Hallo, folgende Konstellation: Ich habe eine Steuerung, die mit 50A vorgesichert ist. Ein Motor hat einen Nennstrom von ca.10A und ist mit einem Motorschutzschalter ohne weitere Vorsicherungen gesch=FCtzt. Die Leitungen von der Sicherung 50A zum Motorschutzschalter ist kurzschlussfest ausgef=FChrt. Hinter dem Motorschutzschalter wird mit normaler Leitung 1,5mm2 bis zum Motor (ca.
5m)weiterverdrahtet. Frage: 1=2E Entspricht das den Vorschriften? 2=2E =DCbernimmt hier der Motorschutz auch den Leitungsschutz? 3=2E Welche Vorschriften finden in diesem Fall Anwendung?Gru=DF und Danke Thorsten