Babyklappe liess sich nicht oeffnen

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Moin!

Es wurde gutachterlich festgestellt, daß sich die Babyklappe in Hannover nicht bestimmungsgemäß durch einfaches Ziehen öffnen ließ.

Nun ist die Tatsache, daß jemand eine Tür nicht aufkriegt, sicher keine Entschuldigung dafür, dann ein Baby auszusetzen und dem Tod preiszugeben. Auch gibt es vermutlich keine Normen über die Beschaffenheit und die Bedienbarkeit einer Babyklappe im allgemeinen. Aber wer es unternimmt, einen solchen Mechanismus zu bauen, sollte doch wohl in der Lage sein, soviel Grips zu investieren, eine DAU-sichere technische Lösung hinzukriegen.

Und dann das Ergebnis nicht zu überprüfen und vor allem, in einem solchen Bereich keine Bewegungsmelder vorzusehen, die unabhängig von sonstigen Signaleinrichtungen einen stillen Alarm auslösen, ist doch ein deutliches Zeichen von Matth. 5, 3, um es mal kontextual passend auszudrücken. Ich finde es einfach nur zum Kotzen.

Kann man der Kirche in Hannover eine strafrechtliche Verantwortung für den Kindestod zuschreiben? Ich meine dennoch: Nein.

Aber wenn ich dann lese, daß Frau Käßmann praktisch kontrafaktisch erklärt, "Ich selbst und viele andere, unter anderem Hebammen, haben ausprobiert, ob der Mechanismus leicht genug funktioniert", sowie darauf verweist, 'dass bereits sieben Kinder in der Babyklappe im Friederikenstift abgegeben worden sind, ohne dass Schwierigkeiten aufgetreten sind. "Das zeigt, dass sich der Mechanismus der Klappe auch in angespannter persönlicher Situation als handhabbar erwiesen hat."' (Quelle: ), dann muß ich doch fragen, welche technische Expertise eine Frau Käßmann und Hebammen haben, die Zuverlässigkeit eines Gerätes beurteilen zu können.

Über den Sinn von Babyklappen kann man begründet streiten, über technische Fragen sich manchmal nur wundern, aber hinsichtlich des guten Geschmacks wäre diese Stellungnahme in meinen Augen ein Rücktrittsgrund.

Gruß aus Bremen Ralf

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Ralf Kusmierz
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Ralf Kusmierz schrieb:

Wenn die genannten Untersuchungen durchgeführt wurden, spricht dies m.E. schon für enorme Umsicht und eine entsprechende Sensibilität im Umgang mit der (hinsichtlich des eigentlichen Zieles) nur peripheren Technik, und das von Berufsgruppen (Theologin und Hebammen), von denen man nicht wirklich technisches Verständnis erwarten darf.

Ich wüsste kaum eine Technik, bei der schon in der ersten Phase so sorgfältig geprüft wird. Schlimmer noch: Heute noch fahren häufig Kraftfahrzeuge mit einem Benzintank herum, manche sogar nur auf zwei Rädern, obwohl man weiß, dass Benzin entflammbar ist und vereinzelt Menschen in Fahrzeugen verbrannt sind.

Nach Deinem Zitat und dem Artikel haben mehrere Personen vor Inbetriebnahme die Funktion geprüft und aus der Vergangenheit ist bekannt, dass es funktioniert hat. Wenn ich an Tests mit Prototypen in kritischen Fahrwerksteilen denke, würde nach 7 Prüfstandsversuchen (ohne lebende Testperson) jeder das Weibull-Formblatt ausfüllen und die Zuverlässigkeit als ausreichend nachgewiesen betrachten.

Ich verstehe daher nicht, über was Du Dich eigentlich beschwerst? Liegt es daran, dass die zitierte Person eine offensichtliche Aussage getroffen hat, statt aus dem Gutachten eines eigens beauftragten technischen Sachverständigen zu zitieren?

