Wie kann man sich gegen 'Schwarz-Flieger' wehren ?

Nein.

Genau das.

Praktiker hat die wohl auch im Angebot gehabt...

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Peter Stegemann
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Ohne eine solchige ist dumm und IMO fahrlaessig.

Das ist ein Gesetz. Da sollte man nicht drueber diskutieren muessen.

Erleichtert die Sache, ist fuer Wiesenflieger aber oft nur optional, auch wenn das immer gerne anders dargestellt wird. -> Naturschutzgesetze.

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Peter Stegemann

Hallo Rudolf,

wenn ihr einen ordentlich zugelassenen Modellflugplatz habt ist das rechtlich kein Problem, dann ist Modellflug in 1,5 km Umkreis verboten. Ihr könnt also die Polizei holen und bei Wiederholung gibts richtig empfindliche Bußgelder.

Besser ist es die Typen einzuladen, kostenlos bei euch mitzufliegen. Mit der Zeit werden sie sich selbst entscheiden, ob sie ganz wegbleiben, oder Mitglieder werden. Auf ihre wilde Wiese gehen sie sicher nicht mehr, weil sie da ja ihre eigenen Kumpels runterholen.

Mfg

Wernere Klotsche

"Rudolf Kotitschke" schrieb im Newsbeitrag news:cp70ia$u2t$03$ snipped-for-privacy@news.t-online.com...

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Werner Klotsche

Gesetzbuch und Paragrahph?

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Peter Stegemann

Ruediger Zoll spoke thusly:

Hat das nicht durch Kurzschlüsse die Boards gleich beim Einschalten gehimmelt?

Tschüs,

Sebastian

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Sebastian "Schrottschere" Suchanek

Hallo Peter,

mag ich jetzt nicht nach der Fundstelle suchen, würde aber LuftFG vermuten, Auskunft erteilt dein Verband(sjustitiar) gerne, egal ob DMFV oder Aeroclub. Das Modellflugverbot gilt übrigens im 1,5 km Umkreis um alle Flugplätze.

Bei Graupner gibts die Broschüre von Walter Felling zum Thema.

MfG

Werner Klotsche

"Peter Stegemann" schrieb im Newsbeitrag news: snipped-for-privacy@individual.net...

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Werner Klotsche

Haettest du den ganzen Thread gelesen, waere dir aufgefallen, dass "wir" bereits festegestellt haben, dass Modellflugplaetze eben nicht als Flugplaetze im Sinne der LuftVO gelten. Wenn du dann als Nachzuegler zum gegenteiligen Schluss kommst, waere ein breiteres Fundament IMO schon angebracht.

Noch dazu reden wir hier ja hauptsaechlich ueber Wildlflieger, die kann man kaum auf ihren Verbandsjustitiaren verweisen.

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Peter Stegemann

Tja,

und hättest du mein ganzes Posting gelesen, dann wüstest du, dass ich die rechtstaatliche Lösung des Problems gar nicht empfehle. Unter Fliegern sollte so etwas auch anders zu regeln sein.

MfG

Werner Klotsche

P.S. Die Weissflieger sollen natürlich ihren Verband fragen, damit sie den Herren von der vollstreckenden Zunft einen Tip zur Rechtslage geben können.

"Peter Stegemann" schrieb im Newsbeitrag news: snipped-for-privacy@individual.net...

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Werner Klotsche

Tach Werner,

Werner Klotsche schrieb:

Das schrieb ich schon vor vielen Tagen hierhin, weshalb ich den Peter in seiner Bitte nach Quellen unterstuetze, denn auch Du solltest den Fred kennen nicht nur wir Deine Postings. Nicht nur hier in drmm sondern auch im Parallelthread beim von mir zitierten RC-Network sind die ueberall versammelten Nicht-Juristen "zum Schluss" gekommen, der Modellfluchplatz ist in diesem Zusammenhang nichts beseres als die benachbarte Wiese.

Viele Gruesse, Wolfgang

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Wolfgang Kouker

Hallo Peter,

Das sehe ich genauso. Aber ich befürchte, dass viele Eltern, die ihren Kindern eins dieser RTF - Sets schenken, sich darüber nicht im klaren sind.

Siehe oben... :-\

Ich halte es für Selbstverständlich. Mit den Naturschutzgesetzten muss ich mich nochmal befassen. Allerdings glaube ich nicht, dass Modellfug verboten ist, wo die Manntragende Luftfahrt in 2000ft GND anzutreffen ist, Golf gespielt wird und extensive LAndwirtschaft betrieben wird.

