ist eigentlich die Stahlbaunorm EC3 (Nachfolgerin der DIN 18800) schon gültig/anwendbar? Oder darf nur nach der "alten" 18800 gerechnet werden? Wie sieht es mit der "Mischung" der beiden Normen aus?
Für Tipps/Hinweise wäre ich dankbar.
MFG
J. Tremmel
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J
Jürgen Brandt
IB Götze schrieb: IB Götze schrieb:
Der EC3 ist seit vielen Jahren anwendbar, es sind jedoch die NADs (Nationale Anwendungs Dokumente) zu beachten. Die "alte DIN 18800" ist von 1981 und darf nicht mehr verwendet werden, die DIN 18800 Ausgabe 1990, redaktionelle Änderungen 1991 sowie Änderungen A1 zu T1 bis T4 ist in Deutschland geltende Vorschrift.
EC3 wird in Deutschland relativ selten von deutschen Aufstellern verwendet.
Es besteht ein Mischungsverbot der NORMATIVEN Inhalte beider Vorschriften, die informativen Inhalte des EC3 können jedoch in Verbindung mit DIN 18800 angewendet werden da sie in der Regel keine baustoffspezifischen Angaben enthalten.
Jürgen
I
IB Götze
Hallo,
ich möchte meine Frage etwas präzisieren:
IB Götze schrieb:
es soll ein hochbelasteter räumlicher Stahlrahmen nachgewiesen werden. Dieser wird durch eine Vielzahl von veränderlichen Einwirkungen Q ( "Verkehrslasten") beansprucht. Nach der DIN18800 werden für die Bemessung zwei Belastungs-Grundkombinationen berücksichtigt. Beim Ansatz ALLER veränderlicher Einwirkungen darf der Kombinationsbeiwert PSI zu 0,9 angesetzt werden, d.h. die Bemessung erfolgt für 1,35 x G +
1,35 x Q. Der Sicherheitsbeiwert beträgt also in jedem Fall mindestens 1,35. Nach dem EC3 darf jedoch beim Ansatz ALLER nichtständigen Lasten der Kombinationsbeiwert PSI für Schnee auf 0,7 und für Wind auf 0,6 reduziert werden. Im Endeffekt würde bei einer Bemessung nach EC3 eine Bemessung für 1,35 x G + 1,5x P (maßgebende nichtständige Einwirkung) + 0,7 x 1,5 x Q (Schnee)
0,6 x 1,5 x Q (Wind) erfolgen. Die Berechnung läge also gegenüber der DIN 18800 auf der "unsicheren" Seite, da 0,7 x 1,5 nur 1,05 (kleiner 1,35) und 0,6 x 1,5 nur 0,9 (kleiner
1,35) ergibt........ Ist ein derartiger Ansatz in Deutschland tatsächlich zulässig oder ist in unserem nationalen Anwendungsdokument (DASt Richtlinie 103 Stand 11.93) etwas anderes ausgesagt? Letzteres habe ich leider nicht zur Hand, ich bitte daher um Nachsicht, sollte meine Frage ignorant sein. Für Hinweise bin ich sehr dankbar!
MFG
J. Tremmel
J
Jürgen Brandt
IB Götze schrieb:
Habe das NAD und den EC3 z.Zt. nur im Büro vorliegen, mach mal ein download von:
formatting link
formatting link
dort ist im Script und im Beispiel der Nachweis nach EC3 geführt. Vielleicht findest Du dort Antworten.
Beachte bitte die unterschiedlichen Bruchspannungen, Fließgrenzen und Sicherheitsbeiwerte nach EC3 / 18800
Jürgen
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