Erste, entscheidene Frage: Hat sich in den letzten 15 Jahren etwas an den Vorschriften zu Leiterquerschintt und Absicherung grundlegendes verändert?
Wir haben Leiterquerschnitt für einfache Wechselstromleitung, festverlegt noch wie folgt berechnet: (2*Leiterlänge*Strom*cosphi)/(Leitfähigkeit*Spannungsfall)
Aus einer (handgeschriebenen) Tabelle habe ich noch wie folgt ausgelesen: LS-Schalter Typ B Nennstrom / Vorsicherung
6A / 16A 10A / 20A 16A / 35ALS-Schalter Typ C
6A / 20A 10A / 35A 16A / 50AFür flexible Leitungen (3 Leiter), H05RND5-F/H07RND5-F waren früher 18A bei 1,5mm2 zulässig. Für mehradrige Leitungen gab es Verkürzungsfaktoren je nach Anzahl der Leiter. Danach waren IMHO 10A für 1mm2 noch zulässig.
Stimmen die obigen Aussagen noch immer?
Hat jemand noch irgendwo eine solche Tabelle oder weiss, wo man die im Netz findet? Suchbegriff würde mir auch reichen.
Danke
Peter