Vergaser gesucht

Hallo, Ich suche aufgrund eines defekten Vergasers einen neuen fehlerfreien Vergaser.

Auf dem Motor (ZDZ80RV) ist ein Walbro WJ38A montiert, einen solchen oder vergleichbaren suche ich günstig zu kaufen.

In meinem Vergaser wurde im Werk eine Bohrung schief gebohrt, so das die eingebaute Benzinpumpe nicht arbeitet weil der Unterdruck durch das Gehäuse entweicht. Wie der Vergaser neu war , war der druckverlust etwas geringer weil sich das dichtungspapier um die öffnung herum noch nicht gesetzt hatte. Wer mal einen Membranvergaser zerlegt hat kennt sicherlich die Dichtwülste im Deckel der benzinpumpe... und die nasen im Deckel welche in das Gehäuse greifen, und genau ein solches loch ist nach innen zum unterdruck für die pumpe auf... Und da nach den neuen Gesetzen dem Hersteller nach einem halben Jahr zu beweisen ist das der von Anfang an defekt war und ich dies nach 14 Monaten im Karton nicht kann bin ich in den Hintern gekniffen. Ich habe nach meheren Gesprächen und Schriftwechseln keine Hilfe durch den deutschen Service oder duch den Hersteller selber in Aussicht. Was auch soweit in Ordnung ist nach unserem Gesetz. Also habe ich mich entschlossen mir auf eigene Rechnung einen brauchbaren Vergaser zu kaufen und die konsequenzen aus dem Erlebnis zu ziehen.

Grüsse aus Köln Peter Brinkmann

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Peter Brinkmann
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Hallo Peter,

Peter Brinkmann schrieb:

Nach den alten Gesetzen mußtest Du dies schon vom ersten Tag an beweisen. Dennoch hat sich kaum ein Hersteller da auf eine Diskussion eingelassen, sondern das Problem einfach beseitigt. Rechtlich zuständig ist allerdings sowieso der Händler.

Wenn die Bohrung erkennbar schief ist, und nicht irgendwo eine ist, die gerade ist, dann kann die doch nur vom Hersteller her schief sein. Wo ist das Beweisproblem.

Wende Dich an Deinen Händler. Der ist zuständig.

Stimmt. Der Händler muß handeln. Und so wie Du es schilderst, wird er sich nicht drücken können. Schließlich hast Du jetzt zwei Jahre Gewährleistung, nach der alten Regelung wärest Du in der Tat gekniffen.

Bei dem Händler nicht mehr kaufen?

Gruß Martin

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Martin Schoenbeck

Hi, es handelt sich um einen ZDZ 80 ccm Benzinmotor, hier in Deutschland hat sich der Importeur verpflichtet die Wartung für den Motor zu übernehmen, der hatte den Motor auch bei sich und hat an dem keinen Fehler feststellen können und mir den als i.O. zurück geschickt. Der ist bei dem angeblich gelaufen... für mich kaum nachvollziehbar, zumal der vergaser nicht richtig festgeschraubt war, so das ich mittlerweile die Vermutung haben könnte, das der Motor mit einem anderen Vergaser lief.

Ergo brauche ich nur einen Vergaser und kann endlich fliegen, weil noch ärgerlicher als die Sache mit dem Motor ist das ich den Flieger nicht in die Luft bekomme und nun mein mühsam erspartes Geld im Keller verstaubt, könnt ich mir einen anderen Motor finanziell erlauben hätt ich mir schon längst einen anderen gekauft, und ausserdem hatte ich gedacht das der Hersteller so kulant ist und mir im Tausch einen neuen Vergaser zukommen lässt. Also werde ich mit Sicherheit nicht ein zweites mal den Fehler machen und mir einen ZDZ - Motor kaufen. Wenn die Dinger laufen ist alles Prima und der geht gigantisch... aber wehe man muss damit zum Service... ich wurde z.b. als dummer Kunde am Telefon betituliert.

.......

Grüsse Peter

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Peter Brinkmann

Hallo Peter,

Peter Brinkmann schrieb:

Ich würde mir ja auch einen anderen Vergaser besorgen. Aber gerade bei solchen Dreistigkeiten ließe ich das nicht auf sich beruhen. Zumal wenn durch die schiefe Bohrung die Sache recht eindeutig ein Herstellungsmangel ist. Da bekäme der Händler von mir eine Frist gesetzt, - wenn ich mit ihm gut verstehe, natürlich nach Erklärung, wieso - und dann dürfte der das erstmal an seinen Lieferanten weiterreichen. Und danach ab zum Anwalt, sonst glauben solche Leute, sie könnten mit den Kunden machen, was sie wollen. Das blöde ist, daß das natürlich wieder extra Arbeit macht, und sich von daher wirtschaftlich meistens dennoch nicht lohnt.

Gruß Martin

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Martin Schoenbeck

Hallo Peter "Peter Brinkmann" schrieb im Newsbeitrag > Hallo,

Congratulations many greetings Friedhelm

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Friedhelm-Hinrichs

Hi Friedhelm-Hinrichs,

"Friedhelm-Hinrichs" schrieb im Newsbeitrag news:cbc6mf$8i2$02$ snipped-for-privacy@news.t-online.com...

Danke schön....

Grüsse aus dem immer sonnigem Köln

Peter Brinmann

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Peter Brinkmann

Hallo Peter,

Peter Brinkmann schrieb:

Habe ich das jetzt falsch verstanden, und das Teil war doch schon älter als zwei Jahre?

Damit kannst Du allenfalls einen Garantieanspruch verwirken. Der Händler muß aber unabhängig davon für die Fehlerfreiheit bei Gefahrübergang geradestehen. Diese Fehlerfreiheit war nicht gegeben, und daran ändert sich auch nichts, wenn Du das Ding zersägst. Nur der Nachweis wird schwerer. Wenn aber in einem Teil _eine_ Bohrung ist, und die ist schief, dann _kann_ die ja nur von vornherein schief gewesen sein.

Ich hätte mir eigentlich auch nicht vorstellen können, das ein Hersteller, der was auf sich hält, sowas auf sich sitzen läßt.

Gruß Martin

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Martin Schoenbeck

Hallo Friedhelm,

Friedhelm-Hinrichs schrieb:

Wenn Du noch kurz erläuterst, wobei das helfen soll?

Gruß Martin

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Martin Schoenbeck

Hallo Martin "Martin Schoenbeck"

Erstens war als Info gedacht . Zweitens werden die Begriffe Garantie und Gewährleistung sehr oft verwechselt bzw. gleichgestellt. Betrachte es einfach als eine Erklärung der beiden Sachverhalte.

Gruss Friedhelm

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Friedhelm-Hinrichs

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