Vorwiderstand für LED auf zB. halbe Helligkeit?

Hallo,
ich habe einen KFZ-Schalter auf LED umgebaut. Der Schalter leuchtet voll, wenn auf "AN" und schwach wenn das Licht an ist.
Das schwache Leuchten wurde über einen 30 Ohm Widerstand vor dem (wahrscheinlich 1.2W oder so) Birnchen erzeugt.
Die LED mit ihrem 560 Ohm Vorwiderstand interessieren die zusätzlichen 30 Ohm natürlich wenig.
Ich hab den 30 Ohm Widerstand einfach mal durch einen weiteren 560 Ohm Widerstand ersetzt. Jetzt ist zwischen "Voll" und "Schwach" zwar ein Unterschied zu sehen, aber "Schwach" ist immer noch viel zu hell.
Da das mit dem Lichtempfinden des menschlichen Auges immer so eine Sache ist... vielleicht hat ja jemand hier einen Erfahrungswert, mit welchem zusätzlichen Widerstand ich ein "schwaches Leuchten" (ähnlich der 1.2W mit 30 Ohm Widerstand) erzeugen kann.
Gruß, Martin
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Hallo Martin,
Martin Eckel schrieb:

Versuch mal irgendwas zwischen 2k und 2k5. Das sollte so in die Richtung gehen, die du dir vorstellst. Dabei wird die LED mit ca. 5mA bestromt (zumindest wenn man von 2V Flussspannung ausgeht - du schreibst leider nix zur Farbe oder zur Spannung der LED).
Gruß Dominique Görsch
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Dominique Görsch schrieb

Danke, das ist ja schonmal ne Hausnummer.

Farbe ist grün, dürfte also so 2.1V sein? (LED ist ausm Grabbelkasten).
So genau kommt das auch nicht drauf an, hauptsache man kann "hell" und "dunkel" unterscheiden.
Gruß, Martin
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begin quoting, Martin Eckel schrieb:

Und wie hast Du die KBA-Zulassung dafür hingekriegt? Oder ist etwa die ABE Deines KFZ jetzt erloschen?
Gruß aus Bremen Ralf
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Ralf . K u s m i e r z schrieb:

Warum muß man so einen Blödsinn eigentlich immer wieder lesen?
Und: Ich bau im KFZ grundsätzlich alle kaputten Leuchtmittel, welche sich offiziell nicht wechseln lassen, auf LED um.
Schönes Beispiel: Außentemperaturanzeige Audi A6. Glühlampe kaputt. Von Audi kann man nur eine ganze neue Anzeige kaufen für > 100 EUR.
Bei Conrad entsprechendes Birnchen besorgt und eingelötet. Hat 3 Jahre gehalten. Also: hätte ich eine ganze neue Außentemperaturanzeige für 100 EUR gekauft, wäre die nach 3 Jahren vielleicht auch schon wieder dunkel.
Also, beim zweiten Mal alles richtig gemacht, LED eingelötet, sieht absolut genau so aus und geht nicht mehr kaputt.
Gruß, Martin
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Martin Eckel schrieb:

Weil Du keinen Filter benutzt? :)
Beim Kauf von LEDs immer die technischen Daten notieren. Es gibt inzwischen zu viele verschiedene. Bei Kontrollleuchten im Auto würde ich auf keinen Fall besonders auffällige oder gar superhelle benutzen. Den Vorwiderstand kann man leicht berechnen, das dürfte in dem Forum hier keine Frage sein (Rv = Uv : I), bei einer 2V/20mA LED an 12V also (12v-2V) : 0,020 = 500. Also greift man sich einen 560 Ohm-Widerstand und das passt dann. Wenn die LED dennoch zu hell ist, würde ich keine Trimmer benutzen (viel zu sperrig) sondern es einfach mal mit 680, 860 oder 1kO ausprobieren. Den kleinen Widerstand kann man gut mit Schrumpfschlauch isolieren. Auch eine Möglichkeit: Wenn LEDs blenden, schleift man die LED-Kuppel mit feinem Sandpapier etwas matt oder schleift die Linse einfach plan.
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begin quoting, Martin Eckel schrieb:

Weil dieser "Blödsinn" der Rechtslage entspricht?

Und ich kenne einen, der klaut immer wieder in Geschäften, obwohl er regelmäßig erwischt wird.
Gruß aus Bremen Ralf
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Ralf . K u s m i e r z wrote:

Wie kann denn die ABE erlöschen?
Neugierig, Andreas Graebe
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begin quoting, Andreas Graebe schrieb:

Indem nicht der Typprüfung entsprechende Bauteile verwendet werden?
Gruß aus Bremen Ralf
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Ralf . K u s m i e r z wrote:

Dadurch erlischt aber in keiner Weise die ABE!
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begin quoting, Andreas Graebe schrieb:

Nicht? Aber vielleicht die Fahrzeugzulassung für das spezielle Fahrzeug? Mit den entsprechenden Folgen für den Versicherungsschutz usw.?
Magst noch 'n Haar zum Spalten?
Gruß aus Bremen Ralf
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Ralf . K u s m i e r z wrote:

Wegen des Austauschs des Lämpchens an einem Schalter? Wie genau soll es denn dadurch zu Schaden kommen? Mal Kabelbrand ausgenommen, denn wir gehen einfach mal davon aus, dass der OP weiß, was er tut.
CU
Manuel
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snipped-for-privacy@nurfuerspam.de (Manuel Reimer) schrieb:

Nun gib ihm doch endlich recht, damit der begin-Spinner still ist!
Sigi
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Nicht darauf kommt es an, dass ich etwas anderes meine, als der andere,
sondern darauf, dass der andere das Richtige aus Eigenem finden wird,
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Ralf . K u s m i e r z wrote:

Bei der Beleuchtung eines Schalters (Innenraum) mit einer LED? Aha! Etwa auch, wenn die Lampe durchbrennt? Sofort rechts ran und mit Bordmitteln wechseln, sonst kein Versicherungsschutz!
Kannst Du diese Behauptung irgendwie belegen?
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MfG Andreas Graebe
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Andreas Graebe schrieb:

Wird er sicher nicht können, denn meines Wissens gibt es nur drei wichtige Punkte die zu beachten sind: 1) Das Signalbild des Fahrzeugs darf nicht verändert werden. Sprich du darfst keine Lampen anbringen die nach außen Strahlen und andere irritieren oder gar blenden könnten. 2) Als Fahrzeugbeleuchtung eingesetzte Lampen und Leuchten müssen eine E-Prüfziffer haben. 3) Umbauten dürfen keine Insassen oder andere Menschen gefährden.
Unter [1] sind dazu auch Auszüge aus einem Schriftwechsel mit einem DEKRA-Sachverständigen zitiert. Insb. der letzte Absatz sagt klar, dass pauschal gar nichts erlischt, sondern im Einzelfall beurteilt wird.
--- schnipp --- Die Innenraumbeleuchtung ist in den Vorschriften zur StVZO nicht explizit aufgeführt, die Farbe des Lichts ist nicht festgelegt. Das gleiche gilt für eine nach innen wirkende Fußraumbeleuchtung bzw. eine Taster und Tachobeleuchtung. Auch für diese Beleuchtung gelten aber die §§19, 30 StVZO.
Dringt diese Beleuchtung nach außen und beeinträchtigt z.B. die Wirkung der vorgeschriebenen lichttechnischen Einrichtungen oder verändert das Signalbild des Fahrzeugs, so ist dies unzulässig weil andere Verkehrsteilnehmer dadurch gefährdet werden können. Das gleiche gilt, falls der Fahrer während der Fahrt durch die Beleuchtung abgelenkt oder behindert werden könnte. Dies gilt auch für den ruhenden Verkehr im öffentlichen Verkehrsraum.
Die Wirkung der von Ihnen genannten Beleuchtung muss im Einzelfall beurteilt werden. Falls keine Gefährdung von Verkehrsteilnehmer zu erwarten ist, ist eine Verwendung möglich, eine Abnahme ist dann nicht erforderlich. --- schnapp ---
Gruß Dominique Görsch
[1] http://www.ledstyles.de/ftopic2983.html
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Dominique Görsch wrote:

Danke für die Aufklärung. So hatte ich das auch ungefähr im Hinterkopf, aber das ist lange her. Hätte ja sein können.....
Konnt ich mir auch ehrlich gesagt nicht anders vorstellen.
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MfG Andreas Graebe
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begin quoting, Andreas Graebe schrieb:

Ich habe keine Lust, danach zu suchen.

Da ist schon ein bißchen mehr zu beachten. Fahrzeugteile werden nicht nur nach der Funktion, sondern auch nach Unfall- und Brandverhalten usw. beurteilt. Die Frage, ob überhaupt etwas passieren kann, ist zwar grundsätzlich richtig, erfordert aber eben den /Nachweis/, daß nach dem Stand der Technik nichts passieren, kann, und der Aufwand dürfte bei jeder Bastelei den Aufwand für das Originalteil bzw. Ersatz in bauartgeprüfter Ausführung regelmäßig überschreiten.

Das bezieht sich aber nur auf die Funktion. Unabhängig davon darf sie aber nicht scharfkantig sein, Brände auslösen können usw.
Das ist alles selbstverständlich?
Klar ist es das - der Haken ist nur, daß diese Selbstverständlichkeiten bei den Serienteilen alle nachgewiesen sind; teilweise ziemlich pauschal, aber auf jeden Fall dokumentiert.

Ist auch so.

Darauf kommt es nicht an.
(Klar, wo kein Kläger, da kein Richter. Aber die Frage stellt sich immer im Schadensfall - mal ein bißchen gesponnen: Die LED expolodiert mit Blitz und Knall, der Fahrer baut einen Unfall. Die Zeugenaussagen der Insassen belegen das Feuerwerk aus dem Armaturenbrett, und der Sachverständige stellt fest (Aufatmen beim Automobilhersteller), daß es kein Originalteil, sondern eine "Bastelei" war. Und da freut sich die Versicherung...
Kann nicht passieren? Na, dann ist es ja gut.)
Gruß aus Bremen Ralf
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Andreas Graebe schrieb:

Das braucht der "X-No-Archive: Yes - RALFI" nicht. Rate mal, warum er zu verhindern versucht, das sein Dummlall lange gespeichert bleibt. :)
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Martin Eckelschrieb: "

Wiso lötest du nicht einfach einen Trimmer ein? Das ist doch einfacher, als bei dem Wetter den ganzen Kram immer wieder ein- und auszubauen.
Dirk
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Dirk Ruth schrieb:

Schöne Idee, aber in dem Schalter ist kein Platz dafür...
Gruß, Martin
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