Gehemigungen von Abwassereinleitungen?

Hallo!

Ich knobele hier an einem Problem, bei dem es darum geht, wie die einzelnen Schritte geregelt sind, wenn jemand (Industrie, Privatperson, Kläranlage) Abwässer in Flüsse einleiten möchte.

Es sind Grenzwerte einzuhalten, soviel ist klar, aber gibt es ein bestimmtes Formular, welches ausgefüllt werden muss, in dem man die Art des Abwassers detailliert beschreibt, anhand dessen wiederrum eine Institution entscheiden kann, ob dieses Abwasser eingeleitet werden darf?

Gibt es dafür ein bestimmtes Gesetz, welches global dafür ausgelegt ist? Oder ist das Ländersache und für jedes Land gelten andere Bestimmungen? Gibt es da nicht einen gemeinsamen Nenner? Welche Institution ist dafür verantwortlich?

Ich habe beispielsweise schon von einer "Eigenkontrollverordnung" gehört, bei der Kläranlagen unaufgefordert die Art und die Konzentrationen des gereinigten Abwassers angeben müssen.

Auch der Begriff einer "Umwelterklärung" ist mir schon unter die Augen gekommen, aber das wirkt auf mich eher wie ein Jahresbericht.

Gibt es da aber noch andere Modalitäten zu beachten?

Kennt jemand vielleicht ein gutes Buch, welches sich mit diesem Thema befasst und welches er empfehlen kann?

Mir fehlen leider auch paar knackige Stichworte, die in diesem Zusammenhang mir beispielsweise beim googlen weiterhelfen könnten.

Ich würde mich sehr freuen, wenn mir jemand hier ein paar Tipps, Hinweise geben, damit mir der Start nicht so schwer fällt... =|

Grüße, Flavio

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Flavio Deisler
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de.sci.architektur

MFG

Christian

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Christian Hoffmann

Wasserhaushaltsgesetz des Bundes = Rahmengesetz

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siehe Par. 7a dort Details -> Wassergesetze der einzelnen Bundesländer Stichwort "Direkteinleitung"

Details ja

kommt drauf an

das WHG

je nach Bundesland verschieden

siehe Umwelt-Audit, Öko-Audit (hat mit Deiner Fragestellung nicht unmittelbar etwas zu tun)

bitte Fragestellung konkretisieren

Abwassereinleitung, Direkteinleitung, Abwasserverordnung

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zahlreichen weiteren Links

siehe "Wasser"-Themenbereiche der einschlägigen Behörden vor allem

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die jeweiligen Landes-Umweltministerien und nachgeordneten Wasser-Behörden

PS: Das ist jetzt ein Haufen Zeug, aber Deine Fragestellung ist ziemlich unkonkret.

Ulrich

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Ulrich Kretschmer

hi flavio,

Flavio Deisler schrieb:

also als erstes mal schauen was für abwasser du einleiten möchtest privat,kleingewerbe,landwirtschaft oder spezielle(meist schwer zu behandelnde)industrieabwässer, danach entscheidet sich welche reinigungsmethode zu wählen ist(bsp. kleinkläranlage, biologische klärung, chemisch/physikalische vorbehandlung oder einfach so einleiten) je nach methode richten sich die grenzwerte und natürlich auch die kosten. einene kleinkläranlage typ 1(um die 1-2000 einwohnerwerte) kann wesentlich höhere schadstoffwerte einleiten als bei 20.-200.000

welche werte genau einzuhalten sind legt das dich beztreffende StuFa (Staatliches Umweltfachamt) fest, die genehmigung dazu heißt dann wasserecht und ist meist auf eine bestimmte zeit beschränkt

ein einfaches formular gibt es meines wissens nicht, ist immer nen haufen zettel die mehrere genehmigungsteile umfassen

jedes land für sich, ansprechpartner sind stufa und obere wasserbehörde

in bestimmten, festzulegenden abständen muß der betreiber der "kläranlage" selber bestimmte werte messen und im betriebstagebuch hinterlegen. die stufa konntrolliert dann selber anb und zu unangekündigt und will sehen was im betriebstagebuch steht

