Ich habe an der Uni die Aufgabe bekommen eine Riesenradgondel zu konstruieren (nur fiktiv, als Übung).
Es gibt es doch garantiert Auflagen vom TÜV, welchen Sicherheitsfaktor man dabei einberechnen muss. Weiß einer wo man so etwas nachschlagen kann? Oder entscheidet sowas alleine das Gewissen des Konstrukteurs?
"Jan-Dirk Gerken" schrieb im Newsbeitrag news:dkam8g$rva$ snipped-for-privacy@ariadne.rz.tu-clausthal.de...
Da gibt es AFAIK einen Sachverständigen beim TÜV-Bayern, der sich auf Fahrgeschäfte spezialisiert hat (Artikel im "Süddeutschen Magazin" vor einigen Jahren).
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Da gibt es eine Broschüre "Amusement Rides & Leisure Parks" als Download in Englisch sowie einen Kontakt (S. Kasper) Die Sicherheiten dürften ähnlich sein wie bei Aufzugkabinen (Beschleunigungen beachten). Roland
Die Sicherheitsfaktoren sind in den einschlägigen Normen eigentlich hinreichend klar definiert.
Ich hatte mit solchem Mist (Riesenräder, Achterbahnen, Seilbahnen) gelegentlich (als Statiker!) was zu tun.
Es gelten die "Anerkannten Regeln der Bautechnik" (Anführungszeichen weil dies ein stehender Begriff ist) und alle sonstigen Vorschriften des VDI usw.
Die Prüfung ist ziemlich streng, wobei üblicherweise ein Statiker (Tragwerksplaner) für die Prüfung des "Stehenden Guts" eingesetzt wird, während weitere Gutachter die sonstigen Sicherheitsaspekte überprüfen.
Ich habe auch schon bei der Konstruktion von Kernkraftwerken mitgemacht und finde die dabei anfallenden Berechnungen (als Statiker) wesentlich einfacher, als z. B. bei einer Achterbahn.
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