Kaskadieren von Verlaengerungen (was: schmalen Kanal in Betondecke stemmen)

Feb 20, 2024 Last reply: 2 years ago 78 Replies

Wieso "völlig zurecht"? Kinder befinden sich noch viel stärker in körperlicher und geistiger Entwicklung während Erwachsene viel mehr Erfahrung und damit die Fähigkeit haben, auch unbekannte Gefahren abzuschätzen zu können. Außerdem ist die Umwelt in erster Linie auf gesunde Erwachsene ausgerichtet. Das sind die wesentlichen Unterschiede, warum Kinder nicht alles machen sollten, was Erwachsene tun. Genau das muss man mMn. den Kindern so früh wie möglich beibringen, zunächst spielerisch und später auch im Klartext.

Vorsicht und Sorgfalt ist für Kinder oft nicht erkennbar, genauso wie ein Laie das nicht bei Profis erkennen muss.

"Gezielt"? Ich gehe davon aus, dass die wenigsten Eltern das Ziel haben, den Kindern so etwas anzugewöhnen.

Am 22.02.2024 um 13:10 schrieb Rolf Bombach:

Ja. Du bist also der Meinung, zwischen Kabeltrommel und Gerät darf man kein weiteres Kabel anschließen?

Oder hast du aus meinem obigen Text gelesen, dass ich an die Trommel mehrere Verlängerungskabel hintereinander anschließe?

Detlef

Weil sehr oft nur Faulheit, Desinteresse und Abwimmeln dahinterstecken. Kinder sind nicht dumm, im Gegenteil.

Dann muß man sie erkennbar machen. Kinder sind lernbegierig und dankbar, wenn man etwas erklärt oder zeigt.

Warum tun sie es dann? Ihr Handeln ist in seiner Art objektiv sehr zielgerichtet, warum auch immer.

Lies nochmal den letzten von Dir zitierten Satz.

Mein Bruder prokelte auch mit Stricknadeln in Steckdosen herum.

Auf die Frage, warum er das mache, obwohl das doch gefährlich wäre: Er wollte deswegen wissen, warum und wie.

Mit heute vorgeschriebenen FI-Schaltern bleibt's wohl beim Schrecken.

Ich selbt hatte das nie probiert - ich hatte genug anderes Spielzeug, wie man selbst aus Drähten Glühbirnen herstellt oder bis zu welcher Länge Bleistifminen glühen. Meine Eisenbahntrafos lieferten genug Leistung. Bei mir gab's auch noch genug mechanische Wecker und Röhrenfernseher zum Ausschlachten.

Leider lernt man heute keine Risikoabschätzung, sondern probiert es mit der Vollkaskomentalität und Minimieren aller möglicher Risiken ohne große Lobby:

  • Einzäunen von Tümpeln
  • Überhöhung von Geländern
  • Verbote von ,,,

So eine heilige Kuh wie der motorisierte Verkehr bleibt hingegen natürlich unberührt.

Am 22.02.2024 um 14:13 schrieb Martin Τrautmann:

Ist das so?

Hast Du mal die vorgeschriebenen Sicherheitseinrichtungen z.B. eines Golf 1 mit einem Golf 8 verglichen?

Als ich den Führerschein gemacht habe durfte ich noch mit 50 km/h bis vor die Haustür fahren. Seit langem sind es nur noch 30 km/h. Und ich bin nicht umgezogen.

Es gibt durchaus Vorschriften, was neue Fahrzeuge an neuen Sicherheitsfeatures mitbringen müssen.

Aber die alten Fahrzeuge dürfen unverändert mitmischen. Dass es mal Nachrüstpflichten für Altfahrzeuge gibt, das ist wohl die absolute Ausnahme:

  • Sicherheitsgurte (nicht für Oldtimer vor 1970)
  • Kopfstützen (nicht für Oldtimer allgemein?)
  • Verbandkästen (TÜV-Prüfung auf MHD)

Ja, es gibt etliche Orte, die 30 km/h einführen durften. Aber eine allgemeine Erlaubnis, dass Städte das verordnen dürften, wird von Wissing weiter blockiert.