Wenn ich erstmal weiss, wo ich denn Beruflich lande, werde ich mich auch einem Verein anschliessen, aber bis dahin --> Wiese.

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Stefan Wessels

Klarheit trifft man bei wenigen Menschen an. Ich warte schon auf die Fernseh- schlacht wenn sich das erste Kind mit einem Modellhubschrauber getoetet oder schwer verletzt hat.

Als Einsiedlerhobby fuer alternde Bastler zu verkommen waere aber wohl auch nicht das Richtige fuer unser Hobby gewesen.

Es geht darum, dass das Naturschutzgesetz dem Buerger den Zugang zur freien Natur zusichert. Damit soll verhindert werden, dass die "Flaechenraeuber" (Provokant ist schoen :-) den kleinen Mann von der Natur auf die geteerten Feldwege verbannen. Vorbild ist wohl das schwedische Allemansrecht. Grob gesagt darf der Buerger also Wiesen und Aecker fremder Leute betreten, solange er keinen Schaden anrichtet und sich selbige nicht in Anbau- und Aufwuchsphasen befinden. Konkret geregelt ist das aber eben in den Naturschutzgesetzen der Laender, weswegen man dort nachsehen sollte.

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Peter Stegemann

Hallo Peter,

Wenn ich behaupte, dass ich mir *immer* im Klaren über eventuelle Konsequenzen meines Handelns bin, wäre das eine glatte Lüge, aber ich geb mir Mühe....

Mit Sicherheit nicht. Allerdings habe ich erst vo ca. 6 Monaten den Wiedereinstieg nach mehr als 15 Jahren Pause gewagt. Die Pause war unter anderem dadurch bedingt, dass miene Eltern nichts gegen Basteln hatten, aber mal zum Flugplatz bringen, das war nicht drin...

;-)

Na ja, dann darf da ja auch geflogen werden. 350g HLG *können* eigentlich keinen Schaden anrichten Ich frag aber Trotzdem.

Ich werd mir mal die entsprechenden niedersächsischen Gesetze ansehen. Danke für die Info!

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Stefan Wessels

Hallo Andre,

Da muss ich mal nachhaken. Gibts da evtl. bereits rechtskräftige Urteile ? Ich will zwar keinen Streit zwischen Wiesenflieger / Vereinsflieger anfangen, aber im Fall der Fälle wäre so was doch Gold wert.

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Stefan Wessels

Durch regelmaessige Wiederholung wird die Behauptung nicht korrekter.

Ein Modellflugplatz ist kein "Flugplatz" im Sinne des Luftrechts.

gert

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Gert Doering

Und genau im aktuellen Felling steht, dass Modellflugplaetze genau diesen Schutz *nicht* geniessen.

gert

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Gert Doering

Hallo Stefan,

Stefan Wessels schrieb:

Ich wäre gar nicht auf die Idee gekommen, zu fragen. Schon allein, um mich nicht abhängig zu machen. Fahrrad, Hänger, paßt.

Gruß Martin

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Martin Schoenbeck

Hallo Stefan "Stefan Wessels" schrieb

Ja das mit den Glauben ist so eine Sache Und Naturschutz und Landschaftsschutz eine andere. Unser Platz wurde vor Jahren per Gerichtsbeschluss dicht gemacht weil er im Landschaftsschutzgebiet lag. Ausser Golf gespielt wurde dort alles was oben erwähnt hast. Und dort wird jetzt Mais angebaut. Achso selbst der DMFV mit seinen Anwälten konnte nichts gegen das Urteil des Oberwaltungsgericht machen.

Gruss Friedhelm

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Friedhelm-Hinrichs

Hallo Andre "Andre Meiyer" schrieb

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Gruss Friedhelm

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Friedhelm-Hinrichs

Im dmfv-Forum wurd beim gleichen Thema der Tip gegeben, den Platz noch als "Sonderlandeplatz" (also fuer echte (TM) Flugzeuge) eintragen zu lassen. Ueber das wie und die Konsequenzen kann wohl am besten einer der Dachverbaende informieren... und du danach uns hier :-)

Reply to
Peter Stegemann

Hallo Martin ,

Im Prinzip muss ich Dir da wohl Recht geben. Ich hab ja auch nicht gesagt, dass es nur an meinen Eltern lag... :-\ Allerdings wäre das bei uns ein mächtiger Ritt gewesen.

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Stefan Wessels

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