Eine Erweiterung
Q: Ich darf also nur bei einem Verein fliegen? A: Nein. Mit passender Versicherung und Genehmigung des Grundstücksbesitzers (zum Betreten des Geländes und Aufsammeln des Modells) kannst du mit Modellen unter 5 Kg als "Wiesenflieger" überall starten und landen, bei Verbrennermodellen mindestens 1,5km von der nächsten Siedlung entfernt.
Aus der Niedersächsisches Gesetz über den Wald und die Landschaftsordnung (NWaldLG) § 42 Ordnungswidrigkeiten (2) 1Ordnungswidrig handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig unbefugt
- entgegen § 23 Abs. 2 1. eine Waldkultur, Walddickung, Waldbaumschule oder eine Fläche, auf der Holz eingeschlagen wird, 2. einen Acker in der Zeit vom Beginn der Bestellung bis zum Ende der Ernte oder 3. eine Wiese oder Weide während der Aufwuchszeit betritt;
Die Ordnungswidrigkeit kann mit einer Geldbuße bis zu 25 000 Euro geahndet werden.
Ausserdem wurde eine Sachbeschädigung begangen, wenn ohne Genehmigung des Grundstückbesitzers dieses Betreten wurde.
War gerade Aktuell, als ich mich mit jemanden unterhalten habe, der meinte, der Bauer der meckerte, íst ein volltrottel. Ausserdem darf er sein Flugzeug aus dem Korn holen, weil es ist ja seins.
Wenn das noch jemand etwas besser verpacken könnte.
Gruss Frank