Gerade eben ist schon sensationell neu, dass rund um Schulen in NRW nun Mama-Taxis verboten werden können.

Geahndet werden auch nur die wenigsten Verstöße - z.B. eine ähnlich systematische Kontrolle von Überholabständen wie bei Geschwinditkeitsverstößen. Im Gegenteil werden da dem Kfz-Verkehr zuliebe nur schrittweise unklare und damit unverständliche Verschlimmbesserungen in der StVO eingeführt. Da steht beispielsweise nun ein Mindestüberholabstand von 1,50 m gegenüber Radfahrern drin - aber wer kapiert denn, wann der gilt und wann nicht? Manche glauben, dass Schutzstreifen und Radfahrstreifen unterschiedlich zu behandeln wären, andere nicht.

Oder statt Radfahrern die Fußgänger: Parken auf Gehwegen, welch Sturm im Wasserglas geht da los, wenn man den Falschparkern ihr Gewohnheitsrecht beschneiden will, wo sie doch schon seit Generationen (unzulässig) auf Gehwegen parkten.

Bestandsschutz gibts auch in anderen Bereichen. Bekannte haben ein Zechenhaus aus den 50er oder 60er Jahren. Die Verkabelung ist nicht aktuell, die Leitungen sind nicht mal in den aktuellen Farben. Trotzdem dürfen Sie das so weiter benutzen.

Das Zimmer in dem ich gerade sitze hat nach heutigen Vorschriften keinen

  1. Ausgang für den Brandfall. War 1982, als es gebaut wurde ok und wurde so abgenommen. Es war noch niemand hier und hat mir gesagt ich müsse das Dach umbauen, damit die Feuerwehr mich im Notfall retten kann.

Aber neu bauen dürfte ich es so nicht.

Es ist auch schwierig bis unmöglich eine flächendeckene Überwachung des Verkehrs zu erreichen. Wer soll denn alleine tausende km Autobahn lückenlos auf Abstände kontrollieren? Von den ganzen Landstrassen ganz zu schweigen. Das geht nur stichpunktartig.

Am 22.02.2024 um 15:41 schrieb Thorsten Böttcher:

Von den Chinesen lernen!

Detlef

Am 22.02.24 um 14:39 schrieb Thorsten Böttcher:

Davon haben geschädigte Dritte (außerhalb dieses Fahrzeugs) exakt gar nichts.

Maßnahmen, welche den Schutz nicht motorisierter Verkehrsteilnehmer vor dem motorisierten Verkehr verbessern, sind leider rar. Außer "Ampel mit

2sek-Grünphase für Fußgänger" und "Absperrgitter mit weiten Umwegen" fällt den Verkehrsplanern leider meist wenig ein. :-(

Es gibt jede Menge Straßen, die vor Jahrzehnten als besserer Feldweg noch "Schritt fahren" waren und heute -nach Ausbau- Tempo 50 oder mehr.

Am 22.02.2024 um 15:49 schrieb Hergen Lehmann:

Nein, aber z.B. vom Verbot von massiven Schutzbügeln vorm Kühler, oder von einer Motorhaube die sich beim Aufprall aufstellt und den Fußgänger schützen soll.

Aber prinzipiell hat 75kg Menschen gegen 1500 kg Auto wenig Chancen. Aber gegen 15 t Linienbus siehts auch nicht besser aus.

Es gibt halt von allem zu viel. Zu viele Autos, und zu viele Menschen.

Würden alle mit dem Fahrrad fahren, würden sich die Fußgänger auch beschweren. Und die Fahrradfahrer natürlich auch. Aber alle Fahrzeuge verbieten ist wahrscheinlich auch keine gute Lösung.

Die sind dann wahrscheinlich alle im Osten.

Hier im Ruhrpott erlebe ich es eigentlich nur umgekehrt. Die Straßen werden immer schlechter, und anstatt die Straße zu reparieren wird einfach die Geschwindigkeit gesenkt, damit die Stadt nicht haften muss wenn man sich am Schlagloch den Reifen kaputt fährt.

