35 MHz Sender, Lizenz, Gebühr etc

Hi,

hoffe jemand ist auf dem neusten Stand und kann mir sagen, ob nun eine Lizenz für die Nutzung eines 35 MHz Senders Pflicht ist oder nicht, was es kosten soll, wie lange die Lizenz gilt, was man darf /was nicht etc.

Ein paar Links zum Thema würden auch helfen, bin aber bei

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und auch
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haben mich eher verwirrt, denn einmal heisst ja, mal nein.

MfG

Goetz

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Goetz Issel
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Hallo zusammen,

ich habe mich das auch gefragt, weil ich mir gerade eine 35 MHz Anlage zugelegt habe (Umstieg von 40 MHz). Nachdem im aktuellen Amtsblatt der RegTP von heute (Inhalt ist einzusehen unter

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die Allgemeinzuteilung immer noch nicht drinsteht, habe ich heute vormittag eine mail an meine lokale RegTP-Au=DFenstelle Regensburg geschickt. Der dort zust=E4ndige Herr hat sich die M=FChe gemacht, meine Telefonnummer a= us dem Telefonbuch rauszusuchen und mich nahezu umgehend zur=FCckzurufen. Gro=DFes Lob an dieser Stelle daf=FCr, das erlebt man bei Beh=F6rden nich= t alle Tage!!!

Seine Aussage waren (zusammengefasst und ohne Anspruch auf Vollst=E4ndigkeit/Richtigkeit) folgende: Nach R=FCcksprache mit den zust=E4ndigen Leuten in Mainz (?) ist die Angelegenheit in Bearbeitung un= d hoffentlich noch im Oktober, sp=E4testens Anfang November im Amtsblatt ver=F6ffentlicht. Bis dahin ist die Allgemeinzuteilung mit all ihren Konsequenzen noch nicht offiziell g=FCltig. Wer also bis zur Ver=F6ffentlichung eine 35 MHz Anlage betreiben will, mu=DF diese leider noch anmelden und bekommt dann eine Urkunde zugestellt. Mit der Urkunde geht auch das bisherige Merkblatt mit den Geb=FChren raus, jedoch wird keine Rechnung ausgestellt. Seine Aussage war auch, da=DF, seitdem die Geb=FChrenerh=F6hung auf 130 Euro angefochten und in der Schwebe ist (und=

das ist sie ja glaube ich schon fast seit Jahresanfang), keine Rechnungen mehr ausgestellt wurden und auch sicher nicht mehr ausgestellt werden.

Zusammengefasst: Wer die Ver=F6ffentlichung im Amtsblatt der RegTP nicht abwarten kann, sollte sich aus (versicherungs)rechtlichen Gr=FCnden noch anmelden, zahlt aber definitiv nichts.

Soweit meine aktuellen Infos von heute.

Patrick

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Babinger Patrick

Tach Goetz, der DMFV verbreitete am 3. September folgende Pressemitteilung:

Die Bemühungen des DMFV und des DAeC haben sich ausgezahlt. Wie von DMFV-Justiziar Alfred Kreutzberg in einem Interview mit der Verbands-Zeitschrift "Modellflieger" bereits vor mehreren Wochen angekündigt, ist die Ende 2002 von 38,50 auf 130,? Euro erhöhte Gebührenposition für die Einzelzuteilung in der Frequenzgebührenverordnung hinsichtlich des Modellflugs gegenstandslos. Dies wurde entgegen anders lautender Meldungen beiden Vereinen gleichzeitig vom Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit mitgeteilt.

Rückwirkend zum 01. Januar 2003 sollen die Frequenzen für den Modellflug aus dem 35-MHz-Band nicht mehr einzeln zugeteilt werden. Dies geschieht in Zukunft durch eine so genannte Allgemeinzuteilung. Modellflieger benötigen jetzt keine Frequenzzuteilungsurkunde mehr, das heißt, dass für einen Käufer einer 35 MHz-Anlage weder eine Anmeldung noch eine Gebühr fällig ist. Betreiber von 35 MHz-Anlagen, deren Vertrag nach zehn Jahren ausläuft, müssen entsprechend keine Verlängerung mehr beantragen. Die Allgemeinzuteilung erfolgt durch die Regulierungsbehörde und soll in Kürze in deren Bundesgesetzblatt veröffentlicht werden. Daraus ist ebenfalls zu schließen, dass in diesem Jahr bereits gezahlte Gebühren zurückerstattet werden, soweit jedenfalls der vom Verband empfohlene Widerspruch eingelegt wurde.

