Hallo Sebastian,
"Sebastian "Schrottschere" Suchanek" schrieb ...
Eine schöne Idee. Aber wenn du selbst betroffen wärst, könnte es sein, dass
du dir neue Quarze kaufen müsstest. Dich würde das nicht kratzen, aber
vielleicht jemand anderen. Und dann? kann er dann nicht fliegen, weil er
nicht bereit ist unter Zwang zu investieren?
In meinem Verein teilen sich Flächenflieger und Hubiflieger die Kanäle. Als
ich eingetreten bin, konnte ich meine alten Kanäle vergessen, weil sie nur
für die Hubis freigegeben waren.
Man kann nur hoffen, dass die wilden Kollegen zugänglich und vertrauswürdig
sind, damit im Verein
beruhigt geflogen werden kann.
Das wäre aber kein Dauerzustand, da jedesmal, wenn ein Modell aus dem Himmel
plumpst, sofort jeder mit dem Finger auf "die Anderen" zeigen würde.
Auch kann keiner von denen garantieren, dass Neulinge über die Umstände
Bescheid wissen.
Eijeijei, verzwickte Lage.
Gruß
Günther
Hallo Andre,
"Andre Meiyer" schrieb ...
Um Profi oder Amateur wird's wohl nicht gehen, aber um das Wissen über den
anderen.
Und die Versicherung wird das auch so sehen.
Wenn nur andeutungsweise durchsickert, dass beide Gruppen voneinander
wussten, keine Kanalabsprache herrschte, und das wird sich im Ernstfall
nicht vermeiden lassen, dann zahlen die nicht, weil das Verhalten der
Beteiligten fahrlässig wäre.
Theoretisch dürften beide Gruppen ab sofort nicht mehr fliegen.
Ja, genau.
Gruß
Günther (Doppeldeckererkenner)
Günther Grund spoke thusly:
Klar.
Aber was wäre Dir lieber? Für ein paar Euro neue Quarze kaufen
oder ständig in der Gefahr leben, ein Zig-Kiloeuro-Modell zu
verlieren oder es sogar tatsächlich zu verlieren?
Tschüs,
Sebastian
Genauso:
Peter Stöhr schrieb:
wie auch andere hier schon schrieben geht es! Die "Wild"flieger muessen
die Funkproblematik einsehen und der Verein eventuelle Aenderungen
seiner Nutzungsbedingungen fuer den Platz, damit die fuer alle
zwingend(!) notwendige Absprache stattfinden kann.
Ein krasses Beispiel fuer die evtl Flexibilitaet des Vereins waer die
Moeglichkeit, wenn der Papa mit Sohn einfach nur mal mit 'ner
Schaumwaffel kommt, den einfach einzuladen (zum Fliegen!), die
notwendigen Spielregeln am Platz zu zeigen, aber nicht gleich mit dem
Mitgliedsantrag und n00Euro Aufnahmegebuehr zu wedeln.
Schwieriger wird das mit mittelgrossen Seglern/Hotlinern. Hier muss
wenigstens das Risiko der Schadenshoehe im Falle eines Falles
angesprochen werden.
Ich weiss keinen anderen Weg, der funz(k)t
;-) Wolfgang, der auch so behandelt wurde, als er die ersten
Spreisselflieger vor einigen Jahren noch mit 'ner 27MHz Anlage
hochstartete.
servus andre! ;-)
Andre Meiyer schrieb:
mir keinem wort hat der op erwähnt, dass die wildflieger nur
schaumwaffeln fliegen.
aber egal, ich gehe von meiner meinung, die tobias übrigens
etwas weiter ausgeführt hat, nicht ab. der gemeinnützige
verein hat vorrang vor vereinzelten wiesenfliegern, die
ausserdem auch noch ausreichend abstand zu dieser fest-
installierten einrichtung zu halten haben. was diese
brüder nämlich veranstalten, nennt sich gefährlicher eingriff
in den flugbetrieb - und dafür gibt´s ne gesetzliche handhabe.
zusätzlich wirkt hier imho das bgb mit den grundparagraphen
in bezug auf gefährdung etc pp.
wenn mir solch uneinsichtige leutz unterkämen, hätten die nix
mehr zu lachen. weder beim hobby noch privat.
cu/2,
rüdiger
Ruediger Zoll schrieb:
servus Ruediger! ;-)
Wo steht das?
Aus der LuftVO § 16
(4) Der Aufstieg von Flugmodellen von weniger als 5 kg Gesamtmasse
bedarf keiner Erlaubnis, es sei denn, daß sie mit Raketenantrieb
versehen sind.
Es gibt zwar noch, wird bestimmt danach kommen:
(5) Flugmodelle mit Verbrennungsmotoren dürfen in einer Entfernung von
weniger als 1,5 km von Wohngebieten nur mit Erlaubnis der örtlich
zuständigen Luftfahrtbehörde des Landes betrieben werden. Dasselbe gilt
für Flugmodelle aller Art in einer Entfernung von weniger als 1,5 km von
der Begrenzung von Flugplätzen. Auf Flugplätzen dürfen Flugmodelle aller
Art nur mit Zustimmung der Luftaufsichtsstelle oder der Flugleitung
betrieben werden.
