Hallo!
Ich knobele hier an einem Problem, bei dem es darum geht, wie die einzelnen Schritte geregelt sind, wenn jemand (Industrie, Privatperson, Kläranlage) Abwässer in Flüsse einleiten möchte.
Es sind Grenzwerte einzuhalten, soviel ist klar, aber gibt es ein bestimmtes Formular, welches ausgefüllt werden muss, in dem man die Art des Abwassers detailliert beschreibt, anhand dessen wiederrum eine Institution entscheiden kann, ob dieses Abwasser eingeleitet werden darf?
Gibt es dafür ein bestimmtes Gesetz, welches global dafür ausgelegt ist? Oder ist das Ländersache und für jedes Land gelten andere Bestimmungen? Gibt es da nicht einen gemeinsamen Nenner? Welche Institution ist dafür verantwortlich?
Ich habe beispielsweise schon von einer "Eigenkontrollverordnung" gehört, bei der Kläranlagen unaufgefordert die Art und die Konzentrationen des gereinigten Abwassers angeben müssen.
Auch der Begriff einer "Umwelterklärung" ist mir schon unter die Augen gekommen, aber das wirkt auf mich eher wie ein Jahresbericht.
Gibt es da aber noch andere Modalitäten zu beachten?
Kennt jemand vielleicht ein gutes Buch, welches sich mit diesem Thema befasst und welches er empfehlen kann?
Mir fehlen leider auch paar knackige Stichworte, die in diesem Zusammenhang mir beispielsweise beim googlen weiterhelfen könnten.
Ich würde mich sehr freuen, wenn mir jemand hier ein paar Tipps, Hinweise geben, damit mir der Start nicht so schwer fällt... =|
Grüße, Flavio