Wie kann man sich gegen 'Schwarz-Flieger' wehren ?

Hallo Sebastian,

"Sebastian "Schrottschere" Suchanek" schrieb ...

Eine schöne Idee. Aber wenn du selbst betroffen wärst, könnte es sein, dass du dir neue Quarze kaufen müsstest. Dich würde das nicht kratzen, aber vielleicht jemand anderen. Und dann? kann er dann nicht fliegen, weil er nicht bereit ist unter Zwang zu investieren?

In meinem Verein teilen sich Flächenflieger und Hubiflieger die Kanäle. Als ich eingetreten bin, konnte ich meine alten Kanäle vergessen, weil sie nur für die Hubis freigegeben waren.

Man kann nur hoffen, dass die wilden Kollegen zugänglich und vertrauswürdig sind, damit im Verein beruhigt geflogen werden kann. Das wäre aber kein Dauerzustand, da jedesmal, wenn ein Modell aus dem Himmel plumpst, sofort jeder mit dem Finger auf "die Anderen" zeigen würde. Auch kann keiner von denen garantieren, dass Neulinge über die Umstände Bescheid wissen. Eijeijei, verzwickte Lage.

Gruß Günther

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Günther Grund
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Hallo Andre,

"Andre Meiyer" schrieb ...

Um Profi oder Amateur wird's wohl nicht gehen, aber um das Wissen über den anderen. Und die Versicherung wird das auch so sehen. Wenn nur andeutungsweise durchsickert, dass beide Gruppen voneinander wussten, keine Kanalabsprache herrschte, und das wird sich im Ernstfall nicht vermeiden lassen, dann zahlen die nicht, weil das Verhalten der Beteiligten fahrlässig wäre. Theoretisch dürften beide Gruppen ab sofort nicht mehr fliegen.

Ja, genau.

Gruß Günther (Doppeldeckererkenner)

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Günther Grund

Hi!

Meines Wissens doch. 1,5 km Abstand zum nächsten Flugplatz (auch

Modellflugplatz) müssen eigenhalten werden.

Tobi

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Tobias Schlegl

Günther Grund spoke thusly:

Klar. Aber was wäre Dir lieber? Für ein paar Euro neue Quarze kaufen oder ständig in der Gefahr leben, ein Zig-Kiloeuro-Modell zu verlieren oder es sogar tatsächlich zu verlieren?

Tschüs,

Sebastian

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Sebastian "Schrottschere" Suchanek

Genauso:

Peter Stöhr schrieb:

wie auch andere hier schon schrieben geht es! Die "Wild"flieger muessen die Funkproblematik einsehen und der Verein eventuelle Aenderungen seiner Nutzungsbedingungen fuer den Platz, damit die fuer alle zwingend(!) notwendige Absprache stattfinden kann.

Ein krasses Beispiel fuer die evtl Flexibilitaet des Vereins waer die Moeglichkeit, wenn der Papa mit Sohn einfach nur mal mit 'ner Schaumwaffel kommt, den einfach einzuladen (zum Fliegen!), die notwendigen Spielregeln am Platz zu zeigen, aber nicht gleich mit dem Mitgliedsantrag und n00Euro Aufnahmegebuehr zu wedeln.

Schwieriger wird das mit mittelgrossen Seglern/Hotlinern. Hier muss wenigstens das Risiko der Schadenshoehe im Falle eines Falles angesprochen werden.

Ich weiss keinen anderen Weg, der funz(k)t

;-) Wolfgang, der auch so behandelt wurde, als er die ersten Spreisselflieger vor einigen Jahren noch mit 'ner 27MHz Anlage hochstartete.

