neue Lampe ohne Schutzleiter

Hallo,

neulich hatte ich mehrere neue Lampen eines schwedischen Möbelhauses in den Fingern, bei denen die Leitungen mit Netzspannung durch enge, starre Metallrohre geführt worden sind, aber die komplette Lampe keinen Schutzleiteranschluss hatte.

Ist sowas zulässig?

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Mark Schomer
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Am 10.04.2010 16:38, schrieb Mark Schomer:

Wenn nicht im Handbereich, durchaus. So meine Erinnerung.

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horst-d.winzler

Der typische Bereich in dem Fehler auftreten, ist auch eher der Bereich, in dem das Kabel die Lampe verl=E4sst. Dort sind dann oft zus=E4tzliche Kunststoffisolierungen angebracht. Gruss Harald

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Harald Wilhelms

Am 10.04.2010 16:38, schrieb Mark Schomer:

warum nicht? die Leuchte hat vermutlich Schutzklasse II, also ohne Schutzleiteranschluss. Das setzt gem. DIN VDE natürlich einiges an konstruktiven Eigenschaften voraus. So z.B. ausser der Basisisolierung eine zusätzliche, oder "verstärkte" Isolierung der spannungsführenden Teile. Ob und wie und überhaupt sehe ich bei Ikea etwas kritisch. Aber! Der Importeur hat dafür Sorge zu tragen, das das Gerät CE-konform ist, also den gängigen Normen des jeweiligen Landes entspricht. Wenn du Zweifel an der normgerechten Ausführung, oder an der rechtmäßigen Anbringung des VDE und / oder CE Zeichens hast, könntest du dich an den VDE wenden

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oder auch den regionalen TÜV
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Immer wieder interessant ist auch die schwarze Liste:
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Gruss Ralle

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RalleH

RalleH schrieb am 10.04.2010 21:34:

Weil's auf mich gefährlich wirkt :-)

Ja, es war kein Anschluss für den Schutzleiter vorhanden.

Letzteres fehlt IMO bei den Lampen. Bei den Lampen wird eine Grundplatte aus Kunststoff an die Wand geschraubt und daran wird das Metallgehäuse der Lampe befestigt. Die Leitungen für L und N sind in der Lampe durch ein enges Metallrohr geführt, wo es gar keinen Platz für verstärkte Isolierung gibt. Wenn nun ein Grat oder sonstwas den Außenleiter mit dem Metallgehäuse verbindet, besteht kein Schutz durch einen Schutzleiter.

Ich habe mehrere verschiedene Lampen aus dem Einrichtungshaus in den Fingern gehabt, und keine Lampe hatte einen Schutzleiteranschluss. Das für mich schärfste Modell war eine 5-flammige Deckenlampe mit Hochvolthalogen-Strahlern. Jeder Strahler hat ein eigenes Gelenk und die Arme haben auch nochmal zwei Gelenke. Alles ist aus Metall.

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Mark Schomer

Nö, wäre mir neu wenn die Lampen herstellen würden.

Ja bei einer Lampe schon, bei Leuchten nur SK 2.

Lutz

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Lutz Illigen

Unter der Annahme dass sich alle Metallteile berühren, werden zumindest die IKEA-Leuchten wohl eher unter Schutzklasse 1 fallen, schlicht und einfach weil es billiger ist, irgendwo neben der Stromeinleitung eine kleines Gewindeloch + Schraube am Gehäuse anzubringen, und damit die gesamte Metall an den Schutzleiter hängen zu lassen, als über sonstige konstruktive Eigenschaften auch nur nachzudenken.

So habe ich es auch bei meinen Lampen bisher immer gesehen, und da war schon die eine oder andere von obigem Lieferanten.

Unter der Prämisse, dass gerade obiger Lieferant keine Gelegenheit zur günstigeren Fertigung auslässt, kann ich mir nicht vorstellen, dass ein sonstiger konstruktiver Schutz gewählt wurde, sondern diese Verschraubung von einem Nachwuchsdesigner vergessen oder mangels Kenntnis weggelassen wurde.

HC

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Hans-Christian Grosz

Am 11.04.2010 02:09, schrieb Mark Schomer:

Als Verbraucher hast Du ja die Entscheidung, mit den Füssen abzustimmen :-) Das es für Dich gefährlich ausschaut ist subjektiv. Du musst dem "in Verkehr bringer", also vermutlich das Möbelhaus, nachweisen, das die Leuchte (weil wir gerade bei den Terminis sind, die Leuchte ist das komplette Teil, also das Gehäuse mit der Fassung und dem Leuchtmittel, vulgo Lampe - Glühlampe)nicht den Normen entspricht. Das wird Dir als Laie nicht gelingen. Also im Zweifel -> Verbraucherschutz.

Dann müsste die Leuchte neben dem VDE Zeichen auch das Symbol für Schutzisolierte Geräte aufweisen. Das sind zwei Quadrate

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das gleube ich Dir gerne, leider musst Du bei Beanstandung den fachlichen Nachweis führen.

