War wohl nicht deutlich genug. Schutzklasse I verlangt nach PE. Anders
bei Schutzklasse II. Kommt aber auf den Einzelfall an. Siehe
Metallgehäuse bei kommerziellen Übertragungsanlagen. Dort ist es oft
angeraten, den PE anzuschließen.
Aber jedenfalls nicht ans Gehäuse, das steht sogar richtig im obigen Link:
| Wird ein Kabel mit Schutzleiter verwendet, darf dieser nicht an das
| Gehäuse angeschlossen werden und muss wie ein aktiver Leiter behandelt
| werden.
Ich hoffe, es ist klar, warum.
Nö. Genau so wenig, wie ich darauf wetten würde, dass es tatsächlich ein
Schutzklasse II - Gerät war, wenn du an dessen Gehäuse einen Schutzleiter
gesehen hast.
Dann sag wie du Potentialunterschiede zwischen verschiedenen Geräten in
Metallgehäusen verhindern willst. Metallgehäuse lassen sich wg.
Abschirmung nicht vermeiden.
Ich weiß es nicht sicher, aber eine örtliche Verbindung untereinander und
auch mit Erde dürfte bei Schutzklasse II zulässig sein. Aber das ist dann
kein Schutzleiter im sicherheitstechnischen Sinne.
Ob die Verbindung eines *Außenerders* mit PE oder PEN des Netzes zulässig
ist, weiß ich nicht. Eine solche Verbindung innerhalb des
Versorgungskabels ist lt. obigem Zitat jedenfalls verboten.
Hi,
ihr diskutiert völlig flasch. Das Problem ist ein "deutsches", wir sind
schon so gut durchbürokratisiert, daß die Anwendung von "Logik" hier als
unnatürlich empfunden wird. Sodaß es keinem auffällt, daß man an dreipoligen
Ports keine 2poligen Kabels anklemmen kann, außer....man läßt einen Anschluß
unangeklemmt. Was je nach Schutzklasse und sonstiger Ausführung auch kein
Problem ist.Doch da es den deutschen Beamten gibt, kann es mit Logik nicht
zusammenhängen, gell? Ganz im Gegenteil, der deutsche Anwender weiß
instinktiv, daß eine offensichtlich logische Begründung ebenso sicher, aber
unbegreifbar falsch sein muß.
Das fragliche Netzteil liegt auch mir vor, samt diesem höchst "praktischen"
Kabel. Es hat intern dieselben Eingeweide wie bauähnliche Plagiate anderer
Hersteller, insbesondere diese blauen X-Condenser, und Schmelzsicherung,
dazu zentralen Übertrager und Optokoppler. Darf man andere Netzteile
baugleicher Konstruktion mit nem "Rasiererkabel" denn anschließen?
Übrigens sind immer noch in vielen Häusern (auch in diesem) die gelbgrünen
Bröseldrähte "irgendwie" mit den Schwarzen verbandelt. Je nach
Stromverbrauch ist bloß die "Leerspannung" zum Blauen etwas geringer. Ein
echter Schutzleiter ist das aber nicht.
Andersrum:
Bei zweipoliger Anschlußleitung liegt nicht Schutzklasse I
(Schutzerdung) vor. Bzw. bei Schutzerdung ist (im Falle beweglicher
Anschlußleitungen) eine dreipolige Anschlußleitung vonnöten.
Thomas
Noch ein kleiner Nachtrag. Das Kabel soll laut Aufdruck (auch VDE
Zeichen) 3x0,75mm² haben. Hat aber nur 2x0,25mm². Werde das Kabel
fachgerecht entsorgen.
Gruß
Jürgen
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