Patent

Hallo,

ich hät da mal eine Frage.

Angenommen ich hab eine gute Idee für ein techn Produkt.

a) Wie bekomme ich haraus ob diese Idee nicht schon jmd. anderes hatte, ohne im Armenhaus=Nachfrage beim Patentamt zu landen?

und

b) Alleine kann ich die Idee schlecht verwirklichen. Wie sichere ich mich gegen Mitwirkende dann ab?

Weiss jemand eine Antwort, oder wo man Antworten erhalten kann?

Danke

Josef

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Josef Ballago
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Josef Ballago verfasste am 05.05.06 16:22:

Recherche bei einer Innovationsagentur oder durch einen Patentanwalt.

Stand der Arbeiten dokumentieren, Mitwirkende vertraglich zur Vertraulichkeit und Anerkennung der dokumentierten Prioritätsrechte verpflichten.

Beim Patentanwalt deines Vertrauens.

Hinweis: Ein großer Teil der zum Patent angemeldeten Innovationen bringt nicht mal die Anmeldekosten ein.

Joachim

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Joachim Schmid

Josef Ballago schrieb:

als erstes kann man eine kostenlose Recherche bei den Patentämtern starten:

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Jürgen

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Jürgen Brandt

Hallo

Da die meisten Patente nichts einbringen nur ein paar Fragen, die du dir selbst beantworten können solltest.

  1. Hat die Idee eine Erfindungshöhe, die ein Patent rechtfertigt? Wenn nein, dann kommt - nachdem du alles angemeldet hast - jemand mit eine Nichtigkeitsklage und beantragt das Patent ungültig zu erklären.
  2. Kannst du das Patent so formulieren, dass es keine ähnlichen Wege gibt, zu einer vergleichbaren Lösung zu kommen? - ggf. mehrsprachig?
  3. Gäbe es einen Markt für das Produkt in dem Sinne, dass ein Kunde wirklich Vorteile *in seinem Sinne* hat, wenn er das Produkt einsetzt.

Beispiel: Jemand hatte mal die Idee eine Straßenkartenfaltung ähnlich wie die des Falk-Planes. Diese Faltung hat ein paar Vorteile für Radfahrer - so erklärte er mir - weil diese mit einer speziellen Fahradhalterung ...

Hier kann jeder Hersteller mit seiner Faltung seine Halterung bauen. Selbst wenn die eigene Faltung und Halterung besser ist, so braucht man immer noch Leute, die das erst mal dem Fachhändler oder dem Endkunden direkt vermitteln. Die Erfindung bringt also keine ausreichenden Marktvorteile. Ein Patent wäre nur für die großen Kartenverlage sinnvoll, weil die damit ihre konkrete Realisierung eines Produktes eben schützen können ohne einen Schutz vor einem ähnlichen Produkt eines Mitbewerbers überhaupt zu wollen. Hinzu kommt, dass mit den GPS-Systemem, solche Kartenverwendungen zunehmend bedeutungslos werden.

Demgegenüber war das Patent: "Mastfuß in einem Surfbrett" wohl ein kleines Vermögen wert (wie man munkelt). Es wurde erteilt als es noch keine Windsurfer gab und es erklärte alle Arten von Mastfuß als zum Patent gehörig. Und dann erst entwickelte sich langsam ein entsprechender Sport "Windsurfing".

Die Frage, die über Erfolg oder Mißerfolg eines Patentes entscheidet, das ist m.E. die Frage: Kann ich den Mastfuß patentieren lassen - allgemein - oder nur eine bestimmte Bauart.

mich gegen Mitwirkende dann ab?

Das geht m.E. recht einfach innerhalb des Arbeitsvertrages. Man müsste ggf. nur beim Anwalt nachfragen, ob weitergehende Vereinbarungen nötig sind oder ob die Standardvereinbarungen genügen.

Herzliche Grüße Wolfgang

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Wolfgang Uhr

Patent..

kleine Anmerkung im Kontext des Postings von Wolfgang.

Soweit alles richtig, nur sollte beachtet werden, dass durch die Patentanmeldung ein techn. Stand zum Zeitpunkt der Anmeldung Dokumentiert wird.

Selbst wenn das Patent abgelehnt werden würde, ist es dann nicht möglich, das jemand anderes (mit vieleicht besserem Patentanwalt und mehr Kapital) zu einem späteren Zeitpunkt ein Patent erwirbt und Dir dann untersagt, seine "Patentierte Erfindung" zu vermarkten.

Bin kein Patentanwalt, bin aber im Rahmen meiner Recherche zu Patenten auf das o.g. Problem gestossen.

Vieleicht geht es auch anders, indem man seine Idee nachweislich Veröffentlicht. Nur dann hast Du nichts mehr davon :-(.

Das ganze Funktioniert natürlich nur dann, wenn der Patentantrag vollständig formuliert ist. Siehe hierzu die Hinweise des Patentamtes über den Umfang des von Dir geltend gemachten Patenes und der Ansprüche.

