Kurzes Kabel unter Putz erlaubt

Hallo! Muss ich unbedingt NYM unter Putz verlegen? Es handelt sich um weisses Kabel 5*1,5. Bezeichnung weiss ich nicht! Ist halt son normales aus dem Baumarkt! Ich habe eine "längere" Leitung vom Keller bis ins Studio im Leerrohr verlegt. Im Studio muss ich ca. 1m unter Putz verlegen. Dann gehts wieder weiter im Kabelkanal.

Muss ich "normale" 230 Volt Leitung , dann das 1m Stück NYM reinfummeln, dann wieder "normale " 230 Volt Leitung verlegen? Wird "normale" 230 Volt Leitung vom Putz "angegriffen"?

Gruß Danke im Voraus

Egon

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Egon
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"Egon" schrieb im Newsbeitrag news:c21jcb$4ce$ snipped-for-privacy@online.de...

Eigentlich nicht, die Zusammensetzung der heutigen Kabelmaterialien, ist eigentlich durch die Bank gegen alles mögliche beständig. Bei Leitungen für Unter- oder Imputzverlegung geht es eher um die physikalische Be- anspruchung durch die Putzarbeit, das Annageln der Leitung, als um die Chemische. Außerdem ist Dein weißes Kabel womöglich sogar beständiger, da es sich scheinbar um flexible Leitung handelt, die dafür ausgelegt ist, das gelegentlich auch darauf rumgetrampelt wird.

Stephanie

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Stephanie Glahs

"Stephanie Glahs" schrieb

Nein.

Falsch, auch die chemischen Bestandteile der verwendeten Baustoffe sind nicht zu vernachlässigen.

Ahja, gute Ferndiagnose. Die Bekanntgabe Deines Halbwissens ist nicht ganz ungefährlich für Laien.

MfG Gerd

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Gerd Kohl

"Egon" schrieb

Du musst NYM nicht unter Putz verlegen. Auch zulässig: Im Kanal, im Rohr, auf Putz. In einigen Ausnahmefällen sogar im Erdreich zugelassen. (Bitte nicht !)

Dein "weißes Kabel" kann irgendwas sein, wahrscheinlich nicht für feste Verlegung zugelassen. Machs richtig, nimm NYM. Mit den Abschaltbedingungen ("längere Leitung") und Strombelastbarkeiten kennst Du Dich aus? Wenn schon H05VVF oder sowas unter Putz, dann nur im Leerrohr ohne jegliche mech. Belastung. Enstpricht aber nicht den Vorschriften!!!

Nach Installation Schleifenwiderstand und Isolationswiderstand messen.

MfG Gerd

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Gerd Kohl

"Egon" schrieb im Newsbeitrag news:c21jcb$4ce$ snipped-for-privacy@online.de...

  1. Ich will hier nicht auf die Verwendung von 5*1,5 im Zusammenhang von 230 Volt eingehen, da wird sich schon weiter unten geprügelt.
  2. Tu dir nen Gefallen und verlege vom Keller bis zum Studio NYM das ist, wenn fest verlegt (Putz, Rohr), auf jedenfall erlaubt.
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Tim Fleschenberg

"Gerd Kohl" schrieb im Newsbeitrag news:404460d7$0$13027$ snipped-for-privacy@news.freenet.de...

Doch, im Allemeinen kann man das so sagen!

Man achte auf das Wort "eher". Das es zu vernachlässigen ist, habe ich nicht geschrieben.

Man achte auf das Wort "womöglich". Was soll bitteschön passieren, wenn er das Kabel unter den Putz legt? Wird es anfangen zu gasen, zu zerbröckeln, zu was weiß ich? Egon wollte wissen, ob er von dem Kabel, welches er bereits verlegt hat, einen Meter unter den Putz legen kann und das ist in jedem Fall zu bejahen. Grundsätzlich ist natürlich die NYM-Leitung oder Stegleitung vorzuziehen, aber das scheint Egon auch klar zu sein. Was das Halbwissen betrifft, sollte der, der im Steinhaus sitzt nicht allzu sehr mit Gläsern schmeissen, denn wer nicht in der Lage ist, die Dinge auch mal differenziert und problemorientiert zu betrachten, ist von einem Vollwissen, wenn er sich denn ein solches anmaßen möchte weit entfernt.