Aber was hätte ein technischer Sachverständige aller Wahrscheinlichkeit nach geschrieben, wenn er sein Gutachten noch vor dem Tod des Kindes abgegeben hätte?

Wenn Du das öffentlich verlangst, würde es Deiner Forderung sicher mehr Gewicht verleihen, wenn Du kurz darlegen könntest, welche Qualitätsmaßstäbe Du für Dich an Dein eigenes Handeln und Schreiben legst. Hattest Du schon mal das Gefühl, selbst zurücktreten zu müssen bzw. hat das schon mal jemand von Dir verlangt?

Sich wundernd, Ralf.

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Ralf Teschenbaum

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begin quoting, Ralf Teschenbaum schrieb:

^^^^^^^^^^^^^^

Welche Untersuchungen?

Das ist albern.

Nein. Nach dem Zitat hat Frau Käßmann das *behauptet*. Die Zahl der Mütter, die die Klappe nicht aufgekriegt und deswegen das Baby wieder mitgenommen haben, ist unbekannt. (Und fahrlässigerweise ist offenbar keine Meldeanlage vorhanden, die darüber wenigstens statistisch Aufschluß geben könnte (und im konkreten Fall lebensrettend gewesen wäre).)

... bzw. offensichtlich falsche ...

So könnte man es auch ausdrücken: Da die Feststellung des Technischen Sachverständigen, der *hinterher* den Schaden begutachtet hat, nicht mit der zitierten Aussage in Übereinstimmung zu bringen ist, wäre ich geneigt, Frau Käßmanns Aussage als sehr unpassende Schutzbehauptung zu bewerten.

Wie hättest _Du_ denn die Klappe geprüft?

*Ich* hätte einen sturen Funktionstest gemacht: Genau "nach Betriebsanleitung" (wie auch immer die aussehen mag, "Ziehen" ist auch eine) vorgehen und dabei die auftretenden Betätigungskräfte messen, was im praktischen Fall bedeutet hätte, einen Kraftmesser am Griff anzuordnen und ein Kraft-Weg-Diagramm aufzuzeichnen. Und dabei hätte dann wohl sowohl vor als auch nach dem Ereignis das gleiche Ergebnis herauskommen sollen, oder?

Und weiterhin schaltet man dann zu irgendeinem Zeitpunkt noch seinen technischen Sachverstand ein und beurteilt das vorliegende Gerät hinsichtlich Zweckmäßigkeit und praktischer Ausführung der Konstruktion sowie Zuverlässigkeit und Fehleranfälligkeit (Verschleiß, Korrosion, Verformung, Benutzerführung, thermische und andere Einflüsse). Hängt das Ergebnis dann etwa von der "Tagesform" des Sachverständigen ab?

Daß mir iregendwelche Laien erzählen, daß irgendetwas "doch ganz in Ordnung" sei, erlebe ich häufiger - beeindruckt mich wenig. Eine Hebamme ist weder die geeignete Expertin zur Konstruktion eines Inkubators noch einer Babyklappe, und eine Theologin taugt zu deren Beurteilung auch nicht. (Ja, hinterher ist man immer schlauer, und gegen Vorschriften wurde mangels solcher natürlich offenbar nicht verstoßen.)

Übliche: Verantwortliche haben ihre Verantwortung auch ernstzunehmen. Dies durch Dummschwatz verschleiern zu wollen ist ein Rücktrittsgrund, denn es ist ein Beweis dafür, daß sie ihren Aufgaben nicht gewachsen sind.

Habe ich denn eine Todesfalle zu verantworten?

Falls Du im übrigen zufällig der Ansicht sein solltest, ein Kritiker habe die Verpflichtung, es selbst besser machen zu können: Der Philosoph, der diese Behauptung als offensichtlichen Unsinn zerpflückt hat, sollte Dir bekannt sein.

Dito.

