Hallo,
neulich hatte ich mehrere neue Lampen eines schwedischen Möbelhauses in
den Fingern, bei denen die Leitungen mit Netzspannung durch enge, starre
Metallrohre geführt worden sind, aber die komplette Lampe keinen
Schutzleiteranschluss hatte.
Ist sowas zulässig?
Der typische Bereich in dem Fehler auftreten, ist auch
eher der Bereich, in dem das Kabel die Lampe verlässt.
Dort sind dann oft zusätzliche Kunststoffisolierungen
angebracht.
Gruss
Harald
warum nicht?
die Leuchte hat vermutlich Schutzklasse II, also ohne Schutzleiteranschluss.
Das setzt gem. DIN VDE natürlich einiges an konstruktiven Eigenschaften
voraus. So z.B. ausser der Basisisolierung eine zusätzliche, oder
"verstärkte" Isolierung der spannungsführenden Teile.
Ob und wie und überhaupt sehe ich bei Ikea etwas kritisch. Aber! Der
Importeur hat dafür Sorge zu tragen, das das Gerät CE-konform ist, also
den gängigen Normen des jeweiligen Landes entspricht.
Wenn du Zweifel an der normgerechten Ausführung, oder an der
rechtmäßigen Anbringung des VDE und / oder CE Zeichens hast, könntest du
dich an den VDE wenden
http://www.vde.com/de/Institut/TechnikundRecht/EU-Richtlinien/CE-Telefon/Seiten/CE_Telefon.aspx
oder auch den regionalen TÜV
http://www.tuv.com/de/produkte_leistungen.html
Immer wieder interessant ist auch die schwarze Liste:
http://www.vde.com/de/Institut/Kunden/Documents/Schwarze%20Liste.pdf
Gruss Ralle
Ja, es war kein Anschluss für den Schutzleiter vorhanden.
Letzteres fehlt IMO bei den Lampen.
Bei den Lampen wird eine Grundplatte aus Kunststoff an die Wand
geschraubt und daran wird das Metallgehäuse der Lampe befestigt. Die
Leitungen für L und N sind in der Lampe durch ein enges Metallrohr
geführt, wo es gar keinen Platz für verstärkte Isolierung gibt.
Wenn nun ein Grat oder sonstwas den Außenleiter mit dem Metallgehäuse
verbindet, besteht kein Schutz durch einen Schutzleiter.
Ich habe mehrere verschiedene Lampen aus dem Einrichtungshaus in den
Fingern gehabt, und keine Lampe hatte einen Schutzleiteranschluss.
Das für mich schärfste Modell war eine 5-flammige Deckenlampe mit
Hochvolthalogen-Strahlern.
Jeder Strahler hat ein eigenes Gelenk und die Arme haben auch nochmal
zwei Gelenke. Alles ist aus Metall.
http://www.ikea.com/de/de/catalog/products/20112412
Als Verbraucher hast Du ja die Entscheidung, mit den Füssen abzustimmen :-)
Das es für Dich gefährlich ausschaut ist subjektiv. Du musst dem "in
Verkehr bringer", also vermutlich das Möbelhaus, nachweisen, das die
Leuchte (weil wir gerade bei den Terminis sind, die Leuchte ist das
komplette Teil, also das Gehäuse mit der Fassung und dem Leuchtmittel,
vulgo Lampe - Glühlampe)nicht den Normen entspricht.
Das wird Dir als Laie nicht gelingen. Also im Zweifel -> Verbraucherschutz.
Dann müsste die Leuchte neben dem VDE Zeichen auch das Symbol für
Schutzisolierte Geräte aufweisen. Das sind zwei Quadrate
http://www.elektro-lexikon.de/s/Schutzklasse-2.html
<..>
das gleube ich Dir gerne, leider musst Du bei Beanstandung den
fachlichen Nachweis führen.
BTW ich (wir) kaufen auch sehr oft in dem Möbelhaus ein, allerdings
würde ich als Fachmann nicht mal annähernd auf die Idee kommen, dort
Elektrogeräte zu kaufen ;-))
Ralle
Wir haben uns da letztens eine LED-Leselampe geholt, angenehmes,
helles Licht, scharf fokussiert, 2 oder 3 W, kleines und effizientes
Stecker-Schaltnetzteil, welches als Konstantstromquelle ausgewiesen
ist, und das Netzteil ist transparent, man sieht also rechtzeitig,
wenn die Elkos dicke Backen machen. Das Ding macht einen ordentlichen
Eindruck.
-ras
Mit den Füßen?
Meinst du, man soll hin rennen und die Sachen dort zurück geben? :)
Ja, deswegen wollte ich hier mal in die Runde hören, ob mich mein Gefühl
trügt, und die Fachleute mit Praxiserfahrung wissen, dass solche Lampen
unzulässigerweise in den Verkehr gebracht werden.
Ich selbst habe die Lampen dort nicht gekauft, sondern meine Bekannten.
Ich habe denen nur geholfen, die Teile anzubringen und bin dabei darauf
gestoßen, wie brisant die Konstruktion ist.
Der Aufwand, die Sachen zu reklamieren, oder den Verbraucherschutz zu
informieren, soll lieber die Konkurrenz betreiben, die hochwertige
Produkte vertreiben wollen.
Ich würde mir solche Funzeln nicht kaufen.
Eine Lampe steht noch zur Installation aus. Wenn die dran ist, werde ich
mal darauf achten.
Grundsätzlich habe ich damit kein Problem, aber ich würde mir vor dem
Kauf ansehen, ob es was taugt. Das Meiste, was die anbieten taugt meiner
Meinung nach nicht viel, aber ein paar Sachen sind wirklich gut.
Das trifft aber nicht nur auf den Laden zu.
Besonders bei Kinderspielzeug fällt mir oft die hundsmiserable Qualität
auf und oft genug ist das Zeug gemeingefährlich. Alleine schon was man
heutzutage alles an LEDs in den Umlauf bringt, finde ich krass. Die
Blagen schalten das Zeug aus, halten es sich vor's Auge und schalten
ein, oder blenden andere Leute damit.
In meiner Kindheit hat man sich an so hellen Lampen wenigstens noch die
Finger verbrannt, sodass man ein Gefühl für die Gefährlichkeit bekommen hat.
Alternativ Auto. Besonders bei größeren und sperrigen Mengen zu empfehlen.
Wenn es um Zulässigkeit geht, sind immer auch die Randbedingungen zu
beachten. Solange die Lampen nicht im Handbereich liegen, sind sie
zulässig. Ich habs aber schon geschrieben.
Wo hast du also noch Probleme?
Die Quelle sind die einschlägige VDE Empfehlungen.
Deine Frage lautete, ob Metallröhren bei Lampen ohne
Schutzleiteranschluß zulässig sind. Meine Antwort war, daß das zulässig
ist. Lampen insbesondere Deckenlampen sind es.Die sind nicht dazu
bestimmt, das mit ihnen hantiert wird, somit gibt es bei ihnen auch
keine "Sicherheitsabstriche". Bei Wandlampen besteht, wenn
"Handbereich", durchaus Spielraum.
Etwas anderes sind Lampenzeilen.
BTW VDE sind Empfehlungen, keine Gesetze.
Unter der Annahme dass sich alle Metallteile berühren, werden
zumindest die IKEA-Leuchten wohl eher unter Schutzklasse 1 fallen,
schlicht und einfach weil es billiger ist, irgendwo neben der
Stromeinleitung eine kleines Gewindeloch + Schraube am Gehäuse
anzubringen, und damit die gesamte Metall an den Schutzleiter hängen
zu lassen, als über sonstige konstruktive Eigenschaften auch nur
nachzudenken.
So habe ich es auch bei meinen Lampen bisher immer gesehen, und da war
schon die eine oder andere von obigem Lieferanten.
Unter der Prämisse, dass gerade obiger Lieferant keine Gelegenheit zur
günstigeren Fertigung auslässt, kann ich mir nicht vorstellen, dass
ein sonstiger konstruktiver Schutz gewählt wurde, sondern diese
Verschraubung von einem Nachwuchsdesigner vergessen oder mangels
Kenntnis weggelassen wurde.
HC
Am 11.04.2010 07:54, schrieb Hans-Christian Grosz:
Das ist sicherlich richtig, wenn der Hersteller / Importeur nachweist,
das sein Produkt den gängigen Normen und Vorschriften entspricht, sit ja
alles ok.
Ich hatte in der ersten Antwort den Link zur Blacklist des VDE gesetzt.
Nicht ohne Grund, gibt es die. Weil es vielleicht unmoralisch ist zu
lügen, hält es so manchen Zeitgenossen doch nicht davon ab, es trotzdem
zu tun!
Naja, Lampendesigner! Früher war es so, der "Künschtler" machte ´ne
Skizze und vielleicht noch ein Modell, der Fachmann (Ing. ; Meister)
realisierte es unter den fachlichen Gesichtspunkten.
- und hielt juristisch seinen Arsch dfür hin!-
Heute wird in Fernost gefertigt, über deren fachliche Umsetzung kann man
ja endlos schreiben.
Gruss
Ralle
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