Scharlatane wehren sich juristisch

Seit einiger Zeit recherchiere ich bzgl eines durch die Firma SCS-Schneider GmbH in Fuldabrück bei Kassel groß angelegten Schwindels, mit dem diese bisher geschätzte 10 Millionen Euro abgezockt hat. Die Firma hat nun von meiner Recherche erfahren und hat mir eine Abmahnung mit Aufforderung zur Abgabe einer Unterlassungserklärung zukommen lassen. Ich hoffe sehr, dass dieser Schwindel nun endlich mal vor Gericht kommt!

Es geht um die unter

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angebotenen Magnete, die, wenn sie an die Brennstoffleitungen von Heizungsanlagen geklemmt werden, auf wundersame Weise und völlig ohne Energiezufuhr die Verbrennungsenthalpie von Erdgas und Heizöl um durcvhschnittlich knapp 8% erhöhen sollen. Mit anderen Worten: hier wird ein Perpetuum Mobile behauptet und beworben.

Der von den Betrügern herbeigezerrte wissenschaftliche Hintergrund ist die Kernspinresonanz, die selbstverständlich in absolut gar keiner Weise mit diesem Scharlatanerieprodukt in Verbindung steht.

Auf den Schwindel fallen sogar viele Ingenieure herein, und sogar der Energieversorger Harz Energie. Die Kasseler Sparkasse hat nach eigenen Angaben 30 Filialen mit diesen Wundermagneten ausgestattet.

Ich hoffe sehr, dass die Scharlatane ihre Drohung wahr machen und Klage gegen mich einreichen. Ich halte Euch hier gerne auf dem Laufenden, F'Up2 ist auf de.soc.recht.misc gesetzt.

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Tom Berger
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Tom Berger wrote on Fri, 11-06-17 13:40:

Das einzige große Problem, das ich bei der Sache sehe, ist, daß Du es vor Gericht mit Juristen zu tun bekommen wirst. Sonderschüler dürften die Wirkungslosigkeit erkennen können, aber Juristen? Ich wünsche Dir Glück.

Im übrigen habe ich mit diesem Betrug eher keine Probleme. In Deutschland besteht seit zweihundert Jahren die Schulpflicht und die Opfer sind hier einmal nicht arme wenig gebildete Rentnerinnen sondern arrogante Damager und Schlipsträger die sich selbst für klug und gebildet halten. Solche selbstgerechten Idioten auszunehmen halte ich persönlich und subjektiv für wenig verwerflich, ja geradezu geboten.

Wenn überhaupt gehören nicht die Anbieter bestraft sondern, mindestens im Fall der Stadtwerke, wo fremdes Geld der Steuer- und Gebührenzahler veruntreut wird, die Käufer. Wenn von denen einige künftig statt der bisherigen Tätigkeit bei der Müllabfuhr mitführen, wäre das gar nicht schlecht. Und wenn sich einge davon sogar Ingenieur nennen, dann sinkt mein Mitleid auf gänzlich ungeahnte Tiefen hinab.

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Axel Berger

Am Fri, 17 Jun 2011 19:45:00 +0200 schrieb Axel Berger:

Du irrst. Opfer dieses Betrugs sind auch Du und ich, denn nicht wenige kommunale Behörden, Sparkassen usw. finanzieren diesen Müll aus unseren Steuergeldern. Der geschätzte Schden dürfte im konkretzen Fall bei ca 10 Millionen liegen.

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Tom Berger

Tom Berger wrote on Sat, 11-06-18 12:11:

Sollte man den Anbieter dann nicht eher belobigen, wie einen Undercover Einkäufer von Drogen zum Überführen von Dealern? Oder glaubst Du wirklich die 10 MEur wären mehr als ein winziger Tropfen im Strom der öffentlichen Verschwendung? Die Täter sind die o.g. Mitarbeiter.

Aber Du hast natürlich recht, solange nicht irgendein Jurist begreift und ins Urteil schreibt, daß so ein Quatsch offensichtlich wirkungslos sein muß, was wegen mangelnder Einsicht nicht geschehen wird, so lange gibt es nichts, was man diesen Deppen wirksam vorwerfen könnte.

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Axel Berger

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