Für die Modellflieger bedeutet dies eine enorme finanzielle Entlastung in Zeiten steigender Gebühren. DMFV-Präsident Hans Schwägerl, der mit dem Präsidium und dem DMFV-Justiziariat die entsprechenden Weichen gestellt hatte, um diesen Erfolg zu erreichen, beziffert den Gewinn allein für die DMFV-Mitglieder auf rund 6,5 Millionen Euro im Laufe der nächsten zehn Jahre, wovon sicher auch die Modellbauindustrie und der Handel profitieren werden. Darüber hinaus erleichtert die Aufhebung der Gebühren besonders für Jugendliche den Einstieg in den Modellflug-Sport.

Ich hoffe das hilft, Viele Gruesse, Wolfgang

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Wolfgang Kouker

Hallo Goetz, > Hi, >

Laut DMFV heisst es, daß rückwirkend zum 01. Januar 2003 "... für einen Käufer einer 35 MHz-Anlage weder eine Anmeldung noch eine Gebühr fällig ist." hier:

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hier
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Gruß, Stefan

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Stefan Gollwitz

Ist es noch zu früh für die FAQ?

Q: Ich habe gehört ich muss mir noch eine Lizenz kaufen? A: Nein, nicht mehr. Rückwirkend zum 01. Januar 2003 gibt es für den Betrieb einer

35 Mhz-Anlage eine Allgemeinzuteilung der RegTP (Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post). Modellflieger benötigen daher jetzt keine Frequenzzuteilungsurkunde mehr, das heißt, dass für einen Käufer einer 35 MHz-Anlage weder eine Anmeldung noch eine Gebühr fällig ist. Betreiber von 35 MHz-Anlagen, deren Vertrag nach zehn Jahren ausläuft, müssen entsprechend keine Verlängerung mehr beantragen. Seit dem 1.1.2003 gezahlte Gebühren werden zurückerstattet.

Gruß, Stefan

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Stefan Gollwitz

Allen beiden, Patrik Babinger sowie auch Wolfgang Kouker, vielen Dank für die Nachricht. Das ist ja super, das es also dann nun ohne Gebürh & Anmeldung geht. Bis ich meinen Sender wieder nutze (bei den Herbststürmen ist das fliegen recht unwahrscheinlich im Moment) ist hoffentlich alles

100%-ig im Gesetzesblatt.

MfG

Goetz

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Goetz Issel

Hallo Patrick,

Babinger Patrick schrieb:

Erklär mal: was hat die Frequenzzuteilung mit der Versicherung zu tun?

Gruß Martin

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Martin Schoenbeck

IMHO nein, schließlich ist die Sache von oben kommuniziert und nicht im Stadium Absichtserklärung. Und wenn wir mal ehrlich sind: die Frage war schon früher häufig gestellt und wird es weiter bleiben, denn viele Neueinsteiger kennen ja vielleicht noch eine der alten Regelungen und werden massiv verunsichert sein.

Gruß Hajo

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Hajo Giegerich

Bevor Mistverständnise entstehen: Ich bin für aufnehmen!

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Hajo Giegerich

servus hajo! ;-)

Hajo Giegerich schrieb:

[fünfunndreissich meckerherz nun für lau]

binnich auch für, da is aber noch die aufnahme der styro-f*ck in der queue davor.

was macht der jörn eigentlich den lieben langen tag? etwa arbeiten anstatt die faq minütlich aktuell zu halten?

scnr,

rüdiger

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Ruediger Zoll

zu früh oder nicht... ich habe , wie schon richtig geraten als einsteiger mich mal so umgehört wg. der 35mhz sender, weil ich halt mal was von der inzwischen alten regelung gehört hatte. die aussagen von scheinbar weiteren unwissenden und sogar einem modellbau laden waren ein wenig widersprüchlich. auch in dem zuge zu erwähnen, wenn nicht schon im faq.... was ist 35mhz b-band, irgendwas besonderes, einfach nur ne erweiterung der ursprüglich nutzbaren frequenzen ....