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Wolfgang Kouker

servus andre! ;-)

Andre Meiyer schrieb:

mir keinem wort hat der op erwähnt, dass die wildflieger nur schaumwaffeln fliegen.

aber egal, ich gehe von meiner meinung, die tobias übrigens etwas weiter ausgeführt hat, nicht ab. der gemeinnützige verein hat vorrang vor vereinzelten wiesenfliegern, die ausserdem auch noch ausreichend abstand zu dieser fest- installierten einrichtung zu halten haben. was diese brüder nämlich veranstalten, nennt sich gefährlicher eingriff in den flugbetrieb - und dafür gibt´s ne gesetzliche handhabe.

zusätzlich wirkt hier imho das bgb mit den grundparagraphen in bezug auf gefährdung etc pp.

wenn mir solch uneinsichtige leutz unterkämen, hätten die nix mehr zu lachen. weder beim hobby noch privat.

cu/2,

rüdiger

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Ruediger Zoll

Ruediger Zoll schrieb: servus Ruediger! ;-)

Wo steht das?

Aus der LuftVO § 16 (4) Der Aufstieg von Flugmodellen von weniger als 5 kg Gesamtmasse bedarf keiner Erlaubnis, es sei denn, daß sie mit Raketenantrieb versehen sind.

Es gibt zwar noch, wird bestimmt danach kommen:

(5) Flugmodelle mit Verbrennungsmotoren dürfen in einer Entfernung von weniger als 1,5 km von Wohngebieten nur mit Erlaubnis der örtlich zuständigen Luftfahrtbehörde des Landes betrieben werden. Dasselbe gilt für Flugmodelle aller Art in einer Entfernung von weniger als 1,5 km von der Begrenzung von Flugplätzen. Auf Flugplätzen dürfen Flugmodelle aller Art nur mit Zustimmung der Luftaufsichtsstelle oder der Flugleitung betrieben werden.

Dort wird zwar gesagt, das ein Abstand von 1,5 Km von einem Flugplatz Flugmodelle aller Art, Abstand halten müssen. Aber Flugzeuge unter (4) 5 Kg, sind nicht mehr Flugzeuge aller Art, da diese ja vorher rausgenommen wurden. Dieses bestätigt auch (6) Denn (6) sagt: Der Aufstieg von Flugmodellen mit Raketenantrieb und von fern- oder ungesteuerten Flugkörpern mit Eigenantrieb bedarf unbeschadet anderer Vorschriften der Erlaubnis der örtlich zuständigen Luftfahrtbehörde des Landes.

Demnach dürften dann auch Flugmodelle unter 5 kg mit Eigenantrieb nicht ohne Erlaubnis starten. Da aber in (4) diese Modelle unter 5 Kg ausgenommen wurden, gilt diese Regelung nicht für Flugmodelle unter 5 Kg.

Welche?

LuftVO § 1 sagt: (1) Jeder Teilnehmer am Luftverkehr hat sich so zu verhalten, daß Sicherheit und Ordnung im Luftverkehr gewährleistet sind und kein anderer gefährdet, geschädigt oder mehr als nach den Umständen unvermeidbar behindert oder belästigt wird.

Und da gilt, wer zu erst fliegt, fliegt zu erst. Wenn die auf der Wiese als erstes fliegen, und das bekannt ist, waren die zu erst in der Luft, und die haben das Recht zu fliegen.

Ich kenne kein Recht, das ein Modellflugplatz bevorzugt wird.

Richtig, das meinte ich mit Profi. Wenn du als Nichtprofi an der Elektrischen Anlage am Haus bastelst, und das Haus brennt ab, wird die Versicherung zahlen, da der Nichtprofi das nicht wusste. Wenn du aber E-Geselle bist, und das Haus brennt dann ab, wird die Versicherung nicht zahlen, denn du als Profi wusstest, das du das ohne Meistertitel/ohne Prüfung durch den Meister, nicht machen darfst.

Mit welchem Recht?

cu/2,

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Andre Meiyer

servus andre! ;-)

Andre Meiyer schrieb:

[vernichtendes]

hm, da bleibt wohl nur das faustrecht übrig.

cu/2,

rüdiger, reichlich ernüchtert

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Ruediger Zoll

Widerrechtliches betreten einer Wiese? Zu dieser Jahreszeit praktisch nicht moeglich.

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Peter Stegemann

Tach Ruedi ;-)

Ruediger Zoll schrieb:

Auf Wiedersehen in Guantanamo, bringst Du Popkorn, bring ich Kaltschale mit?

