Versandhorror??

Hallo Gemeinde,

also ich hab jetzt einen ganzen Tag gebraucht um das zu verarbeiten. Wie manch einer bemerkt hat, ist auf DRMM-Treffen der Zaccurumpf kaputt gegangen. Naja nach 4 Jahren und mancher Reparatur vertretbar, zumal mit

51,00 Teuros akzeptabel. Aber nun: Ich sollt 17,50 Teuronen Versand löhnen für einen nicht mal 1 m langen und vielleicht 300 gr. schweren Rumpf. Erst dacht ich ein Versehen, also Anruf. Weil: mehr als ein Drittel Kosten durch Versand muß ein Versehen sein. Dann die Ernüchterung: Ne ne alles so korrekt. Wir haben nur diese Sorte Kartons und dann kostet das halt soviel. Nachfrage von mir: Ist doch aber sicher nicht Sperrgut. Und mit GLS (deren Versandfirma) kann das doch nicht hinkommen. 10 Teuronen würde ich ja noch verstehen. Antwort: Na ich kann Ihnen ja den Rumpf auch so schicken, aber ob der dann ganz ankommt. Darauf wusste ich erstmal nix mehr, nur: Na dann bitte ich um Storno des Auftrages, weil ein Ersatzflieger (Lift-off xxs) kostet unbespannt nur unwesentlich mehr und ist hier vor Ort beim Händler erhältlich. Antwort: Ja wird storniert. Aufwiderhören.

Nun bin ich immer noch platt, aber vielleicht leb ich auch mit falschen Vorstellungen. Drum die Frage: Sind 17,50 Versand nicht der Horror? Ich weiß Preisgestaltung liegt beim Händler, aber so ganz ohne Augenmaß. Ich weiß nicht. Aber eins weiß ich: Wenn, dann Flieger von Blue Airlines gleich richtig schrotten, auch wenn es weh tut und schade drum ist. Auch ne Empfehlung, oder?

Gruß Thomas

Reply to
Thomas Brandt
Loading thread data ...

moin, Thomas,

Thomas Brandt schrieb:

Ich hab die Diskussion mit meinen Kunden und mir ja auch immer. Derzeitige Lösung ist ein Vertrag mit DHL, zum Pauschalpreis für alle Pakete bis 31kg in den üblichen maximalen Postpaket-Größen. Dazu muß ich halt noch die Kartonage rechnen.

Sperrgut ist immer was anderes, aber das liegt bei Dir nicht vor. Für meinen Versand hab ich vier verschiedene Kartonagen und drei Sorten gepolsterte und verstärkte Kuverts.

Innerhalb DE komme ich so auf max. EUR 6,60 Versand bis 31kg was gut angenommen wird.

Der Dir angegebene Preis läßt zumindest auf schlechte Versandorganisation schließen ... leider!

Gruß Hajo

Reply to
Hajo Giegerich

???? Preis, auch für Versand, richtet sich nach Angebot und Nachfrage. Ist mir das Produkt incl. Versand den Preis wert, dann kaufe ich. Andernfalls lasse ich es sein. Ganz einfach.

Gruß

Reply to
Frithjof Schwenke

Hallo Thomas "Thomas Brandt" schrieb

Also wirklich 17,50 Euro fuer eine ganzen Rumpf ist doch noch harmlos.:-) Da ein E-Flieger nun mal einen Motor braucht habe ich nach langen hin und her einen Bestellt. Cy...... plus den passenden Regler des selben Herstellers alles sofort lieferbar.( Nachgefragt) Beim Setpreis spart man schliesslich

1 Woche später kam der Motor vom Regler keine Spur kein Hinweis ueber eine Nachlieferung . Auf der Rechnung steht nur der Motor Also nachgefragt der Regler war zum Zeitpunkt des Versandes nicht lieferbar . Eine Lieferung waere jetzt zwar kein Problem nur wuerde man ihn nicht liefern wegen der hohen Versankosten ( 17,50 Euro per Paketdienst ) Es sei denn ich wuerde diese uebernehmen. Oder aber per Post (Kosten noch unbekannt ) mit Lieferzeit von ca. 14 Tagen.