Gruß

Ulrich

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ulrich thye

ulrich thye verfasste am 07.05.2006 18:33:

Das geht wesentlich einfacher und kostengünstiger durch simple Veröffentlichung oder dokumentierte Anwendung des Erfindungsgegenstands. Das ist dann als Vorbenutzung oder -veröffentlichung patentschädlich. Wenn hingegen eine Anmeldung abgelehnt wird (und sie nicht falsch gemacht war), hätten auch andere Anmelder wenig Chancen.

Joachim

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Joachim Schmid

Am Fri, 5 May 2006 16:22:50 +0200 schrieb Josef Ballago:

Recherchieren (lassen) ist eben nötig...

Es gibt die Möglichkeit eines 'Vorläufigen Patentes'. Das kostet

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Björn Schreiber

Das gilt meines wissens nur, wenn das Patentamt deinen Anmeldetext veröffentlicht hat - das tut es spätestens nach 18 Monaten. Wenn Du es rechtzeitig zurückziehst, ist alles wie beim alten.

Gruß, Ralf.

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Ralf Pfeifer

Bei dem, was ich so sehe, sind die Ansprüche der Prüfer eher milde. Und dass mal gegen ein Patent mühevoll geklagt wird, dürfte (im Verhältnis zu den Anmeldungen) auch eher die Ausnahme sein, weil der Aufwand doch abschrechend hoch ist.

Das erste Jahr nach der Anmeldung kann er zur Suche von Lizenznehmern verwenden. Danach weiß er dann, ob es sich lohnt, in Fremdsprachen zu formulieren :-)

Das sehe ich als den eigentlichen Kernpunkt: Lizenznehmer finden.

Gruß, Ralf

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Ralf Pfeifer

Ralf Pfeifer schrieb:

[...]

stimmt nicht. Auch nicht veröffentlichte Patente sind schädlich, ich weiß aber nicht mehr, ab es die Erfindungshöhe oder die Neuheit betraf.

Servus

Oliver

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Oliver Betz

Hallo zusammen,

Nein, es gibt keine Verpflichtung zur Veröffentlichung, um die Neuheit zu dokumentieren. Wenn Du etwas vor der Patentierung bereits erfunden / entwickelt hast, und dieses auch nachweisen kannst (es lebe das Laborbuch!), dann hast Du selbstredend das Recht, dieses auch zu vermarkten. Aber Du darfst es auch dem konkurrenten nicht verbieten, weil Du es nicht geschützt hast. wenn Du es z.B. in deiner Werbebroschüre beschrieben hast, wie das Teil funktioniert, dann ist das Patent das Papier nicht wert, auf dem es gedruckt wurde, weil dann wurde Deine Erfindung bereits öffentlich.

Eben nur insoweit, dass es die Neuheit manifestiert hatte, ohne veröffentlicht zu sein. Dann kann das Patent zwar erteilt werden, aber nicht gegen Dich verwand werden.

Marte

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Marte Schwarz

Man muß auch nicht alles veröffentlichen (offenlegen). BTI (CCS) hat bei dem Ladeverfahren alles offengelegt nur nicht einen "speziellen Faktor". Praktisch wie bei CocaCola.

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Matthias D.

Marte Schwarz schrieb:

Das ist ja äusserst interessant. Das bedeutet wenn jemand irgendein Verfahren entwikelt (ich weis nix davon) und ich entwikel es ebenfalls, lasse es aber nicht Patentieren, der Andere aber schon. Sinn sei dahingestellt. Jetzt baue ich das Gerät um es zu vermarkten, der andere hat sein Patent aber verkauft. Der Käufer will aber sein Aktuell Produziertes Produkt weiterverkaufen, und nur verhindern das es jemand mit dem fraglichen Verfahren besser macht (P->Schublade). Da ich gleichzeitig (oder sagen wir eher) das Verfahren entwikelt habe, er aber ein Patent darauf hat, kann ich es trotzdem nutzen? Wie ist das?

bye uwe

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Uwe 'hammernocker' Roßberg

Und genau darin liegt dann die Schwäche des Patentes: Ein Patent muss so verfasst sein, dass ein Fachmann der Branche daraus in der Lage ist, ein Gerät zu konstruieren. Fehlt ein essenzieller Faktor und ein anderer entwickelt das Gerät, indem er eben jenen Faktor findet, wird das Patent für ihn möglicherweise angreifbar, zumindest umgehbar.

Marte

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Marte Schwarz

So ist es. Solange das Verfahren nicht als Patent veröffentlicht war, Du es also hättest wissen können und Du dokumentieren kannst, dass es unabhängig und zeitgleich oder früher selbst entwickelt wurde, kann Dir niemand etwas damit verbieten. Er wird es wohl versuchen, aber Du kannst es dann wirkungsvoll abwehren.

Marte

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Marte Schwarz

Quellen? Wie kann das DPMA einem Erfinder mangelnde Erfindungshöhe oder mangelnde Neuheit vorhalten, wenn das Dokument, auf sich das Amt beziehen sollte, nie der Öffentlichkeit zugänglich gemacht wurde?

