Herstellung von elektrischen Geräten

Hallo NG

Für meinen evtl. neuen Arbeitgeber soll ich (Elektroniker) Geräte mit 230V Netzanschluss herstellen. Der 230V Bereich wäre nur Netzanschlusskabel und Sicherungen, dann folgt ein gekauftes Netzteil. Der Rest wird mit Schutzkleinspannung betrieben. Die Geräte werden nicht verkauft, aber bei seinen Kunden vor Ort angebracht. Nun stellen sich folgende Fragen:

  1. Welche Befähigung muss man (gesetzlich) besitzen um die Geräte vorschriftsmäßig herzustellen.
  2. Ist es möglich, das ich die Geräte herstelle und dann durch eine Fremdfirma prüfen lasse? Wie teuer kann das werden? Wer macht sowas?
  3. Muss eine Prüfung erfolgen wenn ich keine Sicherung einbaue und den Netzanschluss mit dem am gekauften Netzteil befindlichen Netzkabel herstelle?

vielen Dank schon mal Jürgen

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Jürgen Schulz
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Hallo Jürgen,

soweit ich mich informiert habe muß das Gerät den (allen) VDE-Vorschriften genügen und darf von der fachlich kompetenten Herstellerfirma dann mit dem CE-Zeichen versehen werden.

Bei Geräten mit besonderer Gefährdungsgefahr für den Anwender sind die besonderen Vorschriften zu beachten (beispielsweise Röntgengeräte). Falls es keine besonderen Vorschriften gibt, ist eine Konformitätsprüfung durch den TÜV empfehlenswert, die schützt dann bei eventuellen Rechts- und Versicherungsproblemen.

Genaueres vermittelt der VDE, dort gibt es auch eine perfekte (wasserdichte) Prüfung und Zertifizierung. Ich mußte beim TÜV-Rheinland vor einigen Jahren etwa Euro 2500,-- für eine Neugeräte-Prüfung zahlen.

mfG Ingenieurbüro Baumann

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Leo Baumann

J=FCrgen Schulz schrieb:

Um allen Problemen aus dem Weg zu gehen, w=E4re es sicherlich das Beste, ein externes Fertignetzteil zu nehmen. Damit wird der schwarze Peter an dessen Hersteller verschoben. Es gibt da z.B. die Firma Friwo, die solche Ger=E4te auch kundenspezifisch mit jeder gew=FCnschten Zulassung herstellt. Gruss Harald

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Harald Wilhelms

"J???????????????????????????????????" schrieb:

Keine. Auch im Ausland hergestellte Geräte dürfen hier verkauft werden, obwohl nur die wenigsten Arbeiter dort eine Prüfung vor einem deutschen Prüfer bestanden haben dürften. Die Prüfung wird vor dem Inverkehrbringen notwendig und ist auch keine Prüfung, bei der man das Gerät irgendwo vorlegen muss. Man prüft selbst, welche Standards gefordert werden, ob diese auch eingehalten werden und legt eine CE-Konformitätserklärung bei. Der, der dort unterschreibt, haftet auch bei Störungen und Schäden. Wenn es ein elektrisches Gerät ist, das EMV-Störungen erzeugen könnte, sollte DIN EN61000 zu prüfen sein. Wird es an 230V angeschlossen, sollte die Niederspannungsrichtlinie bindend sein, so denn das Netzteil nicht schon zugelassen ist und es (das Netzteil) vom Rest der Schaltung isoliert eingebaut wird. (Dann reicht die Netzteilzulassung und man braucht sein Gerät nicht mehr zu prüfen.) Für Spielzeuge, Medizintechnik, Telekommunikation u.s.w. gibt es noch weitere Richtlinien (Richtlinien kommen von der obersten Marktordnenden Behörde, also der EU

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bzw.
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-> suche -> z.B. Richtlinie 2004/108/EG) und Normen (Normen sind die Umsetzung der Richtlinien in Prüfanweisungen, Meßwerte und vor Gericht prüfbare Forderungen

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) Dann gibt es bei ortsfesten Anlagen noch Vorschriften, wer das denn installieren darf...

Firmen, die auf CE-Konformität prüfen. Ich würde mal 1000-3000? erwarten.

Gucke in die Normen oder frage einen Elektriker.

Gruß Gunther

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Gunther Mannigel

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