Da liegt offensichtlich ein Mißveständnis vor. Schutzklasse I verlangt ein PE. Schutzklasse II kann, muß aber nicht. Es kommt auf den jeweiligen Fall an. zB ist es angeraten auch Geräte der Schutzklasse (Metallgehäuse) mit PE auszustatten.
Wenn Apple und Acer meinen, für ihre Produkte keinen PE vorzusehen, steht der Händler dafür gerade. Das trifft selbstverständlich auch auf verbaute OEM Produkt zu.
War wohl nicht deutlich genug. Schutzklasse I verlangt nach PE. Anders bei Schutzklasse II. Kommt aber auf den Einzelfall an. Siehe Metallgehäuse bei kommerziellen Übertragungsanlagen. Dort ist es oft angeraten, den PE anzuschließen.
Aber jedenfalls nicht ans Gehäuse, das steht sogar richtig im obigen Link:
| Wird ein Kabel mit Schutzleiter verwendet, darf dieser nicht an das | Gehäuse angeschlossen werden und muss wie ein aktiver Leiter behandelt | werden.
Nö. Genau so wenig, wie ich darauf wetten würde, dass es tatsächlich ein Schutzklasse II - Gerät war, wenn du an dessen Gehäuse einen Schutzleiter gesehen hast.
Dann sag wie du Potentialunterschiede zwischen verschiedenen Geräten in Metallgehäusen verhindern willst. Metallgehäuse lassen sich wg. Abschirmung nicht vermeiden.
Ich weiß es nicht sicher, aber eine örtliche Verbindung untereinander und auch mit Erde dürfte bei Schutzklasse II zulässig sein. Aber das ist dann kein Schutzleiter im sicherheitstechnischen Sinne.
Ob die Verbindung eines *Außenerders* mit PE oder PEN des Netzes zulässig ist, weiß ich nicht. Eine solche Verbindung innerhalb des Versorgungskabels ist lt. obigem Zitat jedenfalls verboten.
"Siegfried Schmidt" schrieb im Newsbeitrag news: snipped-for-privacy@schmidt.ath.cx...
Hi, ihr diskutiert völlig flasch. Das Problem ist ein "deutsches", wir sind schon so gut durchbürokratisiert, daß die Anwendung von "Logik" hier als unnatürlich empfunden wird. Sodaß es keinem auffällt, daß man an dreipoligen Ports keine 2poligen Kabels anklemmen kann, außer....man läßt einen Anschluß unangeklemmt. Was je nach Schutzklasse und sonstiger Ausführung auch kein Problem ist.Doch da es den deutschen Beamten gibt, kann es mit Logik nicht zusammenhängen, gell? Ganz im Gegenteil, der deutsche Anwender weiß instinktiv, daß eine offensichtlich logische Begründung ebenso sicher, aber unbegreifbar falsch sein muß.
Das fragliche Netzteil liegt auch mir vor, samt diesem höchst "praktischen" Kabel. Es hat intern dieselben Eingeweide wie bauähnliche Plagiate anderer Hersteller, insbesondere diese blauen X-Condenser, und Schmelzsicherung, dazu zentralen Übertrager und Optokoppler. Darf man andere Netzteile baugleicher Konstruktion mit nem "Rasiererkabel" denn anschließen?
Übrigens sind immer noch in vielen Häusern (auch in diesem) die gelbgrünen Bröseldrähte "irgendwie" mit den Schwarzen verbandelt. Je nach Stromverbrauch ist bloß die "Leerspannung" zum Blauen etwas geringer. Ein echter Schutzleiter ist das aber nicht.
Noch ein kleiner Nachtrag. Das Kabel soll laut Aufdruck (auch VDE Zeichen) 3x0,75mm=B2 haben. Hat aber nur 2x0,25mm=B2. Werde das Kabel fachgerecht entsorgen.
Bei zweipoliger Anschlußleitung liegt nicht Schutzklasse I (Schutzerdung) vor. Bzw. bei Schutzerdung ist (im Falle beweglicher Anschlußleitungen) eine dreipolige Anschlußleitung vonnöten.
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