Rechtliches

Hallo,

in E-Plänen findet man in den Unterschiedlichsten Formen, Hinweise das der Plan nach den geltenden Vorschriften und nach besetn Wissen gefertigt wurde. Und einen Hauftungsausschluß für verschiede Sachen.

Hat jemand hier zufällig einen Link, wo man solche Texte rechtlich sauber formuliert findet?

MfG Heiko

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Heiko Rompel
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Heiko Rompel schrieb:

Hallo,

mit kostenloser und kompetenter Rechtsberatung siehts im Internet=20 schlecht aus, die Anw=E4lte und Anwaltskammern haben was dagegen und lega= l=20 ist es meines Wissens auch nicht.

Bye

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Uwe Hercksen

Hallo, "Ich schließe jegliche Haftung für Schäden oder Folgeschäden, die dem Nutzer dieses Planes oder einem Dritten oder sonst einer Person oder Sache entstehen, aus." Ad hoc und völlig ohne Haftung. Bastian

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Bastian Kruse

Bastian Kruse schrieb:

Und weitgehend ohne Wirkung.

Joachim

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Joachim Schmid

Uwe Hercksen schrieb:

Die Bereitstellung von Mustertexten ist erlaubt und wird auch praktiziert. Ich kenne nur leider keinen zum Problem passenden.

Joachim

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Joachim Schmid

"Joachim Schmid" schrieb

Stümmt. Wenn ich eine Anlage plane, konstruiere oder installiere, hafte ich (oder mein Chef) für diese Leistungen.

Egal, was ich als Text der zu beachtenden Vorschriften oder Haftungsausschlüsse da rein schreibe. Wir schreiben immer bei der Einspeisung rein, dass die Klemmen vor dem Hauptschalter abzudecken sind; und bei den Netzteilen, dass entweder der

0V-Leiter zu erden ist oder ein Iso-Wächter montiert werden muss.

MfG Gerd

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Gerd Kohl

Gerd Kohl schrieb:

Aber auch sonst sind all zu weitgehende allgemeine Haftungsausschlüsse meist unwirksam. Sorgfaltspflichten gelten selbst für Autoren von Gratis-Bastelanleitungen.

Joachim

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Joachim Schmid

verkehrt, das kommt drauf an Bastian

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Bastian Kruse

Bastian Kruse schrieb:

Stimmt. Das war Blödsinn - von dir.

Du mögest dich über Haftungsrecht sachkundig machen, bevor du postest.

Joachim

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Joachim Schmid

Ist das eine jetzt eine empirische Aussage mit ungefähr soviel Bezug auf vorherige Antworten wie meine erste Antwort auf die erste Frage?

Sorgfaltspflichten gelten selbst für Autoren von

könnte auch in einem Horoskop stehen.

Wenn man eine rechtlich einwandfreie Antwort haben möchte, die einem wirklich hilft, muß die Situation vorher konkretisiert werden. könnte ebenso auch in einem Horoskop stehen.

Bastian

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Bastian Kruse

Bastian Kruse schrieb:

Das ist eine auf Sachkenntnis beruhende Aussage.

Nein, das steht so sinngemäß in jedem einschlägigen juristischen Kommentar. Wenn du dich über die Details der Produkthaftung und der Verschuldenshaftung bei technischen Unterlagen informieren möchtest, gibt es sehr gute Literatur. Eine NG kann das nicht leisten, und ein Horoskop ist keine geeignete Quelle.

Deswegen ist ja Rechtsberatung in konkreten Fällen gesetzlich den per Staatsexamen angeblich Rechtskundigen vorbehalten. Aber es ist durchaus möglich, allgemeine Aussagen zur Rechtslage zu machen. U.a. dass deine Haftungsausschlussklausel in den meisten Fällen nicht haltbar sein würde.

Joachim

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Joachim Schmid

kommt mir nicht besonders wissenschaftlich vor

Die Ausschließbarkeit der Haftung ist strittig. Das kommt drauf an. Wir können hier jetzt eine Kommentarschlacht anfangen. Hab Jura studiert. Wir haben keine Widersprüche in der Beantwortung rechtlicher Fragestellungen. Mach´s gut. Bastian

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Bastian Kruse

Am 2003-12-13 schrieb snipped-for-privacy@gmx.net (Bastian Kruse):

? Und was ist an Jura wissenschaftlich?

Für wen? Und warum? Und wer will überhaupt streiten? (Außer die Anwälte...)

Worauf? Wer Elektroschaltpläne blind abkupfert und daraus ein Projekt baut, ohne die nötigen Sachkenntnisse zu haben, wird bei kaum einem Gericht auf Gnade treffen. Rohschaltpläne stellen ehe nur eine Idee da und selbst Projektdokumentationen sind nur in engen Grenzen auf andere Örtlichkeiten übertragbar.

Nicht umsonst wird grade hier in der Newsgroup mehr wie in anderen Gruppen bei vielen Anfragen auf die örtlichen Elektrofachbetriebe verwiesen, weil eben die Form einer Ausführung eines Projektes stark von den örtlichen Gegebenheiten abhängt und sich zudem mit jeder VDE- und Gesetzesänderung auch wieder ändern kann.

Somit wäre der klügste Satz, den man unter einen Schaltplan schreiben kann, folgender:

"Für die Ausführung der Schaltung sind alle anerkannten Regeln der Technik einzuhalten und die Schaltungsausführung ist entsprechend anzupassen und zu prüfen."

Dann kann da noch so ein Blödsinn im Schaltplan stehen, der der danach eine Schaltung errichtet, muss selbst sehen, was sein darf und was nicht.

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Juergen Bors

Bastian Kruse schrieb:

Das kann ich bei deinem wenig sachkundigen Entwurf einer Haftungsfreizeichnungserklärung irgendwie nicht ganz glauben.

Obwohl: Angesichts der geballten Unfähigkeit, die mir unter Anwälten begegnet, vielleicht doch ...

Ja, wird besser sein.

Joachim

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Joachim Schmid

Bastian Kruse schrieb:

Das kann ich bei deinem wenig sachkundigen Entwurf einer Haftungsausschlusserklärung irgendwie nicht ganz glauben.

Obwohl: Angesichts der geballten Unfähigkeit, die mir unter Anwälten begegnet, vielleicht doch ...

Ja, wird besser sein.

Joachim

Reply to
Joachim Schmid

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