;-) Wolfgang

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Wolfgang Kouker

Wolfgang Kouker schrieb:

So weit wird er nicht kommen, denn seine Kollegen werden ihn schon gefoltert haben, weil der Flugplatz geschlossen wurde, denn in der Presse wird stehen

Naturschützer haben es schon immer gewusst. Erst vergreifen die sogenannten Modellbauer sich an der Natur, danach vergreifen sie sich an unschuldige Familienväter weil diese fliegen wollten. Die Kinder werden nie wieder sorgenfrei spielen können.

Andre

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Andre Meiyer

Ruediger Zoll schrieb: servus Ruediger! ;-)

Finde ich ehrlich gesagt nicht. Wenn du mal in den Katalogen suchst, wirst du feststellen, das immer mehr Hersteller übergehen, Billigflugzeuge mit 35 Mhz auszustatten. Ich habe schon für 89 Euro Hubschrauber-komplettsetz in 35Mhz gesehen. Dieses sehe ich als den Preis an, der bezahlt wird, weil alle gegen die Anmeldung für 35Mhz waren. Keiner hatte wirklich nachgedacht. Die für die Anmeldung waren, wurden auch noch beschimpft. Ist ja im Archiv nach zu lesen.

Andre

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Andre Meiyer

Ruediger Zoll schrieb: servus Ruediger! ;-)

Stimmt, dieses wurde mit einem Forenposting eingebracht. Dieses tut aber nicht zur Sache, das sollte nur verdeutlichen, das diese Schaumwaffel-Wildflieger mit 35Mhz immer mehr werden. Und je mehr es werden, wird die Chance grösser, das die in der Nähe von einem Modellflugplatz fliegen gehen

Auch sagte jemand, die Reichweite wird nur wenige 100m sein.

Dieses kann nicht überhaupt nicht nachvollziehen.

Tatsache ist, es hat nicht so viele 27Mhz Wildflieger gegeben, weil die Hersteller die Gefärdungshaftung nicht tragen wollten, und eben nur vereinzelt das Produkt 27Mhz Flieger auf dem Markt gebracht haben. Man stelle sich ja nur mal vor, ein Hobby-CBfunker drückt mal eben den Träger, und das Modell geht dann ab, in einer Gruppe reitender Kinder... (Ich habe selber weiter oben unwarscheinlich geschrieben ist aber doch möglich)

35Mhz Billig-Flugbausätze wurden nicht hergestellt, weil dieses weitere Kosten nachziehen würde, eben die 35Mhz Anmeldung und auch noch für XX Jahre. Sowas kauft doch keiner.

Diese Anmeldung gibt es nun nicht mehr. Und 35Mhz sind sicherer als die

27 Mhz.

Aber die 35Mhz Billiganlagen, werden eine erhebliche Reichweite haben, wegen der Gefärdungshaftung.

Man stelle sich mal vor, das Billigmodell wird von einer Windböhe oder Thermik erfasst, und weiter weg getragen, und es kommt zu einem Personenschaden.

Wenn sich dann heraustellt, das der Sender nur eine Reichweite von 100m hatte, und es gar nicht zu dem Unfall gekommen wäre, wenn die Reichweite etwas weiter gehen würde, dann gute Nacht für den Hersteller.

Dieses kann sich kein Hersteller leisten, nur weil er bei dem Sendemodul

20 Cent sparen kann. Wenn es überhaupt 20Cent sind, denn es müssen ja nur zwei stärkere Endstufen Transistoren eingebaut werden. Also wird er "richtige" Sendemodule einbauen, die es sowieso schon fertig in der Massenherstellung und Zugelassen mit vernünftiger Reichweite gibt.

Andre

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Andre Meiyer

So schreibt man sich seine eigenen Legenden. Die 89 Euro-Hubschrauber sind sowieso Grauimporte, solche Waren wurden vorher auch mit allen moeglichen Frequenzen importiert. Der Hauptunterschied zu frueher ist wohl eher, dass es jetzt _ueberhaupt_ so billige All-In-One-Flugsets gibt. Ob sich die Hersteller dieser Sets von den 35MHz fern hielten, wenn die noch anmeldepflichtig waeren, bezweifle ich jetzt mal. Was kuemmert den Hersteller von solchen Waren eine Anmeldepflicht des Kunden, der sich um sowas sowieso nicht kuemmert?