Oder einfach den Motor zurueck senden (Unfrei) . Fuer diesen Services werden dann 17,5 Euro von Kaufpreis einbehalten. Ist doch wirklich Top oder? Zumal auf der Rechnung eine Versandkostenplausche von 8 Euro steht. Aber man Merke dieses gilt nur fuer Regler und Motor und nicht fuer einen einzelnen Motor oder Regler. Nur fuers Set. Was soll ich jetzt machen? Den Motor behalten und 9,5 Euro Porto nachzahlen damit die Rechnung wieder past. Ein zweites Set bestellen und hoffen das der Motor fehlt. Aber finde ich toll man hat nur den Setpreis des Motors berechnet .Immerhin

14,5 Euro weniger als beim Einzelkauf

Gruss Friedhelm

Reply to
Friedhelm Hinrichs

Hallo Friedhelm,

Ich finde meine 36.- zum Versand eines MC18/20 im Koffer mitsamt Empfänger inzwischen auch gar nicht mehr soo unangebracht ;-)

servus, Patrick

Reply to
Patrick Kuban

Auf das Fernabsatzgesetz hinweisen. Teillierferungen ohne Einwilligung des Kunden sind nicht gestattet.

Reply to
Peter Stegemann

Am Sat, 18 Jun 2005 18:38:53 +0200 schrieb "Peter Stegemann":

Teillieferungen ohne Einwilligung des Kunden sind schon gestattet, nur darf es nicht zu Lasten des Kunden gehen.

Aber mit dem 'Fernabsatzgesetz' drohnen, da kommste nicht weit, das gibts naemlich nicht mehr. Das nennt sich jetzt im allgemeinen Sprachgebrauch eher 'Fernabsatzrichtlinien des BGB', weils da integriert wurde.

Im BGB steht zum speziellen Thema Teillieferungen zu Lasten des Kunden wenig drin (zumindest nicht so deutlich auf diesen speziellen Fall bezogen, aber es lassen sich die richtigen Stellen finden). Das ist ganz einfach Vertragsrecht. Und wenn ich eine Sendung bestelle, bezahle ich auch nur eine Sendung, es sei denn, ich haette irgendwo EXPLIZIT zugestimmt, auch Teillieferungen zuzulassen und dafuer die Mehrkosten zu zahlen, um den schneller lieferbaren Teil der Lieferung eben schneller zu erhalten. Amazon ist in der Hinsicht geradezu vorbildlich, und weist da immer _sehr_ deutlich drauf hin, wenns diese Alternative gibt und man muss das dann schon bewusst durch Anklicken diese Versandvariante auswaehlen.

Es lohnt sich jetzt mal, sich die AGB des Versenders genau durchzulesen, und abzuschaetzen, ob diese vor dem Vertragsabschluss auch prominent genug praesentiert bzw. zur Anzeige angeboten wurde, damit die AGB ueberhaupt zwingend gueltiger Vertragsbestandteil werden.

Es kann schliesslich nicht angehen, dass derjenige, der nichts fuer die Nicht-Komplettlieferung kann, dafuer auch noch zahlen soll...

cu, ZiLi aka HKZL

Reply to
spam-trash

Hallo Heinrich "Heinrich Zinndorf-Linker schrieb

Eben genau das ist der Punkt denn schliesslich kann nichts dafür.

Das BGB wird wohl in diesen Fall so oder so nicht greifen weil nur für die BRD gilt aber nicht fuer andere Eu Staaten. Aber werde die Sache einfach mal abwarten,denn bis liegt die Rechnung hier immer noch unbezahlt rum.

Gruss Friedhelm vom Import erst mal genug hat

Reply to
Friedhelm Hinrichs

Am Sat, 18 Jun 2005 21:06:32 +0200 schrieb "Friedhelm Hinrichs":

Und wieso bitte nicht? Zumindest einer der Vertragspartner hat doch seinen Sitz im Wirkungsbereich des BGB. Und man kann im Bereich der EU zumindest annehmen, dass es (auch aufgrund der EU-weit angestrebten Gesetzesharmonisierung) im Heimatland des Lieferanten inhaltsgleiche Gesetzesregelungen gibt.

cu, ZiLi aka HKZL

Reply to
spam-trash

PolyTech Forum website is not affiliated with any of the manufacturers or service providers discussed here. All logos and trade names are the property of their respective owners.