Batterie-Leer-Arlarm bei neueren Rauchmeldern viel zu früh?

Am 09.04.2012 23:53, schrieb Ludger Averborg:

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und genaus das ist es was ich pers. bei einem Rauchmelder nicht haben will. Mir ist es recht wenn er noch die Chance für einige Tage immer wieder Warnpiepse herauszugeben anstatt sich plötzlich in "beruhigendes Schweigen zu hüllen".

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Bodo Mysliwietz
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Am 10.04.2012 11:12, schrieb Jens Fittig:

Unter 'Kritik' verstehe ich eine Auseinandersetzung mit dem Anderen, nicht dessen Beschimpfung. Aber vielleicht bin ich da etwas altmodisch. Es gibt anscheinend genügend Leute, die zu viel Zeit haben und ihren sonstigen Frust u.a. hier abreagieren müssen.

A. Mehl

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Albrecht Mehl

"Jens Fittig" schrieb im Newsbeitrag news:4f83f993$ snipped-for-privacy@news.x-privat.org...

Das ist richtig Wölfi, aber von dir kommt doch nur BlaBla, oder Beleidigungen und keine Kritik

küsschen

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Horst Scholz

das sind meine Erfahrungen. Bei allen bauartbedingten Mängeln, die ich bisher im Rahmen der Gewährleistung abwickeln musste, hat es mit einer Runde nicht geklappt. Letztlich hat ja auch der Händler schon ein Interesse daran, den Vertrag zu erfüllen und nicht zu wandeln. Ob ein Fehler bauartbedingt ist, kann er üblicherweise nicht beurteilen. Es könnte ja auch mal eine schlechte Charge gewesen sein. Und ein unbegründeter Umtausch dürfte nach der Nutzungszeit nicht mehr in Frage kommen.

Marcel

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Marcel Müller

Marcel Müller schrieb:

Deine Erfahrungen sind nicht relevant. Es z#ählt das Gesetz!

Selber schuld

DU hast das Recht zu bestimmen was passiert. Nicht der Händler! Ich habe jetzt keine Lust zum x-ten mal das BGB zu zitieren

ist auch völlig egal.

ist auch völlig egal.

Kommt auf den Fall an.

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Jens Fittig

Albrecht Mehl schrieb:

Beschimpfung ist was anderes als "Unsinn" oder "Blabla".

Dazu gehörst offensichtlich auch du. Denn von dir finde ich auch nur Meckerei!

Geh' jetzt woanders spielen - du nervst nur!

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Jens Fittig

Am 09.04.2012 12:22, schrieb Torsten Rüdiger Hansen:

Definitiv ein Fehler, zurück zum Händler.

Wenn dich interessiert ob es ein Serienfehler ist, dann schau nach dem verbauten IC und dem Spannungsteiler für die Batteriewarnfunktion.

Gruß Dieter

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Dieter Wiedmann

soso. Dann mal herzlich willkommen in der echten Welt! :-) Zwischen geschriebenem und gelebten Recht gibt es himmelweite Unterschiede.

Wäre auch zwecklos, da sachlich falsch. Das Wahlrecht des Kunden bezieht sich nur auf Ersatz (Nachlieferung) versus Reparatur (Nachbesserung), nicht auf Wandlung. Nur letzteres führt aber bei bauartbedingten Mängeln zu Ziel.

Es müsste schon ein ziemlich kulanter Händler sein, der nach Monaten gebrauchte Ware gegen Erstattung des Kaufpreises /ohne triftigen Grund/ zurück nimmt. Rechtlich gibt es das nur zeitlich begrenzt im Fernabsatzgesetz. Etliche Händler räumen darüber hinaus noch Rückgabemöglichkeiten ein, aber darauf verlassen kann man sich nicht und beliebig weit reichen die auch nicht.

Marcel

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Marcel Müller

Am 09.04.2012 18:49, schrieb Georg Wieser:

..und wegen Dir muss ich einen langen Text scrollen um an Deinen Text zu kommen - nur weil Du zu faul bistn unnötige Zitate zu löschen. Recht geschieht Dir, putze Deinen Monitor! ;)

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Harry Hirsch

Am 10.04.2012 11:12, schrieb Jens Fittig:

Jens, man kann es auch anders sagen und es gibt Menschen, die sich nicht gerne an den Kopf werfen lassen wollen dass sie "Blabla ablassen" oder UNSINN erzählen. Vielleicht nicht immer gleich den größten Hammer auspacken und bei jeder Gelegenheit draufschlagen: Schlechtes Kharma!

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Harry Hirsch

Am 10.04.2012 15:29, schrieb Jens Fittig:

Jain - Das hängt von der Situation ab und vom Gegenüber. Im Real-Live sind solche Bemerkungen kein Problem weil man sie in aller Regel von Gesten und Stimmlagen begleitet werden die genauere Rückschlüsse darauf erlauben, ob das nur eine flapsige Randbemerkung war oder abwertend und agressiv gemeint war. Du bist lange genug im Netz und müsstest das wissen.

Das ist nun eine Frechheit!

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Harry Hirsch

Harry Hirsch schrieb:

Soll ich dann und "falsch" schreiben?

Es ist doch völlig egal wie und was ich schreibe - es hackt immer jemand drauf rum. Selbst, wenn ich es noch so freundlich formuliere. Also wozu soll ich dann was ändern?

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Jens Fittig

Marcel Müller schrieb:

Händler haben sich an das gesetz zu halten! Ohne wenn und aber. Wenn Sie nicht spuren gibt es rechtliche Möglichkeiten. Und die kann man ausschöpfen! Ob es dem Händler passt oder nicht. SPötestens bei einer Abmahung oder Klage wird er aufgeben.

Ebene nicht. Wenn du es gelesen hättest würdest du den Unsinn nicht behaupten.

Das ist letztlich egal wie du es jetzt hinformulierst

Das verlangt ja auch keiner. Wenn aber Mängel vorliegen, gelten die gesetzliche Regeln.

Das Fernabsatzgesetz hat nichts mit Gewährleistung, Haftung etc. zu tun!

mag sein - schön für den Kunden

Hat auch niemand behauptet.

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Jens Fittig

Am 10.04.2012 16:56, schrieb Dieter Wiedmann:

Nein, auf gar keinen Fall sollte man an der Schaltung hantieren. Diese Geräte sollen im Brandfall helfen, Schäden zu verringern und Leben zu retten. Der Hersteller haftet in gewissem Umfang für die Funktion der Geräte. Sobald irgendwer anders an den Geräten etwas ändert, haftet nun dieser. Eines ist sicher, kommt es zu einem Brandschaden suchen die Versicherungen jemandem, den sie verantwortlich machen können. Jede Wette, dass sie auch manipulierte Brandmelder finden - dann ist nur die Frage, wie hoch die Beteiligung für den Bastler ausfällt.

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Harry Hirsch

Harry Hirsch schrieb:

genau

Ich weiss es. Und wenn ich "Unsinn" sdage dann meine ich das ganz genauso. Kurz und prägnant!

Mag sein, daß manche dass so empfinden. Aber ich lasse mir von neimandem den Mund verbieten

Mir geht dieser Mehl"wurm" mit seinem ständien Hinterhergemaule langsam aber sicher auf den Keks.

Und du langsam auch. Ich habe keine Lust hier die NG mit Sinnlospalaver zuzumüllen. Nur weil irgend jemand was an mir nicht passt. Steckt mich in eure Filter und lasst es gut sein.

EOD!

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Jens Fittig

Am 10.04.2012 17:58, schrieb Harry Hirsch:

Wer lesen kann ist klar im Vorteil.

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Dieter Wiedmann

Am 10.04.2012 18:09, schrieb Jens Fittig:

Dein Wunsch wird sicher erhört

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Harry Hirsch

Dieter Wiedmann schrieb:

Und du meinst der liegt da so einfach offen rum? Du hast wohl noch nie so ein Teil aufgemacht!

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Jens Fittig

"Jens Fittig" schrieb im Newsbeitrag news:4f8457ef$ snipped-for-privacy@news.x-privat.org...

Wann hast du das jemals gemacht Wölfi?

küsschen

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Horst Scholz

Am 10.04.2012 17:55, schrieb Jens Fittig:

Ach? Merkst Du das endlich auch? Ich würde dann mal langsam drüber nachdenken, warum das wohl so ist.

Nicht ändern. Abstellen!

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Michael Jürgens

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