FAQ erweiterung

Eine Erweiterung

Q: Ich darf also nur bei einem Verein fliegen? A: Nein. Mit passender Versicherung und Genehmigung des Grundstücksbesitzers (zum Betreten des Geländes und Aufsammeln des Modells) kannst du mit Modellen unter 5 Kg als "Wiesenflieger" überall starten und landen, bei Verbrennermodellen mindestens 1,5km von der nächsten Siedlung entfernt.

Aus der Niedersächsisches Gesetz über den Wald und die Landschaftsordnung (NWaldLG) § 42 Ordnungswidrigkeiten (2) 1Ordnungswidrig handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig unbefugt

  1. entgegen § 23 Abs. 2 1. eine Waldkultur, Walddickung, Waldbaumschule oder eine Fläche, auf der Holz eingeschlagen wird, 2. einen Acker in der Zeit vom Beginn der Bestellung bis zum Ende der Ernte oder 3. eine Wiese oder Weide während der Aufwuchszeit betritt;

Die Ordnungswidrigkeit kann mit einer Geldbuße bis zu 25 000 Euro geahndet werden.

Ausserdem wurde eine Sachbeschädigung begangen, wenn ohne Genehmigung des Grundstückbesitzers dieses Betreten wurde.

War gerade Aktuell, als ich mich mit jemanden unterhalten habe, der meinte, der Bauer der meckerte, íst ein volltrottel. Ausserdem darf er sein Flugzeug aus dem Korn holen, weil es ist ja seins.

Wenn das noch jemand etwas besser verpacken könnte.

Gruss Frank

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Frank Sertic
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Hallo Frank,

Frank Sertic schrieb:

SIW ist das tatsächlich so. Natürlich muß der dabei angerichtete Schaden ersetzt werden. Aber nun frag mich nicht, wo das steht.

Gruß Martin

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Martin Schoenbeck

ICh weiss, aber er ist ein Anfänger und nimmt das nicht für voll. Wenn wir das und die Ordnungswiedrigkeit in die FAQ mit reinschreiben, tut das keinem weh. Aber gewarnt wurden die (dann) jedenfalls durch die FAQ. Deswegen die §. Gerade Anfänger sind ignoranten, und als Aushängeschild ist sowas bestimmt auch nicht gut.

Gruss Fr-sauer-ank

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Frank Sertic

servus frank! ;-)

Frank Sertic schrieb:

[...]

alles relevante dazu könnte hierzu die LuftVO mit link auf

formatting link
ergänzen, für uns modellflieger ist $16 mit am wichtigsten. die kenntnis der gesamten luftvo schadet aber auch nicht ;-), insbesondere deswegen, weil die luftvo durchgängig leichtverdaulich ist.

aber hauptsache, daß jemand mal den anfang macht. dankeschön!

cu/2,

rüdiger

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Ruediger Zoll

"Sebastian Siewert" schrieb im Newsbeitrag:

Und davor hat man eben schon für Modelle ab 20 Kg eine Einzelabnahme benötigt.

Im übrigen MUSS auch der Platz für 25 Kg zugelassen sein!

CU Stefan

Ps: Deine Shift-Taste ist kaputt!

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Stefan Hundler

Hi Martin

§ 867 Verfolgungsrecht des Besitzers

Mehr in dem Thread unter de.soc.recht.misc Modell im Acker.

Wennd der zu ende ist, pack ich das mal zusammen.

Gruss frank

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Frank Sertic

man sollte vor allem dazuschreiben dass das alles nur fuer deutschland gilt. in .at beispielsweise gibts weder meldepflicht fuer 35MHz noch diverse und perverse verordungen wie die hier angegebenen.

lg Mike

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Michael Rumpler

"Stefan Hundler" schrieb

nein, bin nur zu jung und zu faul sie zu benutzen. aber angesichts meines herannahenden abiturs wäre es wohl eher besser sie wieder zu entdecken.

Mit freundlichen Grüßen Sebastian

Reply to
Sebastian Siewert

Verfolge ich leider nicht, aber: Evtl. ist das sogar im Interesse des Landwirtes, eine durch eine ligengebliebenens Modell zerdröselte Mähmaschine findet er auch nicht witzig.

Sehr praktisch...

Bernd

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Bernd Laengerich

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