Aus gegebenen Anlass (Landung von Benedikt in Thüringen) ist der Modellflug in der Zeit des Papstbesuches rund um die Landeshauptstadt Erfurt für diese Zeit untersagt. Dieses durfte ich heute früh in der lokalen Presse lesen. Unklar ist allerdings, ob Papstmotoren in dieser Zeit bei Höllein geordert werden dürfen.
Udo
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F
Frederic Daguenet
Hi!
Udo Toedter schrieb:
Die haben echt einen an der Waffel...
Gruß...
S
Stefan Hundler
"Udo Toedter" schrieb im Newsbeitrag
In kommerziellen Medien hätte das für mich keine Bedeutung.
Die Frage wäre, woher sollte ein Wildflieger diesen Eingriff in den Luftraum erfahren?
Vorstand des Vereins hat irgendwas von RP bekommen?
CU Stefan
B
Bernd Laengerich
Am 21.09.2011 15:26, schrieb Stefan Hundler:
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Bernd
S
Stefan Hundler
"Bernd Laengerich" schrieb im Newsbeitrag
Dann sag doch mal auf welchem Wege es der Verein erfahren sollte. Mir wäre neu, dass das "Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung" Vereine direkt anschreibt.
CU Stefan
B
Bernd Laengerich
Am 21.09.2011 19:46, schrieb Stefan Hundler:
"Dem Verein" kann das Schnuppe sein. Wichtig ist, daß der Pilot (Luftfahrzeugführer) sich vorher über die aktuelle Lage vertraut macht. Siehe NOTAM/NfL.
Bernd
S
Stefan Hundler
"Bernd Laengerich" schrieb im Newsbeitrag
"Nachrichten für Luftfahrer" und eben nicht Nachrichten für Flugzeugführer.
Wenn Flug vom Vereinsgelände dann ist man an die Aufstiegsgenehmigung gebunden. Die Einhaltung überwacht der Vorstand oder die vom dem gestellten Flugleiter. 10 Meter weiter im Acker ist es schon was anders, was einen wieder auf die Frage bringt, wie der Ackerflieger/Verein informiert wird.
Das Verbot betrifft ja auch den genehmigungsfreien Modellflug? Dann bin ich mal darauf gespannt, wie nicht getaufte Kinder Ihre Spielzeugflieger oder herbsttypisch ihre Drachen abgenommen bekommen.
CU Stefan
PS: Bei der Deutschen Flugsicherung ist der Preis für das Jahresabonnement NfL online 139 EUR. Das hat natürlich jeder Modellflieger. ;-)
F
Frank Hucklenbroich
Am Thu, 22 Sep 2011 01:36:06 +0200 schrieb Stefan Hundler:
Dann kommen die ferngesteuerten Phantom-Modelle der Alarmrotten und schießen die Dinger ab. Das war jetzt aber einfach ;-)
SCNR,
Frank
B
Bernd Laengerich
Am 22.09.2011 01:36, schrieb Stefan Hundler:
Die Flugbeschränkungsgebiete gelten ebenso für Modellflug. Siehe:
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Er wird nicht informiert, er informiert sich.
Zum Papstbesuch:
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Allgemein:
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Bernd
F
Frederic Daguenet
Hi!
Bernd Laengerich schrieb:
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Wenn ich das jetzt aber in den Dokumenten richtig verstanden habe, gilt doch das Verbot nur für einen 3 Meilen Radius in der Nähe des Funkturms, oder? Und damit einem recht überschaubaren Gebiet.
Gruß...
B
Bernd Laengerich
Am 22.09.2011 09:33, schrieb Frederic Daguenet:
Für Berlin stimmt das. Außerhalb der 3-Meilen-Zone ist man in sicherem atheistischen Gewässern :)
Bernd
F
Frederic Daguenet
Hi!
Bernd Laengerich schrieb:
2 Sekunden später klingelten die "Zeugen Jehovas" (Wehe es wirft jetzt einer einen Stein!) an der Tür... ;)
Gruß...
R
Reindl Wolfgang
Am 23.09.11 07:52, schrieb Frederic Daguenet:
S*it happens ;-) Wolfgang, der bei solchen Besuchen den Spruch losläßt: "Die Evolution ist groß und Darwin ist ihr Prophet"
F
Frank Steinmetz
Mahlzeit Gemeinde!
Na mal wieder Glück gehabt - ich dacht' schon, der ausgewanderte Rentner wollt' nun doch noch ein neues Kirchensteuermodell eintreiben (10 Taler pro Start? :->>)...
Ich nehm' den großen runden da und die drei kleinen von oben :->
Gruß aus dem Wald...
Frank
M
Manfred D.
Solange es solche Spinner gibt:
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ist so ein Verbot vielleicht sogar gerechtfertigt....
F
Frank Steinmetz
Mahlzeit!
Klar... Und so einer ärgert sich dann besonders: "Son Mist, dabei wollt' ich doch... Ich hatt' mir doch so viel vorgenommen... Nun darf ich nicht weil die Behörden sagen, es darf kein Modellflieger fliegen... Schade, da muss ich dann wohl aufgeben"...
Ja neee, iss' klar.... Aber sicher doch...
*Kopfschüttel*
Gruß aus dem Wald...
Frank
B
Bernd Laengerich
Am 29.09.2011 18:22, schrieb Frank Steinmetz:
Zusätzlich frage ich mich: Hat überhaupt mal jemand von den Experten nachgerechnet, wie viel Schaden jemand mit so einem Modellflugzeug anrichten kann, insbesondere im Gegensatz zu "etablierten" Verfahren? "Lohnt" sich das also für Terroristen? Wie wahrscheinlich ist das Szenario überhaupt?
Ich erinnere mich an Berichte über Anschläge, bei denen ganze Wagenladungen voll Sprengstoff verwendet wurden. In Oslo wurde nach Zeitungsberichten knapp eine Tonne Sprengstoff verwendet. Oder ist das C4 im Modellflugzeug "gezippt"? Selbst der Selbstmordattentäter kann ein vielfaches der Sprengstoffmenge eines Modellflugzeuges tragen und das auch noch viel gezielter zur Zündung bringen.
Bernd
M
Martin Schoenbeck
Hallo Bernd,
Bernd Laengerich schrieb:
Das Problem ist wohl eher, daß man mit einem Modellflugzeug sowas weitestgehend ohne Eigengefährdung machen kann. Und auch kaum eine Möglichkeit besteht, das zu verhindern, während man Selbstmordattentäter und solche, die Sprengstoff im Gebäude anbringen zumindest prinzipiell schlicht am Zugang hindern kann. Daß sich ein Täter durch ein Verbot nicht abhalten läßt, ist klar. Aber durch das Verbot ist von vornherein klar, daß das Modell da nicht hingehört und man kann unverzüglich Maßnahmen ergreifen.
Gruß Martin
F
Fritz Reschen
Martin Schoenbeck schrieb:
99 Luftballons ;-)
-- ciao, Fritz
R
Rainer Wahl
Am Fri, 30 Sep 2011 17:42:05 +0200 schrieb Martin Schoenbeck:
Ist zwar für 9/11 gemacht, paßt hier aber IMO auch.
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