Da liegt offensichtlich ein Mißveständnis vor. Schutzklasse I verlangt ein PE. Schutzklasse II kann, muß aber nicht. Es kommt auf den jeweiligen Fall an. zB ist es angeraten auch Geräte der Schutzklasse (Metallgehäuse) mit PE auszustatten.
Wenn Apple und Acer meinen, für ihre Produkte keinen PE vorzusehen, steht der Händler dafür gerade. Das trifft selbstverständlich auch auf verbaute OEM Produkt zu.
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H
horst-d.winzler
Am 10.03.2011 15:56, schrieb Siegfried Schmidt:
War wohl nicht deutlich genug. Schutzklasse I verlangt nach PE. Anders bei Schutzklasse II. Kommt aber auf den Einzelfall an. Siehe Metallgehäuse bei kommerziellen Übertragungsanlagen. Dort ist es oft angeraten, den PE anzuschließen.
P
piddiw
So pauschal gilt das nicht.. Schutzklasse I muss mind. 3 Anschlüsse haben.
W
Werner Holtfreter
Aber jedenfalls nicht ans Gehäuse, das steht sogar richtig im obigen Link:
| Wird ein Kabel mit Schutzleiter verwendet, darf dieser nicht an das | Gehäuse angeschlossen werden und muss wie ein aktiver Leiter behandelt | werden.
Ich hoffe, es ist klar, warum.
H
horst-d.winzler
Ich verweise auf die Einschränkung "kommerzielle Übertragungsanlagen" die ich gemacht habe.
Du kannst unterstellen, das die Leute im kommerziellen Bereich wissen was sie tun.
W
Werner Holtfreter
Nö. Genau so wenig, wie ich darauf wetten würde, dass es tatsächlich ein Schutzklasse II - Gerät war, wenn du an dessen Gehäuse einen Schutzleiter gesehen hast.
H
horst-d.winzler
Dann sag wie du Potentialunterschiede zwischen verschiedenen Geräten in Metallgehäusen verhindern willst. Metallgehäuse lassen sich wg. Abschirmung nicht vermeiden.
W
Werner Holtfreter
Ich weiß es nicht sicher, aber eine örtliche Verbindung untereinander und auch mit Erde dürfte bei Schutzklasse II zulässig sein. Aber das ist dann kein Schutzleiter im sicherheitstechnischen Sinne.
Ob die Verbindung eines *Außenerders* mit PE oder PEN des Netzes zulässig ist, weiß ich nicht. Eine solche Verbindung innerhalb des Versorgungskabels ist lt. obigem Zitat jedenfalls verboten.
T
Thomas Rachel
Am 09.03.2011 23:50, schrieb Siegfried Schmidt:
Zu tun? Sicher doch. Es gibt zwar keine 1:1-Zuordnung, aber es gibt definitiv einen (wenn auch einseitigen) Zusammenhang.
Thomas
S
Siegfried Schmidt
Thomas Rachel schrieb:
Welcher Zusammenhang ergibt sich denn, wenn z.B. eine dreipolige Netzleitung vorliegt?
Siegfried
G
gUnther nanonüm
"Siegfried Schmidt" schrieb im Newsbeitrag news: snipped-for-privacy@schmidt.ath.cx...
Hi, ihr diskutiert völlig flasch. Das Problem ist ein "deutsches", wir sind schon so gut durchbürokratisiert, daß die Anwendung von "Logik" hier als unnatürlich empfunden wird. Sodaß es keinem auffällt, daß man an dreipoligen Ports keine 2poligen Kabels anklemmen kann, außer....man läßt einen Anschluß unangeklemmt. Was je nach Schutzklasse und sonstiger Ausführung auch kein Problem ist.Doch da es den deutschen Beamten gibt, kann es mit Logik nicht zusammenhängen, gell? Ganz im Gegenteil, der deutsche Anwender weiß instinktiv, daß eine offensichtlich logische Begründung ebenso sicher, aber unbegreifbar falsch sein muß.
Das fragliche Netzteil liegt auch mir vor, samt diesem höchst "praktischen" Kabel. Es hat intern dieselben Eingeweide wie bauähnliche Plagiate anderer Hersteller, insbesondere diese blauen X-Condenser, und Schmelzsicherung, dazu zentralen Übertrager und Optokoppler. Darf man andere Netzteile baugleicher Konstruktion mit nem "Rasiererkabel" denn anschließen?
Übrigens sind immer noch in vielen Häusern (auch in diesem) die gelbgrünen Bröseldrähte "irgendwie" mit den Schwarzen verbandelt. Je nach Stromverbrauch ist bloß die "Leerspannung" zum Blauen etwas geringer. Ein echter Schutzleiter ist das aber nicht.
J
juergen
Noch ein kleiner Nachtrag. Das Kabel soll laut Aufdruck (auch VDE Zeichen) 3x0,75mm=B2 haben. Hat aber nur 2x0,25mm=B2. Werde das Kabel fachgerecht entsorgen.
Gru=DF J=FCrgen
R
Ralf . K u s m i e r z
X-No-Archive: Yes
begin quoting, juergen schrieb:
Tu's nicht! Der Staatsanwalt braucht es noch.
(Da möchte schließlich jemand fühlen, der nicht hören konnte.)
Gruß aus Bremen Ralf
B
bastian
On 17 Mrz., 18:11, juergen wrote: >
Warum ?
Wenn Du zB am anderen Ende einen 2 KW Heiz=FCfter ansteckst, wird das 2x0,25 automatisch abschalten.
Sozusagen ein selbstsicherndes System.
T
Thomas Rachel
Am 11.03.2011 19:29, schrieb Siegfried Schmidt:
Andersrum:
Bei zweipoliger Anschlußleitung liegt nicht Schutzklasse I (Schutzerdung) vor. Bzw. bei Schutzerdung ist (im Falle beweglicher Anschlußleitungen) eine dreipolige Anschlußleitung vonnöten.
Thomas
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