Vorwiderstand für LED auf zB. halbe Helligkeit?

Hallo,

ich habe einen KFZ-Schalter auf LED umgebaut. Der Schalter leuchtet voll, wenn auf "AN" und schwach wenn das Licht an ist.

Das schwache Leuchten wurde über einen 30 Ohm Widerstand vor dem (wahrscheinlich 1.2W oder so) Birnchen erzeugt.

Die LED mit ihrem 560 Ohm Vorwiderstand interessieren die zusätzlichen

30 Ohm natürlich wenig.

Ich hab den 30 Ohm Widerstand einfach mal durch einen weiteren 560 Ohm Widerstand ersetzt. Jetzt ist zwischen "Voll" und "Schwach" zwar ein Unterschied zu sehen, aber "Schwach" ist immer noch viel zu hell.

Da das mit dem Lichtempfinden des menschlichen Auges immer so eine Sache ist... vielleicht hat ja jemand hier einen Erfahrungswert, mit welchem zusätzlichen Widerstand ich ein "schwaches Leuchten" (ähnlich der 1.2W mit 30 Ohm Widerstand) erzeugen kann.

Gruß, Martin

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Martin Eckel
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Hallo Martin,

Martin Eckel schrieb:

Versuch mal irgendwas zwischen 2k und 2k5. Das sollte so in die Richtung gehen, die du dir vorstellst. Dabei wird die LED mit ca. 5mA bestromt (zumindest wenn man von 2V Flussspannung ausgeht - du schreibst leider nix zur Farbe oder zur Spannung der LED).

Gruß Dominique Görsch

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Dominique Görsch

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begin quoting, Martin Eckel schrieb:

Und wie hast Du die KBA-Zulassung dafür hingekriegt? Oder ist etwa die ABE Deines KFZ jetzt erloschen?

Gruß aus Bremen Ralf

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Ralf . K u s m i e r z

Martin Eckelschrieb: "

Wiso lötest du nicht einfach einen Trimmer ein? Das ist doch einfacher, als bei dem Wetter den ganzen Kram immer wieder ein- und auszubauen.

Dirk

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Dirk Ruth

Dirk Ruth schrieb:

Schöne Idee, aber in dem Schalter ist kein Platz dafür...

Gruß, Martin

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Martin Eckel

Dominique Görsch schrieb

Danke, das ist ja schonmal ne Hausnummer.

Farbe ist grün, dürfte also so 2.1V sein? (LED ist ausm Grabbelkasten).

So genau kommt das auch nicht drauf an, hauptsache man kann "hell" und "dunkel" unterscheiden.

Gruß, Martin

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Martin Eckel

Ralf . K u s m i e r z schrieb:

Warum muß man so einen Blödsinn eigentlich immer wieder lesen?

Und: Ich bau im KFZ grundsätzlich alle kaputten Leuchtmittel, welche sich offiziell nicht wechseln lassen, auf LED um.

Schönes Beispiel: Außentemperaturanzeige Audi A6. Glühlampe kaputt. Von Audi kann man nur eine ganze neue Anzeige kaufen für > 100 EUR.

Bei Conrad entsprechendes Birnchen besorgt und eingelötet. Hat 3 Jahre gehalten. Also: hätte ich eine ganze neue Außentemperaturanzeige für 100 EUR gekauft, wäre die nach 3 Jahren vielleicht auch schon wieder dunkel.

Also, beim zweiten Mal alles richtig gemacht, LED eingelötet, sieht absolut genau so aus und geht nicht mehr kaputt.

Gruß, Martin

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Martin Eckel

Martin Eckel schrieb:

Weil Du keinen Filter benutzt? :)

Beim Kauf von LEDs immer die technischen Daten notieren. Es gibt inzwischen zu viele verschiedene. Bei Kontrollleuchten im Auto würde ich auf keinen Fall besonders auffällige oder gar superhelle benutzen. Den Vorwiderstand kann man leicht berechnen, das dürfte in dem Forum hier keine Frage sein (Rv = Uv : I), bei einer 2V/20mA LED an 12V also (12v-2V) : 0,020 = 500. Also greift man sich einen 560 Ohm-Widerstand und das passt dann. Wenn die LED dennoch zu hell ist, würde ich keine Trimmer benutzen (viel zu sperrig) sondern es einfach mal mit 680, 860 oder 1kO ausprobieren. Den kleinen Widerstand kann man gut mit Schrumpfschlauch isolieren. Auch eine Möglichkeit: Wenn LEDs blenden, schleift man die LED-Kuppel mit feinem Sandpapier etwas matt oder schleift die Linse einfach plan.

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Bernd Nomi

Hallo Martin,

Martin Eckel schrieb:

Zumindest zum Testen ist der Trimmer keine schlechte Idee. 4k7-Trimmer dran, gewünschte Helligkeit einstellen, Widerstand messen, passenden Widerstand besorgen und einbauen. Fertig.

Gruß Dominique Görsch

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Dominique Görsch

X-No-Archive: Yes

begin quoting, Martin Eckel schrieb:

Weil dieser "Blödsinn" der Rechtslage entspricht?

Und ich kenne einen, der klaut immer wieder in Geschäften, obwohl er regelmäßig erwischt wird.

Gruß aus Bremen Ralf

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Ralf . K u s m i e r z

Wie kann denn die ABE erlöschen?

Neugierig, Andreas Graebe

--. .-. .- . -... . .--.-. - ..-. .... -....- -... . .-. .-.. .. -. .-.-.- -.. .

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Andreas Graebe

X-No-Archive: Yes

begin quoting, Andreas Graebe schrieb:

Indem nicht der Typprüfung entsprechende Bauteile verwendet werden?

Gruß aus Bremen Ralf

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Ralf . K u s m i e r z

Dadurch erlischt aber in keiner Weise die ABE!

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Andreas Graebe

X-No-Archive: Yes

begin quoting, Andreas Graebe schrieb:

Nicht? Aber vielleicht die Fahrzeugzulassung für das spezielle Fahrzeug? Mit den entsprechenden Folgen für den Versicherungsschutz usw.?

Magst noch 'n Haar zum Spalten?

Gruß aus Bremen Ralf

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Ralf . K u s m i e r z

Wegen des Austauschs des Lämpchens an einem Schalter? Wie genau soll es denn dadurch zu Schaden kommen? Mal Kabelbrand ausgenommen, denn wir gehen einfach mal davon aus, dass der OP weiß, was er tut.

CU

Manuel

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Manuel Reimer

snipped-for-privacy@nurfuerspam.de (Manuel Reimer) schrieb:

Nun gib ihm doch endlich recht, damit der begin-Spinner still ist!

Sigi

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Siegfrid Breuer

lesen?

Bei der Beleuchtung eines Schalters (Innenraum) mit einer LED? Aha! Etwa auch, wenn die Lampe durchbrennt? Sofort rechts ran und mit Bordmitteln wechseln, sonst kein Versicherungsschutz!

Kannst Du diese Behauptung irgendwie belegen?

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Andreas Graebe

Andreas Graebe schrieb:

Wird er sicher nicht können, denn meines Wissens gibt es nur drei wichtige Punkte die zu beachten sind:

1) Das Signalbild des Fahrzeugs darf nicht verändert werden. Sprich du darfst keine Lampen anbringen die nach außen Strahlen und andere irritieren oder gar blenden könnten. 2) Als Fahrzeugbeleuchtung eingesetzte Lampen und Leuchten müssen eine E-Prüfziffer haben. 3) Umbauten dürfen keine Insassen oder andere Menschen gefährden.

Unter [1] sind dazu auch Auszüge aus einem Schriftwechsel mit einem DEKRA-Sachverständigen zitiert. Insb. der letzte Absatz sagt klar, dass pauschal gar nichts erlischt, sondern im Einzelfall beurteilt wird.

--- schnipp --- Die Innenraumbeleuchtung ist in den Vorschriften zur StVZO nicht explizit aufgeführt, die Farbe des Lichts ist nicht festgelegt. Das gleiche gilt für eine nach innen wirkende Fußraumbeleuchtung bzw. eine Taster und Tachobeleuchtung. Auch für diese Beleuchtung gelten aber die §§19, 30 StVZO.

Dringt diese Beleuchtung nach außen und beeinträchtigt z.B. die Wirkung der vorgeschriebenen lichttechnischen Einrichtungen oder verändert das Signalbild des Fahrzeugs, so ist dies unzulässig weil andere Verkehrsteilnehmer dadurch gefährdet werden können. Das gleiche gilt, falls der Fahrer während der Fahrt durch die Beleuchtung abgelenkt oder behindert werden könnte. Dies gilt auch für den ruhenden Verkehr im öffentlichen Verkehrsraum.

Die Wirkung der von Ihnen genannten Beleuchtung muss im Einzelfall beurteilt werden. Falls keine Gefährdung von Verkehrsteilnehmer zu erwarten ist, ist eine Verwendung möglich, eine Abnahme ist dann nicht erforderlich.

--- schnapp ---

Gruß Dominique Görsch

[1]
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Dominique Görsch

Danke für die Aufklärung. So hatte ich das auch ungefähr im Hinterkopf, aber das ist lange her. Hätte ja sein können.....

Konnt ich mir auch ehrlich gesagt nicht anders vorstellen.

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Andreas Graebe

Das braucht der "X-No-Archive: Yes - RALFI" nicht. Rate mal, warum er zu verhindern versucht, das sein Dummlall lange gespeichert bleibt. :)

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Bernd Nomi

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