wenn man als offensichlicher anfänger in einem laden fragt, dann wird einem ggf angedreht, dass das b-band "viel besser" sei, mit dem hintergedanken des verkäufers "...es sind nur noch teurer b-band sender auf lager.." oder so .

da glaube ich dann aussagen in newsgroupos mit links zu beweisen und hintergründen 100%-ig mehr.

mfg

gi

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Goetz Issel

Hallo Götz,

Goetz Issel schrieb:

Wenn Du nur die Situation in Deutschland betrachtest (also nicht beabsichtigst, im Ausland zu fliegen), dann _ist_ das B-Band viel besser, weil Du seltenst auf den Platz kommen wirst, und ein Kollege fliegt auch mit Deinem Kanal.

Gruß Martin

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Martin Schoenbeck

Gesetzesblatt hin oder her, ich wuerde von nun an schwarz funken. Der Versicherungsschutz (zumindest der beim DMFV) ist davon ungenommen. Nachzulesen daselbst beim Funkreferat (Perkuhn o.ae.)

Schwarzfunken in diesem Sinne ist eine Ordnungswidrigkeit, die mit einem Bussgeld geahndet werden KANN. Wenn Du Dich aber ansonsten auf Deinem Platz kollegial verhaelst, wird sich entsprechend niemand dran stossen. Und wo kein Klaeger ist...

Viele Gruesse, Wolfgang, der meint, dass man sich auch mit Lizenz kollegial verhalten sollte ;-)

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Wolfgang Kouker

Hallo $ALL!

Babinger Patrick schrieb:

Kann ich bestaetigen! Ich habe meine Anlage im Februar angemeldet und es kam bisher keine Rechnung.

Gruss Chris

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Chris Benndorf

Hm, ich w=E4re davon ausgegangen, da=DF die (rechtwidrige) Inbetriebnahme=

eines 35MHz-Senders ohne Zuteilungsurkunde einen Verlust des Versicherungsschutzes nach sich zieht. Eine kurze Recherche im Internet hat aber ergeben, da=DF dem wohl nicht so ist

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mit der der Versicherung war Aussage des Herrn von der RegTG, deshalb habe ich das zun=E4chst nicht weiter hinterfragt. Ein Bu=DFgeld ist aber trotzdem f=E4llig, wenn man erwischt wird. Aber ob=

das die RegTP jetzt noch so eng sieht?

Patrick

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Babinger Patrick

Chris Benndorf schrieb: > Kann ich bestaetigen! Ich habe meine Anlage im Februar angemeldet und > es kam bisher keine Rechnung.

Dito, Stefan

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Stefan Gollwitz

Das ist schon korrekt was Du schreibst. Soweit meine Infos reichen, /könnte/ das B-Band im Zuge der europäischen Harmonisierung das Opfer sein.

Gruß Hajo, trotzdem B-Band habend

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Hajo Giegerich

Hallo Patrick,

Babinger Patrick schrieb:

Da kämst Du wohl wegen Verbotsirrtum drum herum. Schließlich hast Du von genügend vielen Seiten incl. offiziellen Stellen gehört, daß sich das erledigt hat. Und vermeidbar ist der Irrtum auch kaum, weil es eben zumindest keine Aussage _nach_ diesen Aussagen gibt, die das bestreitet.

Gruß Martin

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Martin Schoenbeck

Hi,

Na da hab ich aber mal Glück gehabt, dass der nette Beamte bei uns die Anmeldung noch auf Dezember 2002 zurückdatiert hat, damit ich nicht die

130.- Euro zahlen muss sondern nur den alten Betrag...grummel....

Shit happens! :-)

Grüße,

René

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René Ruppert

Moin Götz!

?????? Echt nicht? Also irgendetwas machst Du falsch, da entgeht Dir ja der meiste Spaß!

André (Dammi), Thomas: wollen wir bald mal wieder nach Werben ans Loch?

Gruß de Frank

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Frank Steinmetz

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