Seit einiger Zeit recherchiere ich bzgl eines durch die Firma SCS-Schneider GmbH in Fuldabrück bei Kassel groß angelegten Schwindels, mit dem diese bisher geschätzte 10 Millionen Euro abgezockt hat. Die Firma hat nun von meiner Recherche erfahren und hat mir eine Abmahnung mit Aufforderung zur Abgabe einer Unterlassungserklärung zukommen lassen.
Meine Frage: darf ich das Abmahnschreiben samt Kostenfestsetzung im Netz frei veröffentlichen, oder bedarf es dazu der Zustimmung des Anwalts, der die Abmahnung verfasst hat?