mit der vermutung liegst du nicht falsch,

mehr als ich jetzt hier aufzählen möchte

ich hab momentan im studium als sehr nutzbringend gefunden

1: abwassertechnik; hosang/bischof vom teubner verlag stuttgart isbn 3-519-15247-9 2: taschenbuch der stadtentwässerung(28.auflage) ; karl und klaus imhoff oldenbourg verlag; isbn 3-486-26332-3 3: umweltschutztechnik (6.auflage); ulrich förstner, springer verlag isbn 3-540-58536-2

wenn du ein paar genauere daten zu deinen problem nennen kannst kann ich dir bestimmt ein paar suchwort für die glasgoogle finden

aber immerdoch, wenn du noch etwa 6 monate zeit hast kann ich dir das ganz genau erklären, ich fang grad meine diplomarbeit zum thema kläranlagen optimierung, wasserechtliche und technische anforderungen an

tschau robin

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Robin Klopsch

Hi Flavio,

die Sache ist recht einfach.

Zuständig ist der Abwasserzweckverband der jeweiligen Gemeinde.

Eine selbstätige Entsorgung von Abwasser ist in Deutschland in der Regel nicht möglich.

Abwasser ist quasi "öffentliches Eigentum".

Vielleicht gibt es in Einzelfällen Möglichkeiten, aber mache dir nicht zu viele Hoffnungen. die öffentlichen Kläranlagen müssen sich rentieren. Daher gibt es eine Zwangsentsorgung über diese

Gruß

Tobias

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tobias knittel

tobias knittel schrieb:

wenn ich selber reinige und einleite dann wohl eher nicht

na aber immer doch,da bastle ich grad an ner lösung für unseren verein

das klingt mir stark nach einer abneigung/schlechten erfahrung mit einem örtlichen azv

ich wag das mal zu bezweifeln,insbesondere bei größeren industrieanlagen ist es möglich/üblich eigene kläranlagen zu betreiben und dann direkt in die vorfluter(flüsse,bäche etc) einzuleiten

tschau robin

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Robin Klopsch

Hi Robin,

Doch genau der und kein anderer. Du darfst in Deutschland nicht einfach so Schmutzwasser entsorgen. Das geht nicht am Abwasserzweckverband vorbei.

Das kannst du dir sparen. Kläre es erst mit dem zuständigen Abwasserzweckverband ab. In absoluten Ausnahmefällen kann eine Eigenklärung zugelassen werden, aber selbst wenn der nächste Kanal noch irgendwie erreichbar ist, verlangen die eine Druckleitung oder was auch immer. Jede Entsorgung von Abwasser muss von denen genehmigt werden.

Wenn du es besser weißt ist ja gut. Entwässerungen gehören zu meinem Brotberuf. Also etwas kenne ich mich damit schon aus, denke ich zumindest mal, oder so ähnlich :-)

Gruß

Tobias

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tobias knittel

Hi!

Also vom Klappentext her (konnte noch nicht in die Bib) scheint das Taschenbuch der Stadtentwässerung das eheste zu sein, was mir weiterhilft. "...im dritten und letzten Teil geht es um den Gewässerschutz. Es werden Anforderungen an die Einleitung von Abwasser in Gewässer mit den notwendigen Normen und Arbeitsblätter erläutert"

Darum wird es sich am ehesten handeln.

Das ganze wird nämlich auch im Rahmen einer Diplomarbeit stattfinden, wobei die exakte Fragestellung noch formuliert wird. Es geht ferner auch darum, Vergleiche zwischen den in Brasilien angewendeten Methoden und den hiesigen zu ziehen. Da ich in zwei Wochen rüberfliege, wollte ich hier noch so viel wie möglich Information aufgreifen, um mich dort dann an die Beschaffeung der bras. Modalitäten zu machen und sie dann mit unseren zu vergleichen.

Bei mir geht es also nicht um die Reinigungsprozesse an sich, sondern um das Handling des Abwassers. An wen muss man sich wenden, wenn man in D Abwasser einleitet und welche Gesetze regeln das.

