einen etwas übleren fall von beschiss gibts zu melden, gleichzeitig frag ich an, ob hier jemand schon infos zu einer interfaceschaltung für die mc22 hat:
Dieter Küsters schrieb:
Guten Tag, Rüdiger,
nachdem ich bei XXXXXX
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ein nicht funktionierendes
> Interfacekabel für meine MC 22 gekauft hatte, er nach Hinhaltetaktik und
> nicht gehaltenen Versprechungen (1. neues Interface, 2. Geld zurück)nicht
> mehr erreichbar ist, sowohl telefonisch als auch per Mail, frage ich Sie, ob
> Sie mir helfen können mit einem Bauplan/Anschlußplan für ein
> funktionierendes Interface zwecks Datensicherung meiner MC 22 auf dem PC?
> Zwei weitere geschädigte RXXXXXkunden (RXXXXX bietet nach wie vor diese
> Interface auf seiner Homepage an, kassiert das Geld und liefert nicht!!!)
> haben das gleiche Problem. Es wäre schön, wenn Sie einen Tipp zu unserem
> Problem hätten :-)).
die domäne hab ich ausge-xt, die ersten beiden buchstaben stimmen jedoch. der bruder selbst ist auch mir kein unbekannter. Vor nicht allzu langer zeit versuchte er auf ebay mit jens rc-sim- und meinen corsair-seiten geld zu machen.
IIRC bietet der ausge-ixte die Kabel bei eBay an, immer für mc-20, mc-22 und mc-24..,
Ja, ich. Textinfos kommen spätestens Mittwoch, nur so viel: das Interfacekabel der mc-20/mc-24 ist auch hier brauchbar, nur der Stecker muß anders beschaltet werden (und MINI-DIN-6 statt DIN-6). Es kommt eine Beschreibung eines Adapters für die mc-22, um das vorhandene Kabel zu verwenden.
Achtung: Es ist weiterhin der Schnittstellenverteiler für die mc-22 notwendig, hier ist das Problem einfach passende Buchsenleisten zu bekommen, sonst wäre der Selbstbau eine Sache von 5 Minuten, da uch hier wie bei der mc-20/mc-24 nur drei Widerlinge als "Bauelemente" vorhanden sind.
Ich wüsste derzeit nicht, was das UrhG mit der Beschaltung eines Stecker zu tun haben sollte. Geschützt werden könnte der Original-Schaltplan (den habe ich nicht), also die zeichnerische Darstellung, aber nur wenn diese besonderen Anforderungen genügt. Da aber Schaltzeichnungen gerade aus Normsymbolen bestehen und ihre Darstellung technischen Zwängen unterworfen sind, ist normalerweise die Darstellung gerade keine besondere geistige Leistung und daher nicht schützenswert.
Aber ich könnte meine Darstellung z.B. in Form eines Limericks herausgeben, die wäre dann schützenswert ;-)
Fehlen noch, derweil man mir nach _dem_ Limerick einen Duden gekauft hat. Das lag aber nur daran, daß ich mit der Dichtkunst zu 100% CPU und Speicher belegt und die Rechtschreib- und Grammatikprüfung derweil ausgelagert hatte.
In dem Preis ist nicht zufaellig auch die Lizenz fuer die Nutzung der Software enthalten, die man als Nachbauer dann nicht hat und die Software somit illegal betreibt?
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