Gruß aus Bremen Ralf

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Ralf Kusmierz

Moin,

Ralf Kusmierz schrub:

Was du forderst, läuft darauf hinaus: Eine in der Öffentlichkeit stehende Person darf dann keine eigene Meinung mehr sagen. Denn zu jedem Thema gibt es Experten, die es besser wissen. Würde jeder in der Öffentlichkeit stehende sich so verhalten, dann währe die komplette Führungsschicht genau das was du kritisierst: Eine Gruppe von Dummschwätzern, die sich niemals festlegen, die niemals eine Meinung haben, die ihre Aussagen immer nach dem gerade bestelltem Gutachter richten (du weißt ja, wie zuverlässig Gutachter auch nur das sagen, wofür sie bezahlt sind). Das fändest du dann gut?

So eine Aussage wie die von dir kritisierte, würde mich in der Politik übrigens schon fast wundern. Denn dort passiert das was du forderst, niemand dort macht wirklich Aussagen, es wird nurnoch dummgeschwätzt und geschwafelt. Eine Prominente Person der Kirche ist zum Glück nicht auf darauf angewiesen, immer aalglatt zu sein, die darf sich zum Glück solche Aussagen noch leisten.

CU Rollo

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Roland Damm

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begin quoting, Roland Damm schrieb:

Es geht nicht um die Öffentlichkeit, sondern um eine verantwortliche Leitungsfunktion. So ein Landesbischof ist mit seiner Bedeutung schon etwa einem Bürgermeister oder Unternehmensleiter gleichzusetzen (von protokollarischen Fragen dabei abstrahiert). In solchen Funktionen erwarte ich allerdings, daß deren Inhaber keine "Meinungen" äußern, die mit Fakten nicht kompatibel sind. (Es kommt allerdings sehr genau darauf an, was nun wirklich gesagt wurde - hätte die Aussage beispielsweise gelautet, daß sie sich nicht erklären könne, wie es zu dem Befund gekommen sei, evtl. noch die ggf. vorher ergriffenen Sorgfaltsmaßnahmen aufgeführt und dabei erwähnt, daß sie sich selbst auch von der Funktion überzeugt gehabt hätte, aber nun weitergehende Sicherheitsmaßnahmen prüfen lassen wolle, wäre das ggf. in Ordnung - zumindest das Berichtete klang mir aber sehr nach Zurückweisung jeder Verantwortlichkeit und dem Abstreiten des Expertenbefunds (dessen Qualität ich natürlich auch nicht beurteilen kann), zu deutsch also: verbohrt und uneinsichtig. Und solche Personen sind für Leitungsfunktionen ungeeignet.)

Ich erwarte in der Tat, daß sich Verantwortliche strikt an wissenschaftliche Tatsachen halten (na gut, daß geht bei Theologen zwangsläufig nicht, deren Arbeitsgebiet ist sozusagen ein inkompatibles).

Nein, das weiß ich nicht. Beschreibst Du damit Deine Arbeitsweise?

Ex falso quodlibet.

Mich leider weniger.

  1. Ist das wahr?
  2. Ist ein Vereinsgeschäftsführer (das dürfte ihre Funktion in etwa beschreiben) ein Politiker?

Kirchenleute dürfen nach Belieben lügen und dummschwätzen? Nun ja, von außen kann man das wirklich schlecht beurteilen.

Gruß aus Bremen Ralf

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Ralf Kusmierz

Ralf Kusmierz schrieb:

[Viel Entrüstetes]

Wer wie du hier bei derart dünner Faktenlage eine derart dezidierte Meinung vertritt, hat insbesonders kein Recht, sich unter Verweis auf wissenschaftliche Maßstäbe und Redlichkeit moralisch zu erhöhen.

Tim

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Tim Evers

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begin quoting, Tim Evers schrieb:

Ich kann nur vom Berichteten ausgehen. Weißt Du es besser?

Was bedeutet "sich moralisch zu erhöhen"?

Gruß aus Bremen Ralf

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Ralf Kusmierz

Ralf Kusmierz schrieb:

Ich bin halt der Meinung, dass man, wenn man sich meinungsmäßig so weit aus dem Fenster lehnt wie du, schon etwas mehr Fakten als das bisher zu dem Fall Berichtete haben sollte.

