Netzanschluß bei E.ON Bayern, Frag en zu SH-Schaltern

Hallo NG!
Um den einschlägigen Kommentaren und Ratschlägen gleich vorzubeugen, ja ich bin ausgebildeter Elektroinstallateur und weiß was ich tue. ;-)
Es ist nur so, daß ich schon seit paar Jahren in diesem Bereich nicht mehr im "aktiven Dienst" bin und ich sich zudem auch früher nur die Meister und/oder Elektroplaner um die folgenden Fragestellungen gekümmert haben.
Aber zur eigentlichen Problematik: Es geht um ein Einfamilienhäuschen, daß grundsaniert werden soll und im Zuge dessen auch eine komplett neue Elektroinstallation bekommen soll. Das Haus steht im Anschlußgebiet von E.ON Bayern, der HAK ist mit den üblichen NH-Sicherungen, 3*35A abgesichert.
In den TAB von E.ON Bayern[1] steht unter Punkt 7.4, daß eine Trennvorrichtung für jeden Zählerplatz vorhanden sein muß. Ich nehme an, das wird nicht wegdiskutieren lassen, daß diese Trennvorrichtung wirklich als SH- bzw. SLS-Schalter ausgeführt sein muß und es ein normaler Reiheneinbauschalter nicht auch tut?
Falls ja: Welchen Nennstrom dürfte ein SH-Schalter maximal haben, um zur 35-A-NH-Sicherung noch selektiv zu sein? (Ich habe mir auf der ABB-Homepage schon diverse Dokumente dazu angeschaut, bin aber noch nicht wirklich weiter gekommen.)
Und ab welchem Nennstrom wären dann nachgeschaltete "normale" LS-Schalter ihrerseits selektiv zum SH-Schalter?
TIA,
Sebastian _____ Anmerkungen: [1] http://www.eon-bayern.com/pages/eby_de/Partner/Marktpartner/Installateure/Elektroinstallateure/TAB%2c_Richtlinien_und_Merkblaetter/PDF_TAB_2007.pdf
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Sebastian Suchanek macht die Ingrid:

Zusatzfrage hierzu: Gerade teilt mir eine andere Quelle mit, daß der Zähler-/Verteilerschrank in IP54 ausgeführt werden müsse, weil im selben Raum der Hauswasseranschluß ist. Kann das jemand bestätigen? So richtig lese ich das aus den TAB (Link siehe Vorposting) nicht 'raus. Oder ist "Wasseranschluß" automatisch gleichbedeutend mit "Spritzwasser" (vgl. die Tabelle auf Seite 22 in den TAB)?
Tschüs,
Sebastian
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In BaWü ist bei gleichen Gegebenheiten ein nicht-IP54 nicht bemängelt worden.
Ich schau heute abend mal nach den Details.
Für BY ist kaum zu erwarten dass es rigider gehandhabt wird.

Nein, bestimmt nicht gleichbedeutend. z.B. wenn die nächstgelegene Wasserentnahmestelle 30 cm neben der Schrank ist, dann ist Spritzwasser sicher anzunehmen. Wenn's 3 m weg ist, dann ist Spritzwasser wenig wahrscheinlich.
hth, Andreas
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> soll und im Zuge dessen auch eine komplett neue

Ich ksann es nur vermuten, weil ich dein EVU nicht kenne. Aber, ist es nicht so, daß da nur deswegen 3x35 vorhanden sind, weil es halt ne alte Anlage mit bescheidenen Querschnitten ist ?
Nach Renovierung mit neuer Zuleitung zum neuen KAZ könnte durchaus 3x63 A reinkommen in den HA-Kasten.
Anruf beim EVU / Prüfmeister sollte das schnell klären. Alles andere ist Kaffeesatzleserei, hier kennt doch niemand dein EVU.
MfG bastian
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Wenn Du es doch weisst warum dann noch die Frage?

35A.
Lutz
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Lutz Illigen schrieb:

Um mir meine Auslegung der TAB (!= Wissen) bestätigen bzw. widerlegen zu lassen.

Danke. :-) Ich nehme an, vom SLS an "abwärts" geht's dann mit der Faustregel der zwei Nennstufen weiter, d.h., nachgschaltete LS-Schalter dürfen nach dem 35A-SLS-Schalter maximal 20A Nennstrom haben?
Tschüs,
Sebastian
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Da bin ich überfragt, hier gibbet 63A. Da hat man genügend Reserve.
Lutz
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maximal 20A kann man nicht sagen. Es kommt drauf an, ob Du akzeptieren kannst dass ggfs. der SLS vor Deinem LS auslöst. Wenn das der Fall ist, dann darf Dein LS auch z.B. B25 oder B32 sein.
Umgekehrt kannst Du auch mit z.B. 4 B16 Deinen SLS auslösen, wenn gerade über diesen Außenleiter gleichzeitig der Strom von 4x 16A fließt - misery happens.
hth, Andreas
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Sebastian Suchanek schrieb:

Da Modernisierungsanschluss uninteressant.

Deine TAB ist veraltet. Die neue ist hier: http://www.eon-bayern.com/pages/eby_de/Partner/Marktpartner/Installateure/Elektroinstallateure/TAB%2c_Richtlinien_und_Merkblaetter/PDF_TAB.pdf
In 6.2.1 ist die Bemessung des Hausanschluss beschrieben. Du wirst also 63A bekommen. Die Trennvorrichtung muss der Kennlinie E entsprechen. Kann also (wenn denn die 63A NH anliegen) für 63A ausgelegt werden.
Ist also ganz einfach :)
Peter
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Peter Kern schrieb:

> [...]

http://www.eon-bayern.com/pages/eby_de/Partner/Marktpartner/Installateure/Elektroinstallateure/TAB%2c_Richtlinien_und_Merkblaetter/PDF_TAB.pdf
Du hast aber schon gesehen, daß das exakt das Dokument ist, auf das ich in meinem OP verwiesen habe?

...wenn die Zuleitung das mitmacht. Das Haus ist mindestens 30 Jahre alt und steht in einem Kaff "jwd". Falls die Zuleitung nicht ausreicht, habe ich starke Zweifel daran, daß E.ON auf eigene Rechnung die Straßen aufbuddelt und neue Kabel verlegt. :-)

Wenn man weiß, daß I_ = I_ sein darf, dann ja. :-)
Tschüs,
Sebastian
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Sebastian Suchanek schrieb:

Bei 30 Jahre sollte die das mit 80% Waahrscheinlichkeit können. Hier (100 Jahre) wurde kurzerhand gebuddelt, Abzweigmuffe ab, blank geputzt, neues Kabel ran, Muffe drauf, mit Giessharz gefüllt.
Bei uns EON Edis und wir hatten gleich die Aufrüstung mit neuem "dickeren" Zähler beantragt. Ist nur eine Frage des Preises und der richtigen EBA.

Psst: Ich hätts auch nicht gewusst, wenns nicht irgendwo bei uns zufällig in nem Buch gestanden hätte...
Peter
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