CE Zeichen

Hallo, weis jemand ob es strafbar ist in Deutschland elektrische Ger=E4te ohne CE Zeichen zu verkaufen bzw. welche Pr=FCfungen muss das Ger=E4t bestehen Wenn m=F6glich mit Quelle ,kann leider nichts finden.

Gru=DF max

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tricoti
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Es muß keine Prüfungen bestehen.

Das CE Zeichen wird vom Hersteller draufgebatscht und sagt aus, daß das Produkt seiner Überzeugung nach den dafür gültigen EU-Richtlinien entspricht.

Mehr nicht.

vG

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Volker Gringmuth

schrieb im Newsbeitrag news: snipped-for-privacy@g47g2000cwa.googlegroups.com... Hallo, weis jemand ob es strafbar ist in Deutschland elektrische Geräte ohne CE Zeichen zu verkaufen bzw. welche Prüfungen muss das Gerät bestehen Wenn möglich mit Quelle ,kann leider nichts finden.

Hi max ohne CE Zeichen darf kein "elektrisches Gerät" in D "in Verkehr" gebracht werden

Gruß Frank

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Frank Maier

Volker Gringmuth schrub:

Auf gut Deutsch: erstmal das Zeichen draufpappen und den Kram verkaufen, sich dann schlau machen, was es für einschlägige Richtlinien gibt, und dann (mit dem mittlerweile eingenommenen Geld) entsprechende Nachbesserungen durchführen. Vor allem: Sich bei Kundenbeschwerden dumm stellen und die Kritikpunkte dann stillschweigend in die nächste Version einarbeiten...

;)

Ansgar

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Ansgar Strickerschmidt

snipped-for-privacy@arcor.de schrieb:

Strafrechtlich? Zivilrechtlich?

Alle für das Gerät zutreffenden Normen und Vorschriften. (Maschinenrichtline, VDE, EMV, BG-Vorschriften, usw. usw.)

Dürfte ohne nähere Beschreibung auch schwierig werden.

Butzo

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Klaus Butzmann

Zumindest nicht solche Geräte die in den Anwendungbereich dieser Richtlinie fallen. Das Gesetz umfasst sein 1 Januar 1997 Geräte die in einem bestimmten Spannungbereich zwischen 0...1000V liegen. Es gibt Geräte, welches keine elektrischen Betriebsmittel im Sinne dieser Vorschrift ist. z.B. elektrische Teile eines Personen- oder Lastenaufzugs E-Zähler elektro-medizinische Betriebsmittel radiologische Betriebsmittel Stromversorgung von Weidezäunen u.s.w.

ci

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Carsten Ihlo

Klaus Butzmann schrieb:

Kommen Menschen zu Schaden dann mit Sicherheit strafrechtlich. Klagt der Mitbewerber, dann zivilrechtlich.

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horst-d.winzler

Hi zusammen,

die CE-Prüfung beinhaltet einige Tests/Prüfungen. der Niederspannungsrichtlinie nach müssen:

-EMV-Einstrahlung (HF,Burst,(Surge))

-EMV-Abstrahlung

-Kriechstrecken (z.B. Leiterbahnabstand zwischen 230V 12V Steuerspng.) bestimmten Vorgaben folgen.

-Berührschutz für Spannungen >50Vdc 35Vac) ... glaub thermische Vorgaben gibts auch noch.

-z.B. Genauigkeitsangaben auf dem Gerät müssen alle o.g. Bereiche abdecken --> z.B. Temp.Messung mit HF-Einkpplung

Dann die EU-Konformitätsbescheinigung ausfüllen und abheften (kann bei Rechtsstreitigkeiten verlangt werden)

Sollten Deine Geräte einfach so mit einem 'CE'-Label versehen, kanns ziemlich teuer werden, da Du dann mit Deinem Firmenvermögen oder Privatvermögen voll haftest!!

Es gibt jedoch ein kleines Schlupfloch, das auch rege genutzt wird:

Das CE-Zeichen ist für solche Gerät die in den öffentlichen Handel kommen bzw. öffentlich (also von jedem) bezogen werden kann, und, jetzt wirds wichtig, durch einfache Maßnahmen in Betrieb genommen werden können!

--> Unterschied: Gerätchen mit Steckernetzteil und passendem Stecker am Kabel (z.B. Klinkenstecker zur Platine) benötigt ein CE-Zeichen da einfach anzuschließen. Gerätchen mit Steckernetzteil OHNE Steckernetzteil oder Netzteil ohne Klinkenstecker gilt als nicht einfach anschließbar und benötigt daher kein CE-Zeichen (natürlich wäre es trotzdem aus rechtlicher Sicht sinnvoll)

Des weiteren können Sonderanfertigungen wie z.B. Messkarten für ein Labor (SOnderanfertigung) benötigen generell keine CE-Prüfung, es muß nur die Funktionsfähigkeit über z.B. Versorgungsspannungsbereich und TEmp. sichergestellt sein! (darf nicht abfackeln)

So, ich hoffe es hat etwas geholfen.

Grüße Timo

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Timo Schmidt

snipped-for-privacy@arcor.de schrieb:

Strafrecht kommt doch da nur mittelbar zum Einsatz. Nur durch den Verkauf schon gar nicht. Erst, wenn Betrug vorliegt oder jemand zu Schaden kommt. Die Bewertung, ob Dein Vorhaben z.B. ein Betrug wäre, wird sowieso erst im Falle des Falles von 1 bis n Richtern vorgenommen.

Die entsprechende Richtlinie des Rates der EU:

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in Punkt (15) von den Mitgliedsstaaten nur ein Verbot der Inverkehrbringung. Der hier schon gepostete Link:
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auch nur ein eventuelles Bussgeld, also Zivilrecht. Schlimmer sind da ggf. die Rückrufaktionen und Verkaufsverbote.

Übrigens: In der Richtlinie des Rates, Punkt (19) schliesst das CE-Bapperl für Ortfeste Anlagen aus. Was für ein Gerät ist es denn?

Gruss Gunther

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Gunther Mannigel

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