Hallo,
meine Nachbarschaft hat eine Strassenlampe installiert. (Privatgrund)
Die Kosten sollen über einen Unterzähler auf 5 Parteien verteilt werden. Der Strom kommt aus einer der Wohnungsverteilungen.
Da drin ist ein digitaler Hutschienenzähler und die Einschaltsteuerung (EIB-Dämmerungssensorik).
Angeblich ist da eine 60 Watt Lampe drin. Der digitale Zähler zeigt einen Verbrauch von 2,80 kWh in 2 Nächten an. Bei den bisher ziemlich genau 28 Stunden Betriebszeit ergibt das plausible 100 Watt.
Mein DMM zeigt einen Strom von 0,8 an. Das wären bei einem ohmschen Verbraucher ca. 184 Watt. Ok - Blindleistung etc. ist mir ein grundsätzlicher Begriff. Aber wo und wie ist das hier anzusetzen?
In einer Lampebeschreibung auf einer Webseite zu einer 125er HQL-Birne las ich: Strom = 1 Ampere. Mit meinen gemessenen 0,8A käme ich dann auch auf die 100 Watt. Wem kann man jetzt was glauben? Ich tippe darauf dass eine 100 Watt Birne drin ist.
Aber was braucht die Birne nun wirklich? Also das, was beim EVS-Zähler aufläuft. Nicht, dass man den Parteien eine falsche Berechnung auftischt.