Dort wird zwar gesagt, das ein Abstand von 1,5 Km von einem Flugplatz
Flugmodelle aller Art, Abstand halten müssen.
Aber Flugzeuge unter (4) 5 Kg, sind nicht mehr Flugzeuge aller Art, da
diese ja vorher rausgenommen wurden.
Dieses bestätigt auch (6)
Denn (6) sagt:
Der Aufstieg von Flugmodellen mit Raketenantrieb und von fern- oder
ungesteuerten Flugkörpern mit Eigenantrieb bedarf unbeschadet anderer
Vorschriften der Erlaubnis der örtlich zuständigen Luftfahrtbehörde des
Landes.
Demnach dürften dann auch Flugmodelle unter 5 kg mit Eigenantrieb nicht
ohne Erlaubnis starten. Da aber in (4) diese Modelle unter 5 Kg
ausgenommen wurden, gilt diese Regelung nicht für Flugmodelle unter 5 Kg.
Welche?
LuftVO § 1 sagt:
(1) Jeder Teilnehmer am Luftverkehr hat sich so zu verhalten, daß
Sicherheit und Ordnung im Luftverkehr gewährleistet sind und kein
anderer gefährdet, geschädigt oder mehr als nach den Umständen
unvermeidbar behindert oder belästigt wird.
Und da gilt, wer zu erst fliegt, fliegt zu erst.
Wenn die auf der Wiese als erstes fliegen, und das bekannt ist, waren
die zu erst in der Luft, und die haben das Recht zu fliegen.
Ich kenne kein Recht, das ein Modellflugplatz bevorzugt wird.
Richtig, das meinte ich mit Profi.
Wenn du als Nichtprofi an der Elektrischen Anlage am Haus bastelst, und
das Haus brennt ab, wird die Versicherung zahlen, da der Nichtprofi das
nicht wusste.
Wenn du aber E-Geselle bist, und das Haus brennt dann ab, wird die
Versicherung nicht zahlen, denn du als Profi wusstest, das du das
ohne Meistertitel/ohne Prüfung durch den Meister, nicht machen darfst.
Mit welchem Recht?
cu/2,
Wolfgang Kouker schrieb:
So weit wird er nicht kommen, denn seine Kollegen werden ihn schon
gefoltert haben, weil der Flugplatz geschlossen wurde, denn in der
Presse wird stehen
Naturschützer haben es schon immer gewusst.
Erst vergreifen die sogenannten Modellbauer sich an der Natur, danach
vergreifen sie sich an unschuldige Familienväter weil diese fliegen
wollten. Die Kinder werden nie wieder sorgenfrei spielen können.
Andre
Ruediger Zoll schrieb:
servus Ruediger! ;-)
Finde ich ehrlich gesagt nicht.
Wenn du mal in den Katalogen suchst, wirst du feststellen, das immer
mehr Hersteller übergehen, Billigflugzeuge mit 35 Mhz auszustatten.
Ich habe schon für 89 Euro Hubschrauber-komplettsetz in 35Mhz gesehen.
Dieses sehe ich als den Preis an, der bezahlt wird, weil alle gegen die
Anmeldung für 35Mhz waren. Keiner hatte wirklich nachgedacht.
Die für die Anmeldung waren, wurden auch noch beschimpft.
Ist ja im Archiv nach zu lesen.
Andre
Ruediger Zoll schrieb:
servus Ruediger! ;-)
Stimmt, dieses wurde mit einem Forenposting eingebracht.
Dieses tut aber nicht zur Sache, das sollte nur verdeutlichen, das
diese Schaumwaffel-Wildflieger mit 35Mhz immer mehr werden.
Und je mehr es werden, wird die Chance grösser, das die in der Nähe von
einem Modellflugplatz fliegen gehen
Auch sagte jemand, die Reichweite wird nur wenige 100m sein.
Dieses kann nicht überhaupt nicht nachvollziehen.
Tatsache ist, es hat nicht so viele 27Mhz Wildflieger gegeben, weil die
Hersteller die Gefärdungshaftung nicht tragen wollten, und eben nur
vereinzelt das Produkt 27Mhz Flieger auf dem Markt gebracht haben.
Man stelle sich ja nur mal vor, ein Hobby-CBfunker drückt mal eben den
Träger, und das Modell geht dann ab, in einer Gruppe reitender Kinder...
(Ich habe selber weiter oben unwarscheinlich geschrieben ist aber doch
möglich)
35Mhz Billig-Flugbausätze wurden nicht hergestellt, weil dieses weitere
Kosten nachziehen würde, eben die 35Mhz Anmeldung und auch noch für XX
Jahre. Sowas kauft doch keiner.
Diese Anmeldung gibt es nun nicht mehr. Und 35Mhz sind sicherer als die
27 Mhz.
Aber die 35Mhz Billiganlagen, werden eine erhebliche Reichweite haben,
wegen der Gefärdungshaftung.
