Babyklappe liess sich nicht oeffnen

Jan 09, 2008 41 Replies

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begin quoting, Roland Damm schrieb:

Nein. Wenn jemand lügt, um dadurch über eigene Versäumnise in einer leitenden Funktion zu täuschen. Solche Leute sind in Führungspositionen auch dann ungeeignet, wenn die Versäumnisse selbst trotz gravierender Folgen eher weniger gewichtig und für sich genommen verzeihlich wären.

Daß ich keine strafrechtliche Verantwortlichkeit sehe, hatte ich bereits im OP geschrieben.

Auf keinen speziellen. Ich meinte damit lediglich, daß man Meinungsäußerungen nicht nur als belangloses Geschwafel ansehen kann, sondern als Ausdruck der Überzeugungen betrachten muß. Und wenn das dann die falschen sind, dann hat das eben Konsequenzen. Genau die verlange ich.

Gruß aus Bremen Ralf

Ralf Kusmierz schrieb:

Und schon habe ich ein neues Rätsel im Usenet gefunden: Warum postet RK hier überhaupt? Hat er nichts sinnstiftenderes zu tun?

Ähm, großer Korrektor .... hab' Gnade mit einem unwürdigen Schreiberlein wie mir, aber ich glaube, 'lies' (nicht von 'lassen' sondern als Imperativ von 'lesen') war schon immer ohne 'ß'.

Obwohl ... die ß-Regel mit der Zusatzklausel zum langen und Doppelvokal mag schon den einen oder anderen flinken Finger zur ß-Taste gelockt haben, das ist gewissermaßen der Gesang der ßirenen :-))

Den zeitlichen Ablauf mit erst-Gutchten-dann-fragt-die-Presse kannst Du also aufgrund eigener Ermittlungen bestätigen? Ich fände ihn jedenfalls sehr ungewöhnlich für die ansonsten schnelle Presse.

Vor einem Zulassungsgutachten stehen auch so schöne Dinge wie FMEA in allen Formen, Risk Analysis, Tests auf allen Produktebenen und in allen Umgebungen, Anforderungsmanagement, ...

Und die Motivation sind Kapitalgesellschaften mit panischer Angst vor teuren Prozesssen (vor allem im US-Geschäft), teuren Rückrufaktionen und Imageverlust. Ich halte das nicht für vergleichbar.

Ach so. Gut, das ist mäßig gefahrvoll für die beschriebenen Personen. Jedenfalls so lange Du sie nicht namentlich in Verbindung mit Vorgängen oder Organisationen bringst, die ihrerseits wiederum das Interesse von Schlapphüten auf sich ziehen.

Nur so aus Neugier.

Gruß, Rallef

Ralf Kusmierz schrieb:

Ein letztes Mal noch: Ich sage die Nachrichtenlage ist zu dünn, um sich ein so dezidiertes Urteil zu bilden wie du. Deine Argumentation gründet auf eine zu schwache Faktenlage um den wissenschaftlichen Ansprüchen, die du hier so selbstgerecht vor dir herträgst, zu genügen.

Jetzt sind wir schon beim Glauben angelangt...

Tim

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begin quoting, Tim Evers schrieb:

Was heißt "zu dünn"? Die Nachrichtenlage gibt genau das her.

Während sich Deine ad-personam-Äußerungen ("selbstgerecht") auf genau gar keine Fakten stützen.

Gruß aus Bremen Ralf

Wie wir alle wissen schreiben Zeitungen nur objektive und absolut wahrheitsgemäße Berichte (Achtung - Ironie) und in dem von dir verlinkten, objektiven und absolut wahrheitsgemäßen Artikel lese ich u.a. auch:

Die Staatsanwaltschaft will ein weiteres Gutachten in Auftrag geben, um die Ursache für den Defekt zu klären.

Also: es liegt anscheinend ein Defekt vor und man kennt die Ursache für diesen Defekt noch nicht.

Wen wollen wir jetzt vorverurteilen:

1) Den Betreiber der Babyklappe, weil ein Defekt aufgetreten ist? 2) Den Hersteller der Babyklappe, weil er Mist gebaut hat? 3) Die Kirche, weil sie keine Prüfung vorgenommen haben? 3) Den Staatsanwalt, weil er den Grund für den Defekt noch nicht kennt?

lgS

PS: Wo genau in dem Artikel steht, wie von dir behauptet, dass das Ergebnis nicht überprüft wurde?

Stefan Erdt schrieb:

...und keinen Wartungsplan/Kontrakt eingehalten hat?

...und die Klappe nicht 10.000 mal bei Temperaturen zw. -35 °C und +50 °C getestet hat?

...das macht der andere Kollege von der Staatsanwaltschaft :-)

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begin quoting, Stefan Erdt schrieb:

Nur darauf kommt es an.

Niemanden. Hier kann man urteilen.

"Die Kirche" ist der Betreiber und für den Defekt als Betreiber verantwortlich. Der Hersteller hat natürlich Mist gebaut, aber der war offenbar erkennbar.

Das mit dem Zählen üben wir noch mal. Beim erneuten Nachdenken wird Dir auffallen, daß es der Erwartung entspricht, daß man nach der gutachterlichen Feststellung einer Fehlfunktion, die dem Untersuchungsauftrag des Gutachters entsprochen haben dürfte, im nächsten Schritt die Ursache für die Fehlfunktion aufzuklären ist. Dummerweise können naturgemäß die Staatsanwaltschaften normalerweise immer erst dann tätig werden, wenn das Kind bereits in den Brunnen gefallen (bzw. hier: erfroren) ist. Überrascht Dich das?

Was soll ich behauptet haben?

