oder ein Hängeschrank. Insofern nicht mit einem Kabel zu rechnen gewesen.

Tschüß Michael

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Michael Bauer

Da trifft die Schuld offensichtlich voll und ganz den Vermieter, der zumindest grob fahrlässig -wenn nicht gar bedingt vorsätzlich, wissentlich oder absichtlich- durch Unterlassung der Bereitstellung eines wenngleich spottbilligen (Baumarktqualität-) Leitungssuchgerätes gehandelt hat. Er wird daher als Verursacher nicht nur Deiner Schwägerin gegenüber schadenersatzpflichtig und für die Wiederherstellung des ordnungsgemäßen Zustandes heranzuziehen sein, sondern man sollte Ihn tunlichst auch gleich mit einer entsprechenden Schmerzensgeldforderung für den erlittenen Schreck konfrontieren und darüber hinaus noch die Unterlassungshandlung auf mögliche strafrechtlich relevante Aspekte durch die örtlich zuständige Bezirksverwaltungsbehörde prüfen lassen. Nach erfolgter Verurteilung des Beschuldigten, gibt's dann vielleicht auch noch etwas Geld aus dem Verbrechensopfer-Ausgleichsfond.

Ja, die dringend notwendige, aber sich noch im Beratungsstadium befindende, VDE 00CH1UZ0PE, die postuliert, daß Zu.- und Ableitungen welcher Art auch immer zum Schutz vor "verbohrten" Mietern mit panzerarmierten Stahlplatten zu schützen sind.

mfG Peter (konsterniert)

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Peter Leopold

"Michael Bauer" schrieb im Newsbeitrag news:buoiig$jpn1m$ snipped-for-privacy@ID-60048.news.uni-berlin.de...

Denke eher nicht.

Ich würde mal sagen das Senkrecht neben dem Fenster kein ungewöhnlicher Ort für ein Kabel ist...

Ich denke da hätte man vorher trotzdem mit einem Leitungsfinder nachschauen müssen, eventuell die Abzweigdose durch klopfen finden können.

Wie bereits gesagt, das man da Hängeschränke hinhängen kann, heißt nicht das da keine Kabel langlaufen können. Solange die Leitungen Senkrecht in der Wand verlaufen, bzw. parallel zur Wandkante wirst du da nicht gegen den Vermieter ankommen.

MFG Tim Fleschenberg

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Tim Fleschenberg

Hätte ich doch beinahe vergessen anzumerken, daß, für den Fall, daß keine entsprechenden Warnhinweise in der Bedienungsanleitung und auf der Bohrmaschine (unablöslich und an geeigneter Stelle deutlich lesbar angebracht), vorhanden sind, der Inverkehrbringer dieses potentiell gefährlichen Werkzeuges solidarisch mit dem Vermieter zur Haftung herangezogen werden könnte. mfG Peter

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Peter

Michael Bauer (tcm_NOSPAM snipped-for-privacy@gmx.de) schrob:

Durchs Fenster hindurch wäre auch ungewöhnlich :)

Herdanschlußleitungen versorgen keine Steckdosen, sondern nur die Herdanschlußdose.

Sichtbare Verteilerdosen wären auch eine Wohnwertminderung :-)

Wozu soll da eine Dose sein? Die Herdanschlußleitung beginnt an der UV und endet an der Herdanschlußdose. Da muß nichts verteilt werden.

Irnkwo muß sie ja langgehen. Was würdest Du vorschlagen? Leitungsführung unterhalb der Deckenkante mit (möglichst) lotrechten Zugängen zu den entsprechenden Dosen sind doch føllig normal - und wenn ein Fenster im Weg ist, muß man das halt umgehen.

Jedenfalls ist an dieser Stelle ein klassischer Kabelweg. Insofern nicht mit der prüfungslosen Bohrung für einen Hängeschrankdübel zu rechnen gewesen.

vG

PS: Gehört die Mailadresse Dir oder kriegt den dadurch verursachten Spam freundlicherweise jemand anders?

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Volker Gringmuth

VDE 0100 Teil 520

522.8.1.7 Fest in Wänden verlegte Kabel oder Leitungen müssen waagerecht, senkrecht oder parallel zu den Raumkanten geführt werden, außer in der Decke oder im Fußboden, wo der kürzeste praktische Weg gewählt werden darf.

Gruß Willi

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Willi Marquart

Gilt das nicht schon als auszugsweiser Abdruck, der streng verboten ist ? ;-)

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Tim Fleschenberg

Ich hab das natürlich nicht per Cut&Paste aus der VDE-CD kopiert, sondern aus dem Kopf zitiert. Ich würde doch nie nicht die Rechte des VDE-Verlags verletzen!

Gruß Willi

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Willi Marquart
Übliche Installationszohnen sind 15 bis 30 cm vom Boden, von der Decke, von Türen und Fenstern aus Ecken jedoch nur 10 bis 20 cm und in Küchen zusätzlich noch in einer waagerechten höhe von 90 bis 110 cm (über Arbeitsplatte). Man muß übrigens immer senkrecht und waagerecht von Steckdosen, Dosen und Elektrogeräten mit Leitungen rechnen - Leitungs- oder Metallsuchgerät.
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Chr. Keßler

Gesteh, daß du die 3 Punkte abgeschrieben hast!

MfG

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Franz Glaser (Lx)

Ich sag nix mehr ohne meine Anwalt, bei den übliche VDE-Preisen kostet jeder Punkt sicher 1000 ¤ oder so.

Gruß Willi

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Willi Marquart

"Michael Bauer" schrieb im Newsbeitrag news:buoc2j$k5hk6$ snipped-for-privacy@ID-60048.news.uni-berlin.de...

Schau mal da:

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Ansonsten google mal mit "Installationszonen".

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Carsten Kreft

Michael Bauer schrieb:

Tja, so kanns gehen. Ich war gestern im Stadtpark und wollte mich auf die= =20 Bank setzen. Ich fiel aber r=FCckw=E4rts ins Blumenbeet - da war n=E4mlich = gar=20 keine Bank.=20 An dieser Stelle w=E4re eigentlich ein "klassischer Platz"=20 f=FCr eine Bank. Insofern nicht mit einem Blumenbeeet zu rechnen gewesen.

SCNR + mfg, pgs

--=20 pgp public key:

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Patrick G. Stößer

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