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Moin!
Es wurde gutachterlich festgestellt, daß sich die Babyklappe in Hannover nicht bestimmungsgemäß durch einfaches Ziehen öffnen ließ.
Nun ist die Tatsache, daß jemand eine Tür nicht aufkriegt, sicher keine Entschuldigung dafür, dann ein Baby auszusetzen und dem Tod preiszugeben. Auch gibt es vermutlich keine Normen über die Beschaffenheit und die Bedienbarkeit einer Babyklappe im allgemeinen. Aber wer es unternimmt, einen solchen Mechanismus zu bauen, sollte doch wohl in der Lage sein, soviel Grips zu investieren, eine DAU-sichere technische Lösung hinzukriegen.
Und dann das Ergebnis nicht zu überprüfen und vor allem, in einem solchen Bereich keine Bewegungsmelder vorzusehen, die unabhängig von sonstigen Signaleinrichtungen einen stillen Alarm auslösen, ist doch ein deutliches Zeichen von Matth. 5, 3, um es mal kontextual passend auszudrücken. Ich finde es einfach nur zum Kotzen.
Kann man der Kirche in Hannover eine strafrechtliche Verantwortung für den Kindestod zuschreiben? Ich meine dennoch: Nein.
Aber wenn ich dann lese, daß Frau Käßmann praktisch kontrafaktisch erklärt, "Ich selbst und viele andere, unter anderem Hebammen, haben ausprobiert, ob der Mechanismus leicht genug funktioniert", sowie darauf verweist, 'dass bereits sieben Kinder in der Babyklappe im Friederikenstift abgegeben worden sind, ohne dass Schwierigkeiten aufgetreten sind. "Das zeigt, dass sich der Mechanismus der Klappe auch in angespannter persönlicher Situation als handhabbar erwiesen hat."' (Quelle: ), dann muß ich doch fragen, welche technische Expertise eine Frau Käßmann und Hebammen haben, die Zuverlässigkeit eines Gerätes beurteilen zu können.
Über den Sinn von Babyklappen kann man begründet streiten, über technische Fragen sich manchmal nur wundern, aber hinsichtlich des guten Geschmacks wäre diese Stellungnahme in meinen Augen ein Rücktrittsgrund.Gruß aus Bremen Ralf