Hallo Allerseits,
gibt es eine VDE-Empfehlung, die besagt, dass man einen FI _nicht_ mittels einer Automatenschiene an die LSS ankoppeln darf?
Ich habe vor, in der Unterverteilung meiner Mietwohnung (Genehmigung und Kostenübernahme des Vermieters bereits geklärt) zwei oder drei FIs zu setzen, jeweils am Anfang einer Reihe, mit 8 LSS die restliche Reihe "aufgefüllt".
Gut, ist unschön, wegen 3 Phasen, und 8 teilt sich nicht schön durch 3, aber das kann man mit der zweiten, eventuell dritten Reihe ausgleichen.
Finde ich aber bedeutend übersichtlicher, als wenn die FIs irgendwo unten oder oben in der UV sitzen und irgendwo darunter oder so die dazugehörigen LSS. Nebenbei ist es in der UV dann auch ein wenig übersichtlicher.
FI sind von Reichelt, der "EL FI4 4003".
Die Praktische Ausführung ist kein Problem, einen Abgriff von der Automatenschiene absägen und berührungssicher machen, der FI hat laut Aufdruck zwei vor/nachheilende Kontakte, einmal zwischen 1-2 und einmal zwischen 7-8, also führe ich den N auf 1, gehe damit von 2 aus auf die N-Schiene, die 3 Aussenleiter kommen auf 3, 5 u. 7 , und dann sollte das ja klappen.
Das Einzige was in der Konstellation "unschön" ist, ist halt, dass ich die Zuführung auf der selben Seite (sprich: oben) habe wie die Abgänge der LSS, man _könnte_ also stromführende Teile beim verdrahten berühren.
Aber da man ja vorher freischaltet und Spannungsfreiheit feststellt, sehe ich da jetzt kein grosses Problem.
Ist das Vorhaben soweit VDE-verträglich oder gibt es irgendwelche Vorschriften diesbezüglich, die ich übersehen habe?
Danke schonmal, cu, Martin