EU-Verordnungen zu LED-Leuchten

Hallo,

gerade habe ich wieder mal nach Energieeffizienzangaben bei LED-Leuchten gegoogelt. Konkreter Anlass waren fehlende Angaben bei

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Dabei fand ich ein paar Seltsamkeiten, die mir neu waren:

Energieeffizienzklasse des Leuchtmittels genannt werden, sondern nur die Effizienzangabe A/A+/A++ (im Label mit gewchweifter Klammer von A++ bis A).

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Aber einfach nur die Kennzeichnung der Energieeffizienz zu verbieten,

- Bei LED-Lampen bezeichnet die Lampenlebensdauer die Betriebszeit zwischen dem Beginn ihrer Nutzung und dem Zeitpunkt, zu dem nur 50 % aller Lampen u?berleben, oder dem

weniger als 70 % betra?gt, je nachdem, was zuerst eintritt.

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an funktionierenden LEDs noch immer als innerhalb ihrer Lebensdauer

zu 5 % in den ersten 1000 h.

Oh, und ich vermische hier munter den Begriff Leuchten und Lampen.

Die EU scheint Leuchten gelegentlich synonym zu Leuchtmitteln anzuwenden.

Und nebenbei, wenn ich die Berechungsvorschriften richtig verstanden

Korrekturfaktoren ausreichend beachtet habe.

Martin

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Martin ?rautmann
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Am 27.11.2017 um 08:50 schrieb Martin ?rautmann:

doch jetzt was Neues kommen?

entspricht Richtlinie 2009/48/EG? Spielzeugrichtlinie? Bingo!

kostet geld und Nerven. Gerne genommen: Nicht-ROHS zertifiziertes Elektro-Installationsmaterial in Maschinen... oder sind es doch

rentiert sich dann ja ein eigenes Handheld-XRF? Und am besten gleich gucken, ob die auch bei der EAR angemeldet sind! Gerade so kleine

gerne mal usw.

Tolle neue Welt.

O.J.

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Ole Jansen

anzubieten, eine richtig gute Verordnung, die sauber definiert, was das

n

Ich scheine der einzige zu sein, der dagegen vorgegangen ist -- sogar mit Erfolg, nur nicht dem, den ich haben wollte. Sie haben die Antworten

l .

er

nicht.

Oder Amazon und alle anderen Firmen dieses Kalibers ohne jedes

kleine, private Nebenerwerbswebshops, die ganz sicher keinem "Mitbewerber" wehtun?

"Nach einer Umfrage des Shop-Zertifizierers Trusted Shops sehen knapp 48 Prozent der befragten 679 Shop-Betreiber ihre Existenz durch Abmahnungen bedroht; rund 90 Prozent haben bereits eine Abmahnung erhalten. Die Mehrzahl dieser Abmahnungen kostete 1500 Euro oder mehr." [c't 14/2007]

hergestellt. Die mahnt keiner ab.

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Axel Berger

Oder wars ein Praktikant?

ist hingegen schwierig.

He, vorsicht, Amazon ist ein King Kong unter den Onlinelogistikern. Mit denen legt man sich nicht mal eben so an.

Tun die sich nicht eher selber weh wenn die ihre Produkte

Bruder zu haben ist ggf. nicht das Schlechteste ;-)

Qui Bono?

Oder als Nischenprodukte von ahnungslosen Kleinkrautern aus

Leuchtmittelrichtklinie einfach "vergessen"?

umfangreich dass ich mich frage was die eigentlich bewirken sollen.

O.J.

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Ole Jansen

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