Man stelle sich mal vor, das Billigmodell wird von einer Windböhe oder
Thermik erfasst, und weiter weg getragen, und es kommt zu einem
Personenschaden.
Wenn sich dann heraustellt, das der Sender nur eine Reichweite von 100m
hatte, und es gar nicht zu dem Unfall gekommen wäre, wenn die Reichweite
etwas weiter gehen würde, dann gute Nacht für den Hersteller.
Dieses kann sich kein Hersteller leisten, nur weil er bei dem Sendemodul
20 Cent sparen kann.
Wenn es überhaupt 20Cent sind, denn es müssen ja nur zwei stärkere
Endstufen Transistoren eingebaut werden.
Also wird er "richtige" Sendemodule einbauen, die es sowieso schon
fertig in der Massenherstellung und Zugelassen mit vernünftiger
Reichweite gibt.
Andre
So schreibt man sich seine eigenen Legenden. Die 89 Euro-Hubschrauber
sind sowieso Grauimporte, solche Waren wurden vorher auch mit allen
moeglichen Frequenzen importiert. Der Hauptunterschied zu frueher ist
wohl eher, dass es jetzt _ueberhaupt_ so billige All-In-One-Flugsets gibt.
Ob sich die Hersteller dieser Sets von den 35MHz fern hielten, wenn die
noch anmeldepflichtig waeren, bezweifle ich jetzt mal. Was kuemmert
den Hersteller von solchen Waren eine Anmeldepflicht des Kunden, der
sich um sowas sowieso nicht kuemmert?
Nein, das ist keine Tatsache, es sei denn, du kannst das belegen. Du hast
nicht zufaellig eine Risikoanalyse eines Herstellers in der Schublade?
An der Haftungsfrage hat sich auch ueberhaupt nichts veraendert.
Wer neben einem Modellflugplatz auf der Wiese fliegt, der kuemmert sich
auch nicht um so einen Zettel im Bausatz. Wenn er ihn ueberhaupt liest.
Und das duerfte fuer 90% der Bevoelkerung gelten.
Nein.
Ja. Du meinst die Frequenzzuteilung, die ehemals auf Personenbasis
kostenpflichtig durchgeführt wurde und nun als Allgemeinzuteilung besteht.
Unsinn, Autos mit 35MHz gab es auch vorher schon. Und auch jede menge
anderer Fernsteuerungen bei Billigprodukten wie 72MHz.
Und, ob der Käufer früher "teure" Fernsteuerungen angemeldet hat, ist
auch nicht bekannt, da gab es auch viele "Wildflieger".
Das ist insofern richtig, als für den Verwaltungsakt, eine
Frequenzzuteilung auszustellen, wirklich relativ viel Geld ausgegeben
wurde. Belege doch einmal, welche "Gegenleistung" die RegTP früher
erbracht hat und heute nicht mehr.
Unsinn. Denn auch früher durften Fernsteuerungen im 35MHz-Bereich
allgemein verkauft werden, ohne daß der Käufer seine Frequenzzuteilung
vorzeigen musste. Und auch das hilft nicht gegen Störungen.
Ausserdem kann ich am OP nicht erkennen, daß die angesprochenen
"Wildflieger" nur diese Komplettsets benutzen. Und wenn ja, dann halte
ich die Abstürze der "teuren" auf dem Modellflugplatz geflogenen Modelle
durch die "billigen" hinter dem Wald geflogenen für relativ
unwahrscheinlich, umgekehrt schon eher.
Die Gefahr bestand früher bereits. Die besagten 25-Euro-Modelle (ich
kenne nur die 99,- Euro-Klasse) haben idR relativ geringe
Sendeleistungen. Du möchtest also den Zugang zum Modellflug im
35MHz-Bereich per "Beitrittsbeitrag" drosseln. Das erinnert mich stark
an die Verfechter der Telegrafieprüfung als Einstiegsvoraussetzung für
den Kurzwellen-Amateurfunk.
Bernd
Leider nein. Aber: Der im Verein fliegende ist nicht schlechter
gestellt, als der "Wildflieger".
Und: Im Zweifelsfalle dürfte der Verein, der sein Sicherheitsbewußtsein
durch Dinge wie Kanaltafeln, Flugordnung, Flugleiter etc. belegen kann,
bessere Karten haben als irgendein Hans, der, da er ja bereits auf die
Gefährdung angesprochen wurde, wild fliegt.
Bernd
Peter Stegemann schrieb:
Anderes habe ich auch nicht behauptet.
Jetzt Legal gibt, das sage ich ja die ganze Zeit. Und das die Masse es
macht, das die Chance höher wird, das jemand in der Nähe von einem
Modellflugplatz fliegt.
Stimmt, der Hersteller, nur wenn der im Ausland ist, juckt das nicht.
Aber der Importeuer.
Wie gerade bei Aldi und den Rauchsensoren.
Er könnte die ja auch im Umlauf lassen, wird es wohl aber nicht, denn
wenn es zu einem Schaden kommt...
Das übernimmt keine Versicherung.
Andre
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