BTW ich (wir) kaufen auch sehr oft in dem Möbelhaus ein, allerdings würde ich als Fachmann nicht mal annähernd auf die Idee kommen, dort Elektrogeräte zu kaufen ;-))

Ralle

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RalleH

Das ist sicherlich richtig, wenn der Hersteller / Importeur nachweist, das sein Produkt den gängigen Normen und Vorschriften entspricht, sit ja alles ok. Ich hatte in der ersten Antwort den Link zur Blacklist des VDE gesetzt. Nicht ohne Grund, gibt es die. Weil es vielleicht unmoralisch ist zu lügen, hält es so manchen Zeitgenossen doch nicht davon ab, es trotzdem zu tun!

Naja, Lampendesigner! Früher war es so, der "Künschtler" machte ´ne Skizze und vielleicht noch ein Modell, der Fachmann (Ing. ; Meister) realisierte es unter den fachlichen Gesichtspunkten.

- und hielt juristisch seinen Arsch dfür hin!- Heute wird in Fernost gefertigt, über deren fachliche Umsetzung kann man ja endlos schreiben.

Gruss Ralle

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RalleH

Fr=FCher wurden solche Installationen mit einfach isolierter sog "Fassungsader" (Nifaz) gemacht; heute nimmt man da typisch doppelt isoliertes Kabel. Vielleicht reicht das schon, um von "verst=E4rkter" Isolation zu sprechen. Gruss Harald

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Harald Wilhelms

Wir haben uns da letztens eine LED-Leselampe geholt, angenehmes, helles Licht, scharf fokussiert, 2 oder 3 W, kleines und effizientes Stecker-Schaltnetzteil, welches als Konstantstromquelle ausgewiesen ist, und das Netzteil ist transparent, man sieht also rechtzeitig, wenn die Elkos dicke Backen machen. Das Ding macht einen ordentlichen Eindruck.

-ras

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Ralph A. Schmid, dk5ras

Vorbildlich, Transparenz ist immer gut.

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Werner Holtfreter

Gibts eigentlich auch transparente Politiker? SCNR Harald

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Harald Wilhelms

Harald Wilhelms schrieb:

Das gläserne Parlament.

Gruß Dieter

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Dieter Wiedmann

RalleH schrieb am 11.04.2010 14:17:

Mit den Füßen? Meinst du, man soll hin rennen und die Sachen dort zurück geben? :)

Ja, deswegen wollte ich hier mal in die Runde hören, ob mich mein Gefühl trügt, und die Fachleute mit Praxiserfahrung wissen, dass solche Lampen unzulässigerweise in den Verkehr gebracht werden.

Ich selbst habe die Lampen dort nicht gekauft, sondern meine Bekannten. Ich habe denen nur geholfen, die Teile anzubringen und bin dabei darauf gestoßen, wie brisant die Konstruktion ist. Der Aufwand, die Sachen zu reklamieren, oder den Verbraucherschutz zu informieren, soll lieber die Konkurrenz betreiben, die hochwertige Produkte vertreiben wollen. Ich würde mir solche Funzeln nicht kaufen.

Eine Lampe steht noch zur Installation aus. Wenn die dran ist, werde ich mal darauf achten.

Grundsätzlich habe ich damit kein Problem, aber ich würde mir vor dem Kauf ansehen, ob es was taugt. Das Meiste, was die anbieten taugt meiner Meinung nach nicht viel, aber ein paar Sachen sind wirklich gut.

Das trifft aber nicht nur auf den Laden zu. Besonders bei Kinderspielzeug fällt mir oft die hundsmiserable Qualität auf und oft genug ist das Zeug gemeingefährlich. Alleine schon was man heutzutage alles an LEDs in den Umlauf bringt, finde ich krass. Die Blagen schalten das Zeug aus, halten es sich vor's Auge und schalten ein, oder blenden andere Leute damit. In meiner Kindheit hat man sich an so hellen Lampen wenigstens noch die Finger verbrannt, sodass man ein Gefühl für die Gefährlichkeit bekommen hat.

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Mark Schomer

Am 11.04.2010 21:37, schrieb Dieter Wiedmann:

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Somit doch alles klar wie Kloßbrühe?

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horst-d.winzler

Am 12.04.2010 00:24, schrieb Mark Schomer:

Alternativ Auto. Besonders bei größeren und sperrigen Mengen zu empfehlen.

Wenn es um Zulässigkeit geht, sind immer auch die Randbedingungen zu beachten. Solange die Lampen nicht im Handbereich liegen, sind sie zulässig. Ich habs aber schon geschrieben. Wo hast du also noch Probleme?

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horst-d.winzler

Leider ohne Quelle. Von Sicherheits-Abstrichen bei Lampen außerhalb des Handbereichs habe ich nämlich noch nichts gehört.

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Werner Holtfreter

Die Quelle sind die einschlägige VDE Empfehlungen. Deine Frage lautete, ob Metallröhren bei Lampen ohne Schutzleiteranschluß zulässig sind. Meine Antwort war, daß das zulässig ist. Lampen insbesondere Deckenlampen sind es.Die sind nicht dazu bestimmt, das mit ihnen hantiert wird, somit gibt es bei ihnen auch keine "Sicherheitsabstriche". Bei Wandlampen besteht, wenn "Handbereich", durchaus Spielraum. Etwas anderes sind Lampenzeilen. BTW VDE sind Empfehlungen, keine Gesetze.

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horst-d.winzler

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