Gruß aus Bremen Ralf

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begin quoting, Bodo Mysliwietz schrieb:

Wenn man allerhöchste Kontakte hat, sind solche profanen Handlungen doch wohl entbehrlich. Da genügt es, die eigene geheiligte Hand aufgelegt zu haben zu behaupten. Und wenn's denn doch mal schief geht

- der Herr hat's gegeben, der Herr hat's genommen, gelobt sei der Herr. Tritt man eben an das Grab seines Opfers und betet dafür.

Er hat ja, dadurch ist sie verschlissen und der Defekt doch erst aufgetreten ...

Gruß aus Bremen Ralf

Ralf Kusmierz schrieb:

Wenn dem Hersteller ein gravierender - für 3. nicht direkt erkennbarer - Konstruktionsfehler unterlaufen ist, ist dieser haftbar.

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begin quoting, Bodo Mysliwietz schrieb:

Klar. Aber das macht erstens Tote nicht wieder lebendig und zweitens ist der, wie ebenfalls berichtet wurde, pleite. Aber was sollte denn für Dritte nicht erkennbar sein, wenn die Hauptfunktion, nämlich ge. Anleitung durch Ziehen geöffnet werden zu können, nicht gegeben ist?

*Warum* das Ding dann nicht aufgeht, ist doch völlig egal, und Auffallen hätte es bei der täglichen Funktionskontrolle wohl müssen.

Wie, die haben keine tägliche Funktionskontrolle gemacht?

Das Absurde an dem Fall ist doch, daß da ein Haufen Deppen am Werk waren und sich mutmaßlich dabei niemand strafbar gemacht hat (möglicherweise nicht einmal die Person, die das Kind ausgesetzt hat, denn es wäre immerhin nicht so ganz fernliegend, anzunehmen, daß ein Benutzungsversuch der Babyklappe einen stillen Alarm auslöst, der dazu führt, daß jemand rechtzeitig nachsieht und das Kind rettet. Ich würde eine solche Vorrichtung jedenfalls erwarten).

Und mir fehlt *jedes* Verständnis dafür, daß es ein technisches Problem sein soll, einen Verschlußmechanismus nach Art einer Tür zu bauen, der sich zuverlässig öffnen und schließen läßt. Ein Betrieb, der das nicht schafft, ist natürlich vollkommen zu Recht insolvent.

Die Reaktionen in diesem Thread lassen mich übrigens sehr an dem Objektivierungsvermögen der User zweifeln - manche sind offenbar gleicher.

Gruß aus Bremen Ralf

Ralf Kusmierz schrieb:

Und was ist mit den Führungsmechanismus?

Evtl. etwas in die Laufschienen (o. ähnliches) reingekommen und Blockade verursacht?

Du machst Dich zum Maß aller Dinge und hast vermutlich die Klappe selbst nie betätigt.

oder bedachter.

Zitat aus deinem Originalposting: "... Aber wer es unternimmt, einen solchen Mechanismus zu bauen, sollte doch wohl in der Lage sein, soviel Grips zu investieren, eine DAU-sichere technische Lösung hinzukriegen. Und dann das Ergebnis nicht zu überprüfen und vor allem ..."

lgS

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begin quoting, Bodo Mysliwietz schrieb:

Der gehört dazu - das fällt bei einer täglichen Prüfung auch auf. Und fähige Konstrukteure erkennen solche Schwachstellen und vermeiden sie.

Nein.

Das muß ich auch nicht. Ich ziehe einfach aus den berichteten Fakten zutreffende Folgerungen.

Das steht zu befürchten.

Gruß aus Bremen Ralf

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begin quoting, Stefan Erdt schrieb:

Das ist die offensichtliche Schlußfolgerung, wenn der Mechanismus nicht funktioniert. Für so dumm hielt der Redakteur wohl seine Leser nicht, das auch noch extra schreiben zu müssen.

Gruß aus Bremen Ralf

"Ralf Kusmierz" schrieb

Du kennst nicht alle Fakten, oder bist du mit den Ermittlungen betraut? Deshalb müssen deine Folgerungen aus den dir bekannten Fakten nicht unbedingt richtig sein.

Michael

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begin quoting, Michael Koslowski schrieb:

Das muß ich auch nicht.

Richtig. Es reicht völlig, wenn sie aus den veröffentlichten Informationen logisch folgen. So ist das in NG. (Die Frage, ob alles ganz anders gewesen sein *könnte*, weil die Veröffentlichungen nicht zutreffen, ist irrelevant. Jetzt verstanden? Aber wir können natürlich gerne einmal darüber nachdenken, wie wahrscheinlich das ist.)

Gruß aus Bremen Ralf

Mechanismus defekt -> Zuverlässigkeit nicht geprüft

Ich halte das für keine offensichtliche Schlussfolgerung sondern einfach für eine Unterstellung deinerseits.

lgS

X-No-Archive: Yes

begin quoting, Stefan Erdt schrieb:

Ich habe schon bemerkt, daß Du verzweifelt nach Entschuldigungen für ein offensichtliches Fehlverhalten suchst.

"Geprüft -> funktioniert" ist nämlich offensichtlich richtig und o. a. Satz äquivalent. Aber bei Gott und seinen selbsternannten Stellvertretern und ihren Anhängern ist wohl alles möglich.

Gruß aus Bremen Ralf

Geprüft heisst doch nur, dass geprüft wurde. Das sagt doch nichts über das Prüfergebnis aus. Auch ein defektes Teil kann geprüft sein - eben mit dem Ergebnis 'defekt'.

Ah ja. Und wie stellst Du fest, ob etwas in Ordnung ist oder nicht? Durch Prüfen kann es bei Dir wohl nicht sein.

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