Vor allem natürlich dann, wenn man seine Meinung mit wissenschaftlichen Prinzipien begründet.

Du erhebst dich zum Richter und verurteilst.

Tim

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Tim Evers

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begin quoting, Tim Evers schrieb:

Du hast bemerkt, daß das hier eine .sci-NG ist? Was fehlt Dir denn noch an Fakten zusätzlich zu dem DEKRA-Gutachten? Hätte ich selbst eine Untersuchung durchführen müssen, bevor mir Euer Gnaden gestatten, eine eigene Meinung zu haben?

So wie Du?

Ach, wirklich ...

Ja, ich verurteile (tödlichen) Pfusch in der Technik, die Dummheit der dafür "qua Amt" (nicht qua Qualifikation) Verantwortlichen sowie insbesondere dümmliche Reinwaschungsversuche.

Ist nicht recht? Darf ich trotzdem, steht sogar im Grundgesetz und nennt sich Meinungsfreiheit.

Gruß aus Bremen Ralf

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Ralf Kusmierz

Moin,

Ralf Kusmierz schrub:

Und diese Meinungsfreiheit gestehst du dann Menschen mit öffentlichen Ämtern nicht mehr zu? Das steht wohl nicht im Grundgesetz...

CU Rollo

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Roland Damm

Am Wed, 09 Jan 2008 20:09:19 +0100 schrieb Ralf Kusmierz:

Man sollte bei der Konstruktion auf bewährte Lieferanten zurückgreifen! Ansonsten ist deine Frage "PING"

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Peter Niessen

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begin quoting, Roland Damm schrieb:

Sicher gestehe ich sie ihnen zu. Sie müssen nur auch die Konsequenzen tragen.

Was steht da z. B. über Minister, die der Meinung sind, die politischen Grundsätze des Bundeskanzlers seien falsch?

Gruß aus Bremen Ralf

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Ralf Kusmierz

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begin quoting, Peter Niessen schrieb:

"Der Hersteller der Babyklappe im Friederikenstift, die Firma Titze Sicherheitstechnik aus Hamburg, ist insolvent."

Da braucht jedenfalls keiner mehr zurückzutreten. (Die Himmelskomikerin eiert ja noch rum.)

Welche Frage?

Nisse hat seine Ratschkappe wieder naß aufgesetzt.

Gruß aus Bremen Ralf

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Ralf Kusmierz

Ralf Kusmierz schrieb:

Eben.

Du hast das DEKRA Gutachten? Oder hast du deine "informationen" womöglich nur von einem Journalisten, der selber das Gutachten auch nicht kennt?

Nein, ich zeige nur die Widersprüchlichkeit deiner Aussagen auf.

Klar, jeder darf (fast) jeden Scheiß verbreiten. Das darf man dann aber auch so nennen. Und dieses Recht nehme widerrum ich für mich in Anspruch.

Tim

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Tim Evers

Du bist lernresistent!

Na super! Vielleicht lernst Du erst mal selber, Ralf Kusmierz, richtig zu schreiben und zu zitieren. Es heißt richtig "öffentlich" und nicht "öffentlich".

Du bist willst anderen die richtige Schreibweise lehren? Du bist bloß lächerlich mit Deinem "öffentlich"!

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Andreas Prilop

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begin quoting, Andreas Prilop schrieb:

Du hast "man braucht mich nicht ernstzunehmen" etwas umständlich ausgedrückt.

Gruß aus Bremen Ralf

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Ralf Kusmierz

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begin quoting, Tim Evers schrieb:

Genau das hatte ich (unter Quellenangabe) geschrieben. Wir diskutieren auf der Basis der Nachrichtenlage - ich wüßte nicht, daß ich eine Verpflichtung hätte, die objektiv zu überprüfen, bevor ich sie kommentiere. Tu quoque, nicht wahr ...

Du glaubst wohl allen Ernstes, ein falsche Berichterstattung der Medien über eine solche Angelegenheit, die eine Organisation wie die ev. Kirche Hannover so massiv anschießt, bliebe unwidersprochen stehen?

Wann wirst Du das tun?

wiederum

Dazu kann sich ebenfalls jeder seine Meinung bilden.

Gruß aus Bremen Ralf

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Ralf Kusmierz

Ralf Kusmierz schrieb:

Ähhhm ... ich ahnte nicht, dass Du solche Begrifflichkeiten nicht nach ihrem Sinn, sondern nach einer exakten Definition abwägen möchtest.

Aber klären wir das doch: Wann ist für Dich eine Untersuchung eine Untersuchung? Wenn ein Formblatt nach einer DIN oder ISO zugegen ist?

Geht's ein bisschen genauer? Vielleicht mit einem Bezug zu dem, was Du albern findest und vielleicht mit einem Anflug einer Begründung?

Möglicherweise hat Frau Käßmann dem, was Du als Behauptung qualifizierst, auf die gleichen Informationen reagiert, wie Du?

Wo stand den das mit dem Techniker und was hat er wie untersucht? Ich lese da was von Staatsanwaltschaft. Nach meinem Kenntnisstand werden da gerne Juristen und Rechtspfleger beschäftigt.

Ja. Bei der Aufzählung und dem zu beurteilenden Gegenstand bezweifle ich, dass ein normaler Sachverständiger eine Prüfung in solchem Umfang vornehmen wird.

Wenn es absolute Maßstäbe gäbe, wäre das bestimmt eine zweckmäßige Einstellung. In der realen Welt reizt es mich dann eher zu der Frage "In Ordnung - für welchen Zweck?" bevor ich mir weitere Gedanken über beeindruckt oder nicht mache.

Weiß denn ich, was Du den ganzen Tag machst?

Bei mir hat sich der Eindruck eingestellt, dass ein Philosoph jemand ist, der weiß wie es richtig ist und versucht, einen Ermessensspielraum möglichst weit einzuschränken. Aber eine Reihe von Philosophen ist ja schon tot. Für mich also kein Grund zur Beunruhigung.

Gruß, Ralf.

Reply to
Ralf Teschenbaum

Moin,

Ralf Kusmierz schrub:

Konsequenz: Zurücktreten? Weil jemand eine Meinung hat, die sich eventuell nachher als falsch herausstellen könnte? Eine Meinung zu haben heißt nicht gleich, zu handeln. Die Gesetze unterscheiden das auch durchaus angemessen.

Auf welchen Fall spielst du damit an?

CU Rollo

Reply to
Roland Damm

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begin quoting, Ralf Teschenbaum schrieb:

Ohne viele Details: Sie sollte real stattgefunden haben. Und nicht nur behauptet worden sein.

Ja. Das wäre allerdings Zeitverschwendung.

Ließ doch einfach die Quelle. Ja, natürlich dürfte sie auf Pressefragen reagiert haben, nachdem ihr das Ergebnis der Begutachtung vorgehalten wurde.

a. a. O.

Lies nochmal. Auf meinem Internet erscheint dabei die Buchstabenfolge "DEKRA". Meines Wissens arbeiten da nicht hauptsächlich Juristen.

Och, bei Fahrzeuguntersuchungen sind die eigentlich schon ganz gründlich und dennoch sehr preiswert. Zulassungsgutachten für Serienfahrzeuge sind hingegen deutlich aufwendiger und teurer. Ich würde ein Babyklappengutachten im Auftrag des Herstellers im o. a. Umfang auf ca. 1.000 Euro schätzen.

Da sehe ich keinen Widerspruch. Natürlich ist der bestimmungsgemäße Gebrauch ein relevanter Punkt für Gerätesicherheitsgutachten.

Usenetpostings schreiben ;-)

Warum fragst Du dann?

Was auch immer ...

Gruß aus Bremen Ralf

Reply to
Ralf Kusmierz

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