Wenn ich als Anmelder dagegen nach der Anmeldung zu dem Schluß komme, dass ich mit meiner Idee zwar Geld verdien kann, aber der Schutz besser durch Betriebsgeheimnisse (Beispiel Coca-Cola) gewährleistet ist oder dass die Erfindungshöhe nicht ausreicht, dann ziehe ich sie zurück und bin froh, dass mein Wettbewerb nichts davon erfahren wird.

Gruß, Ralf.

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Ralf Pfeifer

Hallo Christoph,

Nein.

Nein, aber Ansprüche genen sich selbst erfolgreich abwehren.

Nicht unbedingt. Das unterscheidet sich durchaus auch je nach Kassenlage des Anmeldenden und der Fähigkeit, es selbst vermarkten zu können.

Marte

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Marte Schwarz

Hallo Christoph,

Nicht dass ich wüsste.

Laborbuch, gebunden und mit eingedruckten Seitenzahlen versehen. Bleistift ist Gift, Radieren verboten... Noch Fragen?

Das ist wohl schon oft vorgekommen. Ein Freund ist Patentanwalt und erzählte mir vor Jahren von einem solchen Fall. Da hatte sich ein Student eine clevere Idee patentieren lassen, Hat sich dann auch damit an einige größere Unternehmen gewandt. Zwei davon haben das unverfrohren umgesetzt, unlizensiert versteht sich. Auf der Messe dahingehend angesprochen, gab es die Visitenkarten der Rechtsabteilungen. Das war zu dumm, da diese Firmen nennenswerten Umsatz in US machen und dort gibt es VC-Gesellschaften, die auch Patentstreitigkeiten finanzieren. Die Kanzlei war clever genug, sich an die US-Partner zu wenden und sich darüber die ganze Sache zu finanzieren. Teile den Gewinn und Herrsche dann über leichtsinnig größenwahnsinnig gewordene Konzerne. Die hatten blödsinnigerweise beide in einem Anschreiben an den Erfinder bestätigt, wissentlich gegen das Patent verstoßen zu haben (indirekt zwar, aber juristisch eindeutig). Das hat der VC-Gesellschaft als Sicherheit ausgereicht. Das Paket war geschnürt... Da floss richtig Geld... Das waren die Patentanwälte dann wohl auch ausnahmsweise Wert...

Marte

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Marte Schwarz

Ralf Pfeifer schrieb:

sorry für die späte Antwort, ich hatte den Thread übersehen.

[...]

Selbst erlebt.

Wieso nicht? Es ist nicht mehr neu, Punkt. Daß es dem (zweiten) Erfinder nicht bekannt war, hat damit nichts zu tun. Entscheidend ist, daß es dem Patentamt bekannt war.

Aber frage lieber selbst nach - IANAL.

Noch etwas zur "Geheimhaltung": auch die Akten zurückgezogener Patente sind einsehbar. Du kommst nur nicht so einfach an die Anmeldenummer...

Servus

Oliver

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Oliver Betz

Am Fri, 5 May 2006 16:22:50 +0200 schrieb Josef Ballago:

Wenn Du Deine Frage schon so stellen musst, dann ist die ganz klare Antwort: eine Patentanmeldunmg wäre in Deinem Fall kontraproduktiv!

Zwar kannst Du eine deutsche Patentrecherche auch selbst kostenfrei durchführen, aber ein deutsches Patent nützt Dir in der Regel gar nix. Und eine internationale Recherche kannst Du kaum bezahlen und eine internationale Anmeldung schon gar nicht.

Wenn Du es wie viele andere unbedarfte Erfinder machst und Dein Patent nur national anmeldest, dann machst Du nur die Haie auf Dich aufmerksam! Falls jemand nämlich Chancen für eine lohnende internationale Vermarktung Deiner Idee hat, dann nutzt der Dein Patent einfach in all den Ländern, für Du es nicht angemeldet hast. Wenn's dumm kommt, dann meldet der Deine Erfindung mit marginalen Änderungen selbst überall an, und Du dürftest kaum in der Lage sein, Dich dagegen juristisch zu wehren ...

Wie macht man's aber nun richtig? Man sucht sich Investoren. Das geht tatsächlich sehr viel leichter, als man gemeinhin glaubt. Der springende Punkt ist eben, dass die Idee tatsächlich wirtschaftlich verwertbar sein muss, und dass Du das in einer kurzen, knackigen Präsentation auch Laien vermitteln können musst. Du solltest Dir dazu den "Barwert" Deiner Erfindung ausrechnen lassen, und dazu und für die weiteren Verhandlungen solltest Du Dir als allererstes einen Wirtschaftler an Bord holen.

Falls sich dann Investoren finden, dann wird mit denen eine Firma gegründet. Du bringst Deine Erfindung ein, die Investoren das Kapital, und dann erst wird Deine Erfindung über und für diese Firma international zum Patent angemeldet.

Viel Erfolg Tom Berger

Reply to
Tom Berger

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