Aus mir unverständlichen Gründen darf man das aber nicht Bestandschutz nennen. Wenn es den damaligen Vorschriften genügte, dann ist es heute auch noch ok. Aber wenn du was dran änderst, dann musst du alles dran ändern.

Wir hatten das z.B. beim Kamin, durch Balkendecken hindurch. In den alten Kamin durften wir ein Edelstahlrohr einbauen. Nur ging der alte Kamin nicht schnurgerade durch die Etagen. Hätten wir aber den alten Kamin abgerissen, wir hätten ihn nicht neu aufbauen dürfen.

Ja, in dem Moment, wo man etwas (um)baut, gelten die neuen Bestimmungen. Also, dann nichts umbauen, sondern nur renovieren. ;-)

Detlef

Am 22.02.2024 um 14:39 schrieb Thorsten Böttcher:

Gar im 1. Gang durch die verkehrsberuhigte Zonen Rollen :D

Am 22.02.24 um 16:20 schrieb Thorsten Böttcher:

Verbieten nicht, aber der Verstand sollte einem eigentlich sagen, das man den größten Sicherheitsgewinn erreicht, wenn man bei demjenigen Verkehrsteilnehmer ansetzt, von dem die größte Gefahr ausgeht.

Nach meiner Beobachtung ist es vor allem der deutsche Süden, wo selbst Feld- und Waldwege überwiegend so ausgebaut sind, das sie von Kraftfahrzeugen mit hohen Geschwindigkeiten befahren werden können (und werden).

Hier im Osten (rund um Berlin) geht es eigentlich noch. Dafür tauchen hier in den letzten Jahren vermehrt "Radwege" auf, welche in Breite, Fahrbahnbelag und Unterbau eindeutig auf mehrspurige Fahrzeuge von >>1Tonne Gesamtgewicht ausgelegt sind. Das mag mitunter praktisch sein, um mit Wartungsfahrzeugen bequem vor Ort fahren zu können, provoziert aber natürlich geradezu den Missbrauch als Abkürzung oder Zufahrt zu illegalen Müllabladeplätzen im Wald.

Jup. Wenn Geschwindigkeitsbegrenzungen angeordnet werden, dient die Sicherheit meist nur als Vorwand. Tatsächlich geht es darum, an der Wartung zu sparen.

Dafür hat man sich ja 'nen Stadtpanzer gekauft, um über die Flurwege brettern zu können..

Mit einem richtigen Stadtpanzer (z.B. Leopard 2 PSO) braucht man keine Flurwege.

HTH,

Sebastian

Am 21.02.2024 um 20:21 schrieb Detlef Meißner:

Dass man nur ein Kabel mit einer einfachen Kupplung auf der Leiter hat und nicht die komplette Kabeltrommel. Die besseren Exemplare haben auch einen Schleifringmechanismus in der Trommel, sodass man den Stecker einstecken und danach das Kabel danach nach Bedarf abrollen kann. (Und eine Bohrmaschine ist nicht so eine große Last, dass ein nur teilweise abgewickeltes Kabel ein thermisches Problem wäre.)

Du hast verstanden, dass hier im Thread darum geht, eben /keine/ wahnwitzigen Verlängerungskabelkaskaden zu bauen?

HTH,

Sebastian

Am 22.02.2024 um 15:49 schrieb Hergen Lehmann:

"Exakt"? Irrtum! Denk nur mal an ABS. Wenn dadurch ein Aufprall verhindert wird, haben wir in vielen Fällen einen Geschädigten weniger.

Am 23.02.2024 um 10:05 schrieb Sebastian Suchanek:

Warum ein 25m-Kabel für den Rasenmäher? Man kann doch einfach 15

1,5m-Verlängerungen zusammenstecken, das ist auch modular und viel universeller...

Ach übrigens: Der Tek Logikanalyser hat jetzt schon mehrfach zeigen dürfen was er kann.

Bernd

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