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Peter Stegemann

Nein, das ist keine Tatsache, es sei denn, du kannst das belegen. Du hast nicht zufaellig eine Risikoanalyse eines Herstellers in der Schublade?

An der Haftungsfrage hat sich auch ueberhaupt nichts veraendert.

Wer neben einem Modellflugplatz auf der Wiese fliegt, der kuemmert sich auch nicht um so einen Zettel im Bausatz. Wenn er ihn ueberhaupt liest. Und das duerfte fuer 90% der Bevoelkerung gelten.

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Peter Stegemann

Nein.

Ja. Du meinst die Frequenzzuteilung, die ehemals auf Personenbasis kostenpflichtig durchgeführt wurde und nun als Allgemeinzuteilung besteht.

Unsinn, Autos mit 35MHz gab es auch vorher schon. Und auch jede menge anderer Fernsteuerungen bei Billigprodukten wie 72MHz. Und, ob der Käufer früher "teure" Fernsteuerungen angemeldet hat, ist auch nicht bekannt, da gab es auch viele "Wildflieger".

Das ist insofern richtig, als für den Verwaltungsakt, eine Frequenzzuteilung auszustellen, wirklich relativ viel Geld ausgegeben wurde. Belege doch einmal, welche "Gegenleistung" die RegTP früher erbracht hat und heute nicht mehr.

Unsinn. Denn auch früher durften Fernsteuerungen im 35MHz-Bereich allgemein verkauft werden, ohne daß der Käufer seine Frequenzzuteilung vorzeigen musste. Und auch das hilft nicht gegen Störungen. Ausserdem kann ich am OP nicht erkennen, daß die angesprochenen "Wildflieger" nur diese Komplettsets benutzen. Und wenn ja, dann halte ich die Abstürze der "teuren" auf dem Modellflugplatz geflogenen Modelle durch die "billigen" hinter dem Wald geflogenen für relativ unwahrscheinlich, umgekehrt schon eher.

Die Gefahr bestand früher bereits. Die besagten 25-Euro-Modelle (ich kenne nur die 99,- Euro-Klasse) haben idR relativ geringe Sendeleistungen. Du möchtest also den Zugang zum Modellflug im

35MHz-Bereich per "Beitrittsbeitrag" drosseln. Das erinnert mich stark an die Verfechter der Telegrafieprüfung als Einstiegsvoraussetzung für den Kurzwellen-Amateurfunk.

Bernd

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Bernd Laengerich

Nein, Du hast die in eingebracht.

Bernd

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Bernd Laengerich

Leider nein. Aber: Der im Verein fliegende ist nicht schlechter gestellt, als der "Wildflieger". Und: Im Zweifelsfalle dürfte der Verein, der sein Sicherheitsbewußtsein durch Dinge wie Kanaltafeln, Flugordnung, Flugleiter etc. belegen kann, bessere Karten haben als irgendein Hans, der, da er ja bereits auf die Gefährdung angesprochen wurde, wild fliegt.

Bernd

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Bernd Laengerich

:-) Ab nach d.a.f.u-l :-)

ACK.

Bernd

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Bernd Laengerich

Peter Stegemann schrieb:

Anderes habe ich auch nicht behauptet.

Jetzt Legal gibt, das sage ich ja die ganze Zeit. Und das die Masse es macht, das die Chance höher wird, das jemand in der Nähe von einem Modellflugplatz fliegt.

Stimmt, der Hersteller, nur wenn der im Ausland ist, juckt das nicht. Aber der Importeuer. Wie gerade bei Aldi und den Rauchsensoren. Er könnte die ja auch im Umlauf lassen, wird es wohl aber nicht, denn wenn es zu einem Schaden kommt... Das übernimmt keine Versicherung.

Andre

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Andre Meiyer

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