Stephanie

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Stephanie Glahs

"Stephanie Glahs" schrieb

NEIN. "Heutige Kabelmaterialien" sind NICHT gegen "alles mögliche" beständig. Da Du weiter unten eine Differenzierung einforderst, gern schon mal an dieser Stelle:

Die im Baumarkt erhältlichen Leitungen und Kabel sind im allgemeinen NICHT beständig gegen: Säuren, Laugen, Mineralöle, organische und anorganische Chemikalien, Scheuer-, Biege und Knickbeanspruchungen. Und ein kleiner Teil dieser Beanspruchungen kommt im beschriebenen Anwendungsfall zum Tragen.

Stimmt.

Die Auswirkungen von Bauchemie auf Leitungsmaterialien sollten Dir bekannt sein, bevor Du wild spekulierst. Wir kennen weder die verwendeten Baustoffe noch den genauen Leitungstyp.

Ach, belege das bitte unter Berücksichtigung der relevanten Normen.

Stimmt.

Vollwissen, wenn er sich

Stimmt. Wer von uns hat schon Universal- und damit Vollwissen? Also beziehe ich den Satz mal nicht auf mich. Wer bei einer differenzierten und problemorientierten Betrachtung grundlegende Normen und anerkannte Regeln der Technik außer Acht lässt, handelt meiner Meinung nach grob fahrlässig.

MfG Gerd

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Gerd Kohl

NEIN. kann man nicht sagen

Gerd hat recht

Kann unter U. zerbröckeln.

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Arthur Theiss

Warum? Wer haelt Dich davon ab ein Rohr in den Putz zu legen und die Leitung dann in das Rohr zu schieben/ziehen?

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Juergen Hannappel

"Juergen Hannappel" schrieb

Naja, die Vorschriftenlage. Im Allgemeinen sind die Kunstoffschlauchleitungen nicht für feste Verlegung zugelassen. Aber wie ich schon schrieb, in diesem Fall würde ich sagen man kann es verantworten ( vorausgesetzt, ich habe das alles richtig reininterpretiert, was zur korrekten Beurteilung im OP fehlte).

MfG Gerd

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Gerd Kohl

Die haelt von der Verwendung dieser Leitung ab, nicht jedoch vom Einbau eines Rohres.

Und wie ist es mit Gummischlauchleitungen? Was an den Kunstoffschlauchleitungen hindert denn an der festen Verlegung?

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Juergen Hannappel

WENN man es 'reinschieben/ziehen' kann, sollte auch der umgekehrte Weg gehen; also ist die Leitung _nicht_fest_ verlegt... QED.

Holger

PS: Und WARUM solte man so eine Leitung nicht _fest_ verlegen dürfen?

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Holger Petersen

"Juergen Hannappel" schrieb

Genau das habe ich dem OP empfohlen.

Mittelschwere Gummischlauchleitung H07RNF ist für feste Verlegung zugelassen.

Nichts. Du kannst Kunststoffschlauchleitungen so lange und so oft fest verlegen wie du willst. Ist halt nur nicht zulässig im Sinne der einschlägigen Vorschriften.

MfG Gerd

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Gerd Kohl

"Holger Petersen" schrieb

Falsch. Dieser Sachverhalt brauchte nicht bewiesen zu werden, da er der allgemeinen Lebenserfahrung entspricht. Auch lateinische Abkürzungen machen diese amateurhafte Interpretation nicht seriöser. Als feste Verlegung im Sinne der Vorschriften gilt sinngemäß, dass eine Leitung fest verlegt ist, wenn sie durch Befestigungselemente in ihrer Lage dauerhaft fixiert ist. Als solches Befestigungselement gilt z.B.: Nagelschelle, Rohr, Kabelkanal usw. Der OP schrieb:

Noch Fragen? Du verwechselst Auswechselbarkeit mit Verlegeart.

Weil laut VDE nur Leitungen fest verlegt werden dürfen, die dafür zugelassen sind. Es ist nun mal so. Und die Leitung, die er beschrieben hat, ist IMO nicht dafür zugelassen. Ob das alles sinnvoll und nachvollziehbar ist, frag bitte die Normenkomitees.

Und lies bitte meine Antwort an den OP und sag mir, was daran nicht in Ordnung ist. Ansonsten können wir hier gerne noch weiter Haare spalten.

MfG Gerd

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Gerd Kohl

Hallo! Nochmals Dank n euch. Hab noch ne kleine Frage: Das kabel ist im Studio in einer Dose mit dem NYM Kabel mit Klemmen verbunden. Da das Kabel senkrecht durchs Leerohr in den keller führt(10m) ist da ziemlicher Zug drauf,wiegt scho was. Wie könnte ich das Kabel in der Dose "zugentlasten". Knoten machen......................? Was für ne Schelle Idee...... Gruß Egon

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Egon

Wie ist das mit Kaltgeräte-Anschlußleitungen für Bürotechnik? Die werden doch oft in den Möbeln oder auf dem Fußboden in Kanälen fest verlegt. Ist das also unzulässig?

MfG Thoralf

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Thoralf Ebermann
[für unter Putz: NYM]

Dann ist NYM kein Kunststoffschlauch? Sondern?

Bye Achim

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Achim Peters

"Achim Peters" schrieb

Eine Normen-Kunststoff-Mantelleitung. Die Bezeichnung dieser Gruppe beginnt mit NY..... Kunststoffschlauchleitungen beginnen mit H0*VV......... *=3 oder 5.

MfG Gerd

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Gerd Kohl

"Thoralf Ebermann" schrieb

Die von Dir beschriebenen Anschlussleitungen dienen zum Anschluss ortsveränderlicher Verbraucher. Der vom OP beschriebene Anwendungsfall ist ein ganz anderer, da dort die Leitung Teil der Gebäudeinstallation ist. Im von Dir genannten Fall bin ich der Meinung, dass es zulässig ist, da ja auch zum Beispiel an PC-Arbeitsplätzen Kabelkanäle für die Aufnahme der Verkabelung gängige Praxis sind. Ich würde den Gestaltungsfreiraum der Norm für mich in Anspruch nehmen, wenn ich Leitungen zum Anschluss _ortsveränderlicher_ Verbraucher bündeln oder in Kabelführungssystemen führen will. Zur Verwendung von Betriebsmittel in Möbeln hat VDE auch Vorschriften parat, aber da dies nicht mein Arbeitsgebiet ist, bin ich da nicht so bewandert. Ich persönlich hätte kein Poblem damit, ein paar Leitungen des Typs H05VVF mit Klebeschellen an einem Schrank zu befestigen. Aber wie gesagt, der OP fragte ja ausdrücklich nach der _Zulässigkeit_ und nicht nach der Machbarkeit seiner Installation. Und kommt dann wieder die Normenlage ins Spiel, die halt im Einzelfall eruiert werden muss, oder der Installateur weicht davon ab und stellt auf andere Weise die Sicherheit wieder her. Dies ist ebenfalls ein zulässiges, wenn auch nicht oft verwendetes Verfahren.

MfG Gerd

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Gerd Kohl

Stephanie Glahs schrieb:

Wie sch=F6n ist es doch eine funktioniernde Glaskugel zu besitzen und auc= h bedienen zu k=F6nnen!

Aber mal im Ernst, was hast "Du" hier zu suchen? Du hast weder eine Ahnung welche Art von Leitung mit welchen Herstellerspezifikationen hier zur Verwendung kommen soll noch welche Art von "Putz" verwendet wird!

Und dann kommst Du hier mit Aussagen die in _keiner_! Weise fundiert sind.

Halte dich bitte in Zukunft mit derlei inkompetenten Ratschl=E4gen etwas zur=FCck, Du k=F6nntest damit u. U. erheblichen Schaden vermeiden helfen.=

Bernd

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Bernd Schnürer

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