ich habe einen KFZ-Schalter auf LED umgebaut. Der Schalter leuchtet voll, wenn auf "AN" und schwach wenn das Licht an ist.
Das schwache Leuchten wurde über einen 30 Ohm Widerstand vor dem (wahrscheinlich 1.2W oder so) Birnchen erzeugt.
Die LED mit ihrem 560 Ohm Vorwiderstand interessieren die zusätzlichen
30 Ohm natürlich wenig.
Ich hab den 30 Ohm Widerstand einfach mal durch einen weiteren 560 Ohm Widerstand ersetzt. Jetzt ist zwischen "Voll" und "Schwach" zwar ein Unterschied zu sehen, aber "Schwach" ist immer noch viel zu hell.
Da das mit dem Lichtempfinden des menschlichen Auges immer so eine Sache ist... vielleicht hat ja jemand hier einen Erfahrungswert, mit welchem zusätzlichen Widerstand ich ein "schwaches Leuchten" (ähnlich der 1.2W mit 30 Ohm Widerstand) erzeugen kann.
Versuch mal irgendwas zwischen 2k und 2k5. Das sollte so in die Richtung gehen, die du dir vorstellst. Dabei wird die LED mit ca. 5mA bestromt (zumindest wenn man von 2V Flussspannung ausgeht - du schreibst leider nix zur Farbe oder zur Spannung der LED).
Warum muß man so einen Blödsinn eigentlich immer wieder lesen?
Und: Ich bau im KFZ grundsätzlich alle kaputten Leuchtmittel, welche sich offiziell nicht wechseln lassen, auf LED um.
Schönes Beispiel: Außentemperaturanzeige Audi A6. Glühlampe kaputt. Von Audi kann man nur eine ganze neue Anzeige kaufen für > 100 EUR.
Bei Conrad entsprechendes Birnchen besorgt und eingelötet. Hat 3 Jahre gehalten. Also: hätte ich eine ganze neue Außentemperaturanzeige für 100 EUR gekauft, wäre die nach 3 Jahren vielleicht auch schon wieder dunkel.
Also, beim zweiten Mal alles richtig gemacht, LED eingelötet, sieht absolut genau so aus und geht nicht mehr kaputt.
Beim Kauf von LEDs immer die technischen Daten notieren. Es gibt inzwischen zu viele verschiedene. Bei Kontrollleuchten im Auto würde ich auf keinen Fall besonders auffällige oder gar superhelle benutzen. Den Vorwiderstand kann man leicht berechnen, das dürfte in dem Forum hier keine Frage sein (Rv = Uv : I), bei einer 2V/20mA LED an 12V also (12v-2V) : 0,020 = 500. Also greift man sich einen 560 Ohm-Widerstand und das passt dann. Wenn die LED dennoch zu hell ist, würde ich keine Trimmer benutzen (viel zu sperrig) sondern es einfach mal mit 680, 860 oder 1kO ausprobieren. Den kleinen Widerstand kann man gut mit Schrumpfschlauch isolieren. Auch eine Möglichkeit: Wenn LEDs blenden, schleift man die LED-Kuppel mit feinem Sandpapier etwas matt oder schleift die Linse einfach plan.
Zumindest zum Testen ist der Trimmer keine schlechte Idee. 4k7-Trimmer dran, gewünschte Helligkeit einstellen, Widerstand messen, passenden Widerstand besorgen und einbauen. Fertig.
Wegen des Austauschs des Lämpchens an einem Schalter? Wie genau soll es denn dadurch zu Schaden kommen? Mal Kabelbrand ausgenommen, denn wir gehen einfach mal davon aus, dass der OP weiß, was er tut.
Bei der Beleuchtung eines Schalters (Innenraum) mit einer LED? Aha! Etwa auch, wenn die Lampe durchbrennt? Sofort rechts ran und mit Bordmitteln wechseln, sonst kein Versicherungsschutz!
Wird er sicher nicht können, denn meines Wissens gibt es nur drei wichtige Punkte die zu beachten sind:
1) Das Signalbild des Fahrzeugs darf nicht verändert werden. Sprich du darfst keine Lampen anbringen die nach außen Strahlen und andere irritieren oder gar blenden könnten.
2) Als Fahrzeugbeleuchtung eingesetzte Lampen und Leuchten müssen eine E-Prüfziffer haben.
3) Umbauten dürfen keine Insassen oder andere Menschen gefährden.
Unter [1] sind dazu auch Auszüge aus einem Schriftwechsel mit einem DEKRA-Sachverständigen zitiert. Insb. der letzte Absatz sagt klar, dass pauschal gar nichts erlischt, sondern im Einzelfall beurteilt wird.
--- schnipp --- Die Innenraumbeleuchtung ist in den Vorschriften zur StVZO nicht explizit aufgeführt, die Farbe des Lichts ist nicht festgelegt. Das gleiche gilt für eine nach innen wirkende Fußraumbeleuchtung bzw. eine Taster und Tachobeleuchtung. Auch für diese Beleuchtung gelten aber die §§19, 30 StVZO.
Dringt diese Beleuchtung nach außen und beeinträchtigt z.B. die Wirkung der vorgeschriebenen lichttechnischen Einrichtungen oder verändert das Signalbild des Fahrzeugs, so ist dies unzulässig weil andere Verkehrsteilnehmer dadurch gefährdet werden können. Das gleiche gilt, falls der Fahrer während der Fahrt durch die Beleuchtung abgelenkt oder behindert werden könnte. Dies gilt auch für den ruhenden Verkehr im öffentlichen Verkehrsraum.
Die Wirkung der von Ihnen genannten Beleuchtung muss im Einzelfall beurteilt werden. Falls keine Gefährdung von Verkehrsteilnehmer zu erwarten ist, ist eine Verwendung möglich, eine Abnahme ist dann nicht erforderlich.
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