Hallo Patrick,
Moin,
[Kleine Heißluftballons als Flugmodell deklarieren um eine rechtliche Grundlage für den Aufstieg zu haben]
> Und unterliegt auch Pflichten! Der Pilot muss u.a. eine
>> Haftpflichtversicherung für sein Flugmodell vorweisen können. >
> Was kein Problem ist, da übliche private Haftpflichtversicherungen die
> hier infrage kommenden Modelle mit einschliessen.
Ich sehe die übliche Klausel "ohne Antrieb" nicht als gegeben, soll doch eine Energiequelle zum Hocheben mitgenommen werden. Diese soll auch noch durch Feuer funktionieren (Verbrennungs"motor"?). Ich habe LuftVO und LuftVG gerade nicht zur Hand. Kann da jemand mal etwas zu sagen?
Gruß Patrick
X-Post2 drh,drmm fup2 drh