Ist das schon etwas konkreter für weitere Tipps? =)

Grüße, Flavio

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Flavio Deisler

hi tobias,

tobias knittel schrieb:

wer redet den von schmutzwasser, ich schrieb eigene reinigung, ob meine eigene kläranlage das reinigt oder eine kommunale ist schnuppe gereinigt muß es sein, und das was aus der kläranlage rausläuft kann ich dann schon einleiten ohne azv (oder hab ich da was übersehen ???) .

das ist mir bekannt, aber gerade da der nächste kanal nicht erreichbar ist und für nen vereinsgelände mit momentan max. 30 leuten keiner ne strassenbauaktion durchführt, kommt es auf das finden einer eigenklärmöglichkeit an. ich hab max. am wochenende 10 leute die mal hände waschen und auf klo müßen, da rentieren sich 1,5km abwasserkanal nie und nimmer ;)

bei mir ebenfalls,denke schon das ich in etwa weiß worum es geht ;) ;)

da auch du vom fach bist köntest du mir ja evtll. mal nen tip geben wie ich obiges problem mit dem vereinsgelände lösen könnte, mir ist noch nicht effektives eingefallen

tschau robin

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Robin Klopsch

hallo flavio,

Flavio Deisler schrieb:

das macht mich etwas stutzig, diplomarbeit,abwasser,brasilien. du studierst nicht zufällig an der htw mittweida, oder doch ???? wenn dann sag mal bescheid, dort war ich auch schon mal (die letzen 5 jahre lang ;) ;) )

auf alle fälle mal ins umweltrecht von beck reinschauen (15.auflage

2003) unter 4. ist der gewässerschutz behandelt, sind 60 seiten, da sollte was dabei sein für dich

ich schau auf alle fälle noch mal in meinen u-recht und u-technik vorlesungen nach ob ich was passendes finde. ich schreib ja grad an einer ähnlichen diplomarbeit, da sollte sich was finden lassen ;) ;)

tschau robin

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Robin Klopsch

so einfach ist nicht. kommt auf einiges an: deine gemeinde, dein wasserversorger (z.b. trinkwasserschutzgebiet) was du für einen kläranlage betreibst usw.

frag bei deiner gemeinde nach! kann sein das du nur eine einfache (ab)wasserdichte grube bauen darfst (wo das abwasser regelmäßig abgeholt werden muß kann sein das eine dreikammeranlage verwendert werden darf (das lezte darf dann versickern...) für den rest fallen dann wieder entsorgungskosten an...

so einfach selbstständig tätig werden ist nicht

steffen

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S. Heinz

HAllo,

geht es immer noch um die Ursprungsfrage von Flavio?

Such mal, ob es in "deinem Bundesland" eine Kleinkläranlagenverordnung oder was ähnliches gibt.

Robert

Rob> ...

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Robert Pflüger

Ich dachte eben, dass man das zwar machen darf, aber nachdem natuerlich die genehmigung von entsprechender stelle geholt wurde, wofuer man dann natuerlich im vorfeld wieder formulare ausfuellen muss.

ich dachte, dass im whg stand, dass das einleiten von abwasser (ob gereinigt oder nicht), genehmigungspflichtig sei, aber dann durchaus machbar sein. ich dachte, dass das fuer klaeranlagen, vereinshaeuser an einem fluss oder bei grossen befestigten flaechen notwendig sei.

die frage, die sich hierbei stellt, war fuer mich, ob

ja. aber industrie und sonstige verschmutzer, die ganz besondere abwässer haben, für deren behandlung vielleicht diese oeffentliche kläranlage gar nicht ausgelegt ist, oder wenn sie fernab von einer bestehenden öffentlichen kläranlage sich befinden muessen ja auch zu potte kommen und dafuer gaebe es das genehmigungsverfahren.

so sehe (sah?) das ich bis jetzt, aber ich bin ja leider noch nicht der blicker, ansonsten haette ich mir meine eingangsfrage schon gespart =)

gruss, flavio.